bfw liegenschaften ag - Befreiung von Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung der Namenaktien Kategorie A durch SIX Exchange Regulation verlängert bis 2. Oktober 2020

Die SIX Exchange Regulation gewährte mit Entscheid vom 16. Juni 2020 der bfw liegenschaften ag (SIX Swiss Exchange: BLIN) verschiedene zeitlich befristete Ausnahmen von den Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung. Diese Befreiungen wurden in der Medienmitteilung der bfw liegenschaften ag vom 17. Juni 2020 ausführlich dargelegt.

Zwischenzeitlich hat das Obergericht des Kantons Thurgau mit Urteil vom 3. September 2020 sämtliche nicht direkt oder indirekt von der BFW Holding AG, Frauenfeld, gehaltenen Namenaktien A der bfw liegenschaften ag (SIX Swiss Exchange: BLIN) mit einem Nennwert von je CHF 6.10 für kraftlos erklärt. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.

Die SIX Exchange Regulation hat die Befreiung von Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung der Namenaktien Kategorie A der bfw liegenschaften ag bis und mit 2. Oktober 2020 verlängert. Eine entsprechende Medienmitteilung über die endgültige Bewilligung der Dekotierung sowie mit Angabe des letzten Handelstages der bfw liegenschaften ag Namenaktien Kategorie A erfolgt zu gegebener Zeit.

Ziffer I des Entscheids der SIX Regulation lautet wie folgt:

Die Befreiung der BFW Liegenschaften AG (Emittentin) von folgenden Pflichten wird, im Hinblick auf die geplante Dekotierung, bis und mit 2. Oktober 2020 verlängert:

a.

Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2020 (Art. 49 ff. KR i.V.m. Art. 10 ff. Richtlinie Rechnungslegung [RLR] und Richtlinie Regelmeldepflichten [RLRMP]);

b.

Führung des Unternehmenskalenders (Art. 52 KR);

c.

Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen (Art. 53 KR i.V.m. der Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität [RLAhP]), davon ausgenommen ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Namensaktien der Emittentin, sobald dieser bestimmt ist;

d.

Offenlegung von Management-Transaktionen (Art. 56 KR);

e.

Einhaltung der Anlagepolitik sowie Offenlegung von Änderungen der Anlagepolitik und/oder des Entschädigungsmodells und zur Einhaltung neuer Anlagevorschriften (Art. 83 und 84 KR);

Kontaktperson:

bfw liegenschaften ag

Bahnhofstrasse 92, 8500 Frauenfeld

Beat Frischknecht

Verwaltungsratspräsident und CEO

+41 52 728 01 01

beat.frischknecht@bfwgroup.ch


Medienmitteilung (PDF)



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