China Overseas Grand Oceans Group Limited gab bekannt, dass der Rahmenvertrag am 30. Juni 2023 ausläuft. Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass die Gruppe die COPL-Gruppe weiterhin mit der Erbringung von Dienstleistungen für die Projekte im Rahmen des von der Gruppe durchgeführten Ausschreibungsverfahrens beauftragen wird. In diesem Zusammenhang schlossen die Gesellschaft und COPL am 28. April 2023 den Verlängerungsrahmenvertrag für eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 1. Juli 2023 und endend am 30. Juni 2026, vorbehaltlich der Caps.

Dauer: Vorbehaltlich der Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen für den Verlängerungsrahmenvertrag wird der Verlängerungsrahmenvertrag am 1. Juli 2023 beginnen und am 30. Juni 2026 enden (beide Daten einschließlich). Bedingungen: Gemäß dem Erneuerungsrahmenvertrag kann jedes Mitglied der COPL-Gruppe vorbehaltlich der Caps Dienstleistungen für die Gruppe für die Projekte erbringen. Die Gruppe wird ein standardisiertes und systematisches Ausschreibungsverfahren durchführen, um einen Dienstleister für die Erbringung der Dienstleistungen für die Gruppe auszuwählen und zu ernennen.

Vorläufige Bedingungen: Die im Rahmen des Erneuerungsrahmenvertrags vorgesehenen Transaktionen (zusammen mit den Caps) stehen unter dem Vorbehalt, dass (i) die unabhängigen Aktionäre von COPL auf der außerordentlichen Hauptversammlung von COPL dem Erneuerungsrahmenvertrag (zusammen mit den Caps) und den darin vorgesehenen Transaktionen zustimmen und (ii) das Unternehmen und COPL alle Anforderungen der Börsenzulassungsregeln in Bezug auf die im Rahmen des Erneuerungsrahmenvertrags vorgesehenen Transaktionen erfüllt haben. Zahlungsbedingungen: In Bezug auf die Transaktionen unter dem Erneuerungsrahmenvertrag werden die von der Gruppe an die COPL-Gruppe zu zahlenden Gebühren gemäß den in den jeweiligen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen festgelegten Zahlungsbedingungen beglichen. Preisbasis: Im Rahmen des Erneuerungsrahmenvertrags werden die Preise und Bedingungen der Verträge für die Erbringung von Dienstleistungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu handelsüblichen Bedingungen festgelegt und zu Preisen und Bedingungen ausgehandelt, die nicht günstiger sind als die Preise und Bedingungen, die anderen Dienstleistern gewährt werden, die unabhängige Dritte sind.