Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht 31. Dezember 2023

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Mio. € Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen

Wertpapiere des Anlagevermögens

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände

Wertpapiere Sonstige WertpapiereAnhang

1

1 1 1 1

1 1 1 1

31.12.2023

19.328 19.422

31.12.2022

2 2

5.579 5.035

89 132

5.668 5.167

3

650 879

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

4

950 621

7.268 6.667

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

5

19 22

26.615

26.111

Passiva

in Mio. €

Anhang

31.12.2023

31.12.2022

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

6

1.000

1.000

Kapitalrücklage

2.600

2.600

Gewinnrücklagen

Gesetzliche Rücklage

100

100

Andere Gewinnrücklagen

7

5.815

5.815

5.915

5.915

Bilanzgewinn

559

744

10.074

10.259

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

8

438

439

Steuerrückstellungen

25

15

Sonstige Rückstellungen

9

143

315

606

769

Verbindlichkeiten

Anleihen und Schuldscheindarlehen

11

4.687

4.833

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

10

-

5

Genussrechtskapital

12

413

413

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

10

13

21

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

10

10.682

9.666

Sonstige Verbindlichkeiten

10

136

141

15.931

15.079

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4

4

26.615

26.111

3

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in Mio. €

AnhangUmsatzerlöse 13

2023 2022

111 106

Sonstige betriebliche Erträge 14

Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen

165 103

-20 -21

Personalaufwand 15

Löhne und Gehälter

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-98 -97

1

-20 -21

Sonstige betriebliche Aufwendungen 16

-225 -327

Beteiligungsergebnis 17

Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen Erträge aus Beteiligungen Aufwendungen aus Verlustübernahmen

Zinsergebnis

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Abschreibungen auf Finanzanlagen

293 467

16 197

-134 -491

175 173

18

58 174

354 235

-408 -264

4 145

1, 19

-20 -6

Steuern vom Einkommen und vom ErtragErgebnis nach SteuernSonstige SteuernJahresüberschuss

Gewinnvortrag

20

-11 24

37 22

-2 -2

35 20

524 724

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

7

-

-

Bilanzgewinn

559

744

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Grundlagen und Methoden

Die Bertelsmann SE & Co. KGaA hat ihren Sitz in Gütersloh. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Registernummer HRB 9194 im Handelsregister eingetragen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss und der gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Bertelsmann SE & Co. KGaA ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgen sowohl linear als auch degressiv, wobei Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben wurden, ausschließlich linear abgeschrieben werden. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei Anlagegütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € sofort aufwandswirksam erfasst.

Finanzanlagen sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu Nominalwerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet, sofern die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft eingeschätzt wird. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden Zuschreibungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Ermittlung der beizulegenden Werte von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie von Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens. Dabei werden die erwarteten künftigen Zahlungsströme mittels individuell ermittelter Kapitalkosten des zu bewertenden Unternehmens diskontiert. Hält die Gesellschaft Anteile an einem verbundenen Unternehmen, an welches die Gesellschaft zudem Darlehen ausgereicht hat (Ausleihungen an bzw. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen) und übersteigt der Buchwert dieses Gesamtengagements aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen den ermittelten beizulegenden Wert, erfolgt zunächst eine Abschreibung der Anteile an verbundenen Unternehmen und anschließend ggf. eine Wertberichtigung der Ausleihungen an bzw. der Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Als Deckungsvermögen qualifizierte Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und die ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Betrag abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern gemäß § 268 Absatz 8 HGB einer Ausschüttungssperre. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen und aus dem zu verrechnenden Vermögen miteinander verrechnet.

Wertpapiere

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Eine Abwertung auf den niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag erfolgt bei Wertpapieren des Anlagevermögens, wenn der niedrigere Kurs als voraussichtlich dauerhaft eingeschätzt wird.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Rückzahlungsbetrag bei den Anleihen werden gemäß § 250 Abs. 3 HGB als aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Für die biometrischen Grundlagen werden die Richttafeln 2018 G der Heubeck Richttafeln GmbH zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von 15 Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter wie Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der anzuwendende Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben.

Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbarer langfristig fälliger Verpflichtungen sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung, in Wertpapieren und in treuhänderisch gebundenem Barvermögen angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur Pension-Höherversorgung. Die Rückdeckungsversicherung ist mit dem Aktivwert, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus demgarantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet wird, bewertet. Die Wertpapiere dienen der Erfüllung entsprechender Zusagen an Mitarbeiter. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Marktpreis entspricht. Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt, werden gemäß § 253 Absatz 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere angesetzt. Das Barvermögen, welches der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient, wird zum Nominalwert bewertet. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Genussrechtskapital

Die Bedingungen der begebenen Genussscheine sehen Regelungen zur Vergütung, Rückzahlung und Kündigung des Genussrechtskapitals vor. Durch diese Regelungen sind die Voraussetzungen für den Ausweis der Genussrechte als bilanzielles Eigenkapital nicht erfüllt. Aus diesem Grund wird das Genussrechtskapital als Fremdkapital klassifiziert und als separater Posten unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals wird als Zinsaufwand zu Lasten des Jahresergebnisses erfasst.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung latenter Körperschaftsteuern werden auch Beteiligungen an Personengesellschaften berücksichtigt. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB wird auf den Ansatz des aktiven Steuerüberhangs verzichtet. Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Gesellschaften des Organkreises der Bertelsmann SE & Co. KGaA.

Treuhandvermögen

Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten, die im Rahmen des Sicherungs-Doppeltreuhandvertrages zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen treuhänderisch von dem Bertelsmann Pension Trust e.V. gehalten werden, werden gemäß wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiterhin als solche der Bertelsmann SE & Co. KGaA ausgewiesen. Dieses Treuhandvermögen erfüllt nicht die Voraussetzungen für Deckungsvermögen gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB.

Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt.

Zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten wird auf die Ausführungen im Abschnitt "sonstige Angaben" verwiesen.

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 2 Abs. 1 KugV sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Ertragsteuern

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes am 27. Dezember 2023 ist das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) in Deutschland abgeschlossen. Die Regelungen finden ab dem 01. Januar 2024 für die Bertelsmann SE & Co. KGaA Anwendung.

Bertelsmann ist derzeit dabei, die Auswirkungen von Pillar 2 nach Inkrafttreten der Gesetzgebung zu ermitteln. Aus der ersten indikativen Analyse liegen unter Berücksichtigung der Übergangsregelung zum Country-by-Country Safe Harbour die effektiven Steuersätze in den folgenden Ländern aufgrund von staatlichen Förderprogrammen unterhalb von 15%: Argentinien, Brasilien und Malaysia. Wäre Pillar 2 (Primärergänzungssteuer) bereits in 2023 in Kraft getreten, läge die erwartete Steuerbelastung auf Basis des Jahresabschlusses 2023 bei rund 8 Mio. €. Mit einer zusätzlichen Steuerbelastung aufgrund der nationalen Ergänzungssteuer ist nicht zu rechnen.

