Chongqing Hongjiu Fruit Co., Limited gab bekannt, dass das Unternehmen gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln verpflichtet ist, das Jahresergebnis der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (das "Jahresergebnis") zu einem Zeitpunkt zu veröffentlichen, der nicht später als drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens liegt, d.h. am oder vor dem 31. März 2024. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf das Jahresergebnis auf dem konsolidierten Jahresabschluss der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft (die "Wirtschaftsprüfer") abgestimmt wurde. Der Verwaltungsrat (die "Direktoren") der Gesellschaft hat die Aktionäre der Gesellschaft (die "Aktionäre") darüber informiert, dass es zu einer möglichen Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses kommen kann, da die Gesellschaft zusätzliche Zeit benötigt, um alle von den Wirtschaftsprüfern für die Prüfung des Jahresergebnisses angeforderten Informationen bereitzustellen und bestimmte von den Wirtschaftsprüfern während des Prüfungsprozesses aufgeworfene Fragen zu klären, Dazu gehören die vollständigen Buchhaltungsunterlagen und -dokumente sowie eine detaillierte Betriebskapitalprognose in Bezug auf die Unternehmensfortführung, die von den Wirtschaftsprüfern in einer Mitteilung an den Prüfungsausschuss des Unternehmens (der "Prüfungsausschuss") vor kurzem in Bezug auf die Vereinbarung über bestimmte Vorauszahlungen angefordert wurde.

Darüber hinaus empfahlen die Wirtschaftsprüfer dem Prüfungsausschuss, einen unabhängigen Untersuchungsausschuss einzurichten, um die wirtschaftliche Vernunft der oben genannten Vereinbarung über bestimmte Vorauszahlungen zu untersuchen und die Beauftragung eines unabhängigen Dritten zur Unterstützung dieser Untersuchung zu erwägen. Gemäß Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, seinen Jahresbericht für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr (der "Jahresbericht 2023") spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres (d.h. am oder vor dem 30. April 2024) zu veröffentlichen. Aufgrund der möglichen Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresergebnisses wird erwartet, dass es zu einer möglichen Verzögerung bei der Veröffentlichung des Jahresberichts 2023 kommen kann.

Die Gesellschaft wird zu gegebener Zeit weitere Mitteilungen veröffentlichen, um die Aktionäre der Gesellschaft über das Datum der Veröffentlichung des Jahresberichts 2023 zu informieren.