Die DWF Group plc hat bekannt gegeben, dass die DWF-Direktoren die Sonderdividende beschlossen haben, deren Auszahlung vom Inkrafttreten des Programms abhängt. Die weiteren Bedingungen für das Scheme und die Akquisition sind im Scheme Document dargelegt. DWF-Aktionäre, die zum Scheme Record Time (voraussichtlich um 18.00 Uhr) im DWF-Mitgliederregister eingetragen sind.

(voraussichtlich am 2. Oktober 2023 um 18.00 Uhr) (der "Stichtag") im Register der DWF-Aktionäre eingetragen sind, haben Anspruch auf die Sonderdividende in Höhe von 3 Pence für jede DWF-Aktie, die sie zum Stichtag halten. Da die Sonderdividende davon abhängt, dass das Scheme wirksam wird und die Aktien denselben Stichtag haben wie das Scheme Record Date, wird für die Sonderdividende kein Ex-Datum angewendet. Die Sonderdividende wird spätestens 14 Tage nach Inkrafttreten des Schemas ausgezahlt (wie weiter unten beschrieben, derzeit voraussichtlich spätestens am 17. Oktober 2023, unter der Annahme, dass das Schema am 3. Oktober 2023 in Kraft tritt).

Sollte das Scheme nicht in Kraft treten, wird es keine Sonderdividende geben.