Erläuterungen zur Bilanz

1

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenin Mio. €

31.12.2022

ZugängeAbgängeUmbuchunge n

31.12.2023

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

29 2 - - 31

29 2 - - 31

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen

543 3 - 16 562

26 - - - 26

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

87 1 1 - 87

17

4

-

-16 5

673 8 1 - 680

Finanzanlagen

20.437

134

190

-

20.381

- 1.761 19.670 20.381

Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen

17.671 10 2 - 17.679

230 - - - 230

Wertpapiere des Anlagevermögens

- 1.834 19.735

- 114 124

- 187 189

- - -

Abschreibungen

Buchwertein Mio. €

31.12.2022

Zugänge

Zuschreibun gen

Abgänge

31.12.2023

Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten

20 20

3 3

- -

- -

23 23

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

239

Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

20

50

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

-

309

13 - 4 - 17

- - - - -

- - 2 - 2

252

20

52 -

324

Finanzanlagen

1.015

40

-

2

1.053

706 - - - 706 1.053

Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen

Wertpapiere des Anlagevermögens

686 - - - 686

20 - - - 20

- - - - -

- - - - -

8 9

31.12.2022

8 9

310 304

6 6

35 37

5 17

356 364

16.973 16.985

230 230

-

1.761 1.834

18.964 19.049

19.328 19.422

Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zugängen oder Umbuchungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht ergeben.

Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen entfällt in Höhe von 10 Mio. € auf den Beteiligungsbuchwert an der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh. Dieser erhöhte sich um die im Zusammenhang mit dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh, und der RTL Group GmbH, Köln, von der Bertelsmann SE & Co. KGaA geleistete Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung wird an die indirekte Obergesellschaft der RTL Group GmbH, Köln, die CLT-UFA S.A., Luxemburg, geleistet und als Einzahlung in die Kapitalrücklage der Bertelsmann Capital Holding GmbH, Gütersloh, bilanziert.

Die ausgewiesenen Ausleihungen betreffen Darlehensforderungen gegen die Bertelsmann, Inc., Wilmington, zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft.

Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich in Höhe von 1.761 Mio. € (Vorjahr: 1.703 Mio. €) um Anteile an verschiedenen Fonds, die vom Bertelsmann Pension Trust e.V. gehalten und verwaltet werden. Sie dienen der Sicherung und Erfüllung von Pensionsverpflichtungen der Bertelsmann SE & Co. KGaA und ausgewählter Tochtergesellschaften. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr die Anteile an einem Spezialfonds vollständig veräußert (Vorjahr: 131 Mio. €).

2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen mit 5.098 Mio. € (Vorjahr: 4.622 Mio. €) Gesellschaften im Inland und mit 481 Mio. € (Vorjahr: 413 Mio. €) Gesellschaften im Ausland. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 0,1 Mio. € eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: 16,1 Mio. €). Von den sonstigen

Vermögensgegenständen sind 11 T€ treuhänderisch gebunden (Vorjahr: 746 T€).

3

Wertpapiere

Die Wertpapiere betreffen in voller Höhe kurzfristige Liquiditätsanlagen in Geldmarktfonds.

4

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von den flüssigen Mitteln werden 34 Mio. € durch Treuhänder gehalten und verwaltet (Vorjahr: 87 Mio. €).

5

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Disagio gemäß § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von 11 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 13 Mio. €). Das Disagio resultiert aus den Anleihen mit den Fälligkeiten 2024, 2025, 2026, 2027, 2028, 2029, 2030 und 2032. Die Abschreibung des Disagios erfolgt linear über die jeweilige Laufzeit.

6

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital in Höhe von 1.000 Mio. € ist in 83.760 nennwertlose Namensaktien eingeteilt.

7

Andere Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen sind unverändert zum Vorjahr.

8

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Im Geschäftsjahr 2023 kamen Pensionszuwendungen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) zur Auszahlung.

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.), der Rententrend mit 1,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 Prozent p.a.) für Zusagen mit Anpassungsgarantie sowie 2,2 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,0 Prozent p.a. (2022-2026) und 2,0 Prozent p.a. (ab 2027)) und der Trend der Bemessungsgrundlagen wurde mit 2,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,0 Prozent p.a.) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 0,08 Prozent (Vorjahr: 0,34 Prozent) beträgt 5 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.

Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung, in Wertpapieren und in treuhänderisch gebundenem Depotvermögen angelegt. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden Erträge in Höhe von 401 T€ wurden mit dem Aufwand aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von 291 T€ verrechnet.

Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB:

10

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Bertelsmann SE & Co KGaA published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 March 2024 09:27:04 UTC.