Deutsche Bank

Hauptversammlung 2021

Gegenanträge

Stand: 11. Mai 202121

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Nachfolgend finden Sie die innerhalb der Frist der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG derzeit an uns übermittelten Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die einer eigenständigen Beschlussfassung bedürfen, haben wir dabei mit Großbuchstaben gekennzeichnet. Wenn Sie so gekennzeichnete Anträge unterstützen oder ablehnen wollen, geben Sie bitte auf dem Formular für die Anmeldung (Briefwahl bzw. Vollmachts- und Weisungser- teilung) zur Hauptversammlung oder über das Aktionärsportal bei dem jeweiligen Antrag Ihr Votum ab. Ver- säumen Sie aber auch dann bitte nicht, unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt Ihr Abstimmverhalten anzukreuzen, damit Ihr Stimmrecht auch zum Zuge kommt, wenn der Gegenantrag nicht zur Abstimmung kommt.

Die übrigen Gegenanträge, die lediglich Vorschläge der Verwaltung ablehnen, sind nicht mit Buchstaben versehen.

Die Anträge und Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt.

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Gegenanträge

Aktionär Sven Scheller, München zu TOP 4

A Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4 - "Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, Zwischenabschlüsse"

Für die Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Halbjahresfinanzberichts wird beantragt, das Mandat nicht an die Ernst & Young GmbH zu vergeben und stattdessen eine andere Wirtschaft- sprüfungsgesellschaft hierfür zu bestellen (siehe Vorschläge unten).

Begründung

Die Wirtschaftsprüfer der Ernst & Young GmbH haben über viele Jahre hinweg die Jahresabschlüsse des mittlerweile insolventen Konzerns Wirecard bestätigt. Ernst & Young hat dabei Ihre Testate bis zur Insolvenz ohne nennenswerte Auffälligkeit verliehen. Wirtschaftsprüfer sollten die Jahresergebnisse von Unterneh- men auf deren Richtigkeit prüfen. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung, ob Umsatz, Gewinn und Schulden richtig angegeben und ob die Angaben zu Rückstellungen, Barmitteln und Forderungen korrekt sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat diese Prüfungen seit 2009 für Wirecard AG durchgeführt und stets testiert, dass alle Zahlen und Bilanzen ihre Ordnung haben. Erst durch das Hinzuziehen der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mehrten sich schließlich auch bei den EY-Wirtschaftsprüfern die Zweifel an der Seriosität der Bilanz.

Demzufolge ist die Ernst & Young GmbH maßgeblich mitverantwortlich für den enormen Verlust vieler Wire- card-Anteilseigner. Der Fall Wirecard stellt ein Totalversagen der EY dar. Als direkte Folge werden in diesem Zusammenhang bereits mehrere Klagen gegen EY geprüft bzw. sind zum aktuellen Zeitpunkt vielleicht auch schon anhängig.

Ich erachte das Vertrauen in die EY als Wirtschaftsprüfer als in einem so hohen Maße beschädigt, dass ich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young nicht mehr für ausreichend kompetent ansehe, um die Bilanzen und Abschlussberichte großer Aktienkonzerne wie der Deutschen Bank AG zu prüfen. Deswegen beantrage ich eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.

Vorschläge:

Aus meiner Sicht eignen sich die folgenden drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für die Beauftragung.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

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Deutsche Bank AG published this content on 11 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 May 2021 19:19:01 UTC.