Delivery Hero SE

2024

Ordentliche Hauptversammlung

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zu den Gewinnabführungsverträgen zwischen einerseits jeweils der Delivery Hero SE und andererseits der Delivery Hero Stores Holding GmbH, der DH Financial Services Holding GmbH, der Delivery Hero Kitchens Holding GmbH und der Delivery Hero Innovations Hub GmbH

"GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG

zwischen

Delivery Hero SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198015 B,

- nachstehend "Delivery Hero" genannt -

und

[Organgesellschaft], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts […] unter HRB […],

    • nachstehend "Organgesellschaft" genannt -
  • Delivery Hero und die Organgesellschaft gemeinsam auch die "Parteien" genannt -

Präambel

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Delivery Hero ist die Alleingesellschafterin der Organgesellschaft.

Die Organgesellschaft ist daher in wirtschaftlicher und in finanzieller Hinsicht eng mit Delivery Hero verbunden. Zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses im Sinne der §§ 14, 17 Körperschaftsteuergesetz (KStG), sowie § 2 Abs. 2 S. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) soll der nachfolgende Gewinnabführungsvertrag (nachstehend der "Vertrag" genannt) geschlossen werden.

    • 1
      Gewinnabführung
  1. Die Organgesellschaft verpflichtet sich entsprechend § 291 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. AktG analog (Gewinnabführungsvertrag), ihren ganzen Gewinn - vorbehaltlich der Bildung und Auflösung von anderen Gewinnrücklagen nach Absatz 2 - im Sinne und Umfang des in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend anzuwendenden § 301 AktG an Delivery Hero abzuführen.
  2. Die Organgesellschaft darf mit Zustimmung von Delivery Hero Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 HGB einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 HGB sind auf Verlangen von Delivery Hero aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
  3. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, sowie die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 2 HGB, die vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.

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Die Auflösung und Ausschüttung solcher vorvertraglichen anderen Gewinnrücklagen sowie solcher vor oder während der Laufzeit dieses Vertrages nach § 272 Abs. 2 HGB gebildeten Kapitalrücklagen außerhalb dieses Vertrages ist zulässig.

  1. Während eines Geschäftsjahres oder vor Feststellung des Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr der Organgesellschaft kann Delivery Hero Abschlagszahlungen auf eine ihr für das Geschäftsjahr voraussichtlich zustehende Gewinnabführung beanspruchen, soweit die Liquidität der Organgesellschaft solche Abschlagszahlungen zulässt. Etwaige Abschlagszahlungen der Organgesellschaft sind mit dem Betrag der Delivery Hero tatsächlich zustehenden Gewinnabführung zu verrechnen. Sofern und soweit die von der Organgesellschaft geleisteten Abschlagszahlungen den tatsächlichen Gewinnabführungsanspruch von Delivery Hero übersteigen, ist der verbleibende Differenzbetrag am Bilanzstichtag der Organgesellschaft von Delivery Hero and die Organgesellschaft zu erstatten. Wenn beide Parteien dies einvernehmlich vereinbaren, kann ein etwaiger Saldo, der nicht am Bilanzstichtag ausgeglichen wird, in ein verzinsliches Darlehen umgewandelt werden.
  2. Falls dieser Vertrag unterjährig endet, ist die Organgesellschaft verpflichtet, den bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Gewinnabführungsanspruch von Delivery Hero zu begleichen. Maßgeblich ist die auf den Beendigungszeitpunkt zu erstellende (Zwischen-)Bilanz (§ 5 Abs. 8).
  • 2
    Verlustübernahme

1. Delivery Hero ist entsprechend den Bestimmungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur Übernahme des Verlusts der Organgesellschaft verpflichtet.

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  1. Während eines Geschäftsjahres oder vor Feststellung des Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr der Organgesellschaft kann die Organgesellschaft Abschlagszahlungen auf einen für das Geschäftsjahr von Delivery Hero voraussichtlich zu übernehmenden Jahresfehlbetrag verlangen, soweit sie solche Abschlagszahlungen mit Rücksicht auf ihre Liquidität benötigt. Etwaige Abschlagszahlungen von Delivery Hero sind mit dem der Organgesellschaft tatsächlich zustehenden Verlustübernahmeanspruch zu verrechnen. Sofern und soweit die von Delivery Hero geleisteten Abschlagszahlungen den tatsächlichen Verlustübernahmeanspruch der Organgesellschaft übersteigen, ist der verbleibende Differenzbetrag am entsprechenden Bilanzstichtag der Organgesellschaft von der Organgesellschaft an Delivery Hero zu erstatten. Wenn beide Parteien dies einvernehmlich vereinbaren, kann ein etwaiger Saldo, der nicht am Bilanzstichtag ausgeglichen wird, in ein verzinsliches Darlehen umgewandelt werden.
  2. Falls dieser Vertrag unterjährig endet, ist Delivery Hero verpflichtet, den bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Verlust der Organgesellschaft auszugleichen. Maßgeblich ist die auf den Beendigungszeitpunkt zu erstellende (Zwischen-)Bilanz (§ 5 Abs. 8).
  • 3
    Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Gewinnabführung bzw. zum Verlustausgleich entsteht zum Bilanzstichtag der Organgesellschaft und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.

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§ 4

Ausgleich und Abfindung analog §§ 304, 305 AktG

Ein Ausgleich bzw. eine Abfindung analog §§ 304, 305 AktG an außenstehende Gesellschafter findet nicht statt, weil außenstehende Gesellschafter der Organgesellschaft nicht vorhanden sind.

    • 5
      Wirksamwerden, Vertragsdauer
  1. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlungen der vertragsschließenden Parteien.
  2. Der Vertrag wird wirksam mit seiner Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft und gilt dann für das gesamte bei Eintragung in das Handelsregister laufende Geschäftsjahr (frühestens ab dem 1. Januar 2024).
  3. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  4. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden. Der Vertrag kann jedoch frühestens zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, nach dessen Ablauf die in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG vorgeschriebene, für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft

    1. erforderlichesteuerlicheMindestlaufzeiteines Gewinnabführungsabführungsvertrages erfüllt ist (nach derzeitiger Rechtslage fünf
    2. Zeitjahre (60 Monate) gerechnet ab dem Beginn (00.00 Uhr) des Geschäftsjahres, in dem dieser Vertrag, durch Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft

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wirksam geworden ist ("Mindestlaufzeit")). Wird dieser Vertrag im Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2024 beginnt, eingetragen, und wird das Geschäftsjahr nicht umgestellt, so endet die Mindestlaufzeit zum Ablauf (24.00 Uhr) des 31. Dezember 2028. Wird das Geschäftsjahr der Organgesellschaft vor Ablauf der Mindestlaufzeit geändert, so verlängert sich die Mindestlaufzeit um die Dauer des bei einer Änderung des Geschäftsjahres jeweils entstehenden Rumpfgeschäftsjahres, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Delivery Hero ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  1. Die steuerliche Anerkennung dieses Vertrages wird durch Steuerbescheid oder Urteil rechtskräftig versagt oder droht auf Grund von Verwaltungsanweisungen versagt zu werden;
  2. Delivery Hero nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht oder zustehen wird oder wenn ein weiterer Gesellschafter an der Organgesellschaft beteiligt wird;
  3. sonst ein wichtiger Grund im Sinne von R 14.5 Abs. 6 KStR 2022 oder einer entsprechenden Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der Kündigung diese Vertrages Anwendung findet.

Die obengenannten Gründe sind exemplarisch und nicht abschließend.

6. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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  1. Wenn dieser Vertrag endet, hat Delivery Hero den Gläubigern der Organgesellschaft entsprechend § 303 AktG Sicherheit zu leisten.
  2. Auf jeden Beendigungszeitpunkt ist eine (Zwischen-)Bilanz aufzustellen.
  • 6
    Vertragsänderung

Änderungen oder Ergänzungen der Regelungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • 7
    Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

  • 8
    Schlussbestimmungen

1. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind so auszulegen, dass die von den Parteien gewollte ertragsteuerliche Organschaft in vollem Umfang wirksam wird. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die betreffende Vertragsbestimmung gilt als ersetzt durch diejenige andere Vertragsbestimmung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist.

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  1. Soweit in diesem Vertrag die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen ist, sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
  2. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung maßgebend.

[Unterschriftenseite folgt]

[Unterschriftenzeilen der Parteien]"

[Ende des Gewinnabführungsvertrages]

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Delivery Hero SE published this content on 10 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2024 14:30:16 UTC.