Jahresabschluss der EnBW AG 2023

Jahresabschluss der EnBW AG 2023

Der Lagebericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst und im Integrierten Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der EnBW AG für das Geschäfts-jahr 2023 werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Bilanz zum 31. Dezember 2023

in Mio. €

AKTIVA Anlagevermögen

Anhang 31.12.2023 31.12.2022

Immaterielle Vermögensgegenstände

(1)

277,4

313,6

Sachanlagen

(2)

1.384,8

1.050,0

Finanzanlagen

(3)

25.735,8

26.869,7

27.398,0

28.233,3

Umlaufvermögen

Vorräte

(4)

1.846,9

2.340,0

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(5)

5.796,9

7.288,0

Wertpapiere

(6)

230,0

0,0

Flüssige Mittel

(7)

6.457,2

3.142,5

14.331,0

12.770,5

Rechnungsabgrenzungsposten

(8)

4.674,3

6.744,7

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

(9)

47,1

31,9

46.450,4

47.780,4

PASSIVA

Eigenkapital

(10)

Gezeichnetes Kapital

708,1

708,1

Eigene Anteile

-14,7

-14,7

Ausgegebenes Kapital

(693,4)

(693,4)

Kapitalrücklage

776,0

776,0

Gewinnrücklagen

2.822,5

2.022,5

Bilanzgewinn

1.155,4

652,9

5.447,3

4.144,8

Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen

(11)

24,0

25,9

Rückstellungen

(12)

14.903,6

15.149,9

Verbindlichkeiten

(13)

21.118,8

23.203,2

Rechnungsabgrenzungsposten

(14)

4.956,7

5.256,6

46.450,4

47.780,4

Jahresabschluss der EnBW AG 2023

EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

in Mio. €

Umsatzerlöse

Bestandsveränderungen

Andere aktivierte Eigenleistungen

Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand

Personalaufwand

(18)

-967,9

-1.035,2

Abschreibungen

(19)

-230,0

-201,9

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(20)

-1.788,5

-1.604,6

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

2.714,4

1.407,8

Erträge aus Beteiligungen

(21)

304,2

284,3

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

668,8

544,4

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

(22)

90,4

89,3

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

(23)

910,4

92,4

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

(24)

-1.144,3

-134,4

Aufwendungen aus Verlustübernahmen

-575,5

-369,3

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(25)

-711,6

-614,8

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(26)

-658,1

-322,7

Ergebnis nach Steuern

1.598,7

977,0

Sonstige Steuern

(27)

1,7

-3,7

Jahresüberschuss

(28)

1.600,4

973,3

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

355,0

129,6

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

-800,0

-450,0

Bilanzgewinn

1.155,4

652,9

Jahresabschluss der EnBW AG 2023

(17) -111.978,5 -132.374,8

Anhang

2023

2022

(15)

116.487,0

134.746,7

21,9

12,8

14,4

16,6

(16)

1.156,0

1.848,2

EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Anhang 2023

Allgemeine Grundlagen

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.-Nr. HRB 107956).

Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des Handels-gesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gas-versorgung (EnWG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Millionen Euro (Mio.€) angegeben.

Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend §315e Abs. 1 HGB nach den am Bilanz- stichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.

Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan-mäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihren voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Vom handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht wird Gebrauch gemacht. Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten als Herstellungskosten aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Her- stellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zugrunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für beweg-liche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis).

Geringwertige Anlagegüter im Sinne von §6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung beziehungsweise Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

In den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte und die Wertpapiere zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden nur dann vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Zuschreibungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für eine zuvor vorgenommene Abschreibung entfallen sind.

Ausleihungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte, die nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden zu Anschaffungs- beziehungs- weise Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Unentgeltlich zugeteilte CO2-Zertifikate werden mit 0 € bilanziert.

Die Erträge aus der Veräußerung von Emissionsrechten werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, die einer Einzelbewertung unterliegen, oder für Verluste, die aus einer Bewertungseinheit resultieren, sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden. Dieses berücksichtigt abhängig vom Kundensegment die Verbrauchswerte der Vergangen- heit, die historischen Temperaturverläufe, die individuellen Lastprofile sowie das Verbrauchs- und Produktionsverhalten des Vorjahres.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren Börsenkursen oder Rücknahmewerten angesetzt.

In den Fällen, in denen vom Aktivierungswahlrecht nach § 250 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht wird, werden aktivierte Disagien über die Laufzeit der Darlehensverträge planmäßig jährlich aufgelöst.

Langfristige Vermögensgegenstände in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zugangszeitpunkt oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Stichtagskurs bewertet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handels- rechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden für den Organkreis insgesamt auf Ebene der EnBW AG verrechnet. Ein Bilanzausweis aktiver latenter Steuern erfolgt nicht, da insgesamt ein Überhang aktiver Latenzen über die passiven Latenzen besteht. Vom Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aktive Latenzen resultieren insbesondere aus Bewertungsunterschieden bei Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, aus der Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen sowie aus sonstigen Personalrückstellungen.

Passive Latenzen betreffen hauptsächlich latente Steuern auf Bewertungsunterschiede in den immateriellen Vermögensgegenständen, steuerlichen Sonderposten und Kernenergierückstellungen.

Bei der Ermittlung latenter Steuern wird ein Ertragsteuersatz in Höhe von 29,7 % angewandt. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit 15,8 % und Gewerbesteuer mit 13,9 %.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden neben der EnBW AG auch deren Organ- und Personengesellschaften einbezogen. Die latenten Steuern aus Personengesellschaften wurden