Am 5. Januar 2024 hat Andrew Walter die Digimarc Corporation und ihren Verwaltungsrat über seine Entscheidung informiert, mit Wirkung vom 9. Januar 2024 als Mitglied des Verwaltungsrats zurückzutreten. Die Entscheidung von Andrew Walter, sein Amt niederzulegen, ist nicht auf Meinungsverschiedenheiten mit dem Unternehmen in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Richtlinien oder Praktiken zurückzuführen. Am 6. Januar 2024 wählte der Verwaltungsrat Michael Park mit Wirkung vom 9. Januar 2024 zum Nachfolger des durch den Rücktritt von Herrn Walter frei gewordenen Sitzes im Verwaltungsrat.

Herr Park wird sein Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens ausüben. Zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt der Vorstand, ihn den Aktionären des Unternehmens zur Wahl vorzuschlagen. Das Unternehmen hat Herrn Park außerdem mit Wirkung vom 9. Januar 2024 in das Governance, Nominating and Sustainability Committee und das Compensation and Talent Management Committee des Vorstands berufen. Als nicht angestellter Direktor des Unternehmens wird Herr Park gemäß den Vergütungspraktiken des Unternehmens für nicht angestellte Direktoren vergütet, die unter der Überschrift "Vergütung von Direktoren" im Proxy Statement des Unternehmens für seine Jahreshauptversammlung 2023 beschrieben sind, das am 28. März 2023 bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht wurde.

Diese Vergütung besteht zum Teil aus einer jährlichen Vergütung für die Arbeit im Vorstand in Höhe von 50.000 $, die vierteljährlich nachträglich gezahlt wird. Herr Park hat sich dafür entschieden, die Hälfte seiner Barvergütung in Form von Stammaktien des Unternehmens anstelle von Bargeld zu erhalten, wobei der Wert der ausgegebenen Aktien der Hälfte seiner Barvergütung entspricht und am selben Tag ausgegeben wird, an dem der Rest dieser vierteljährlichen Zahlungen in bar erfolgt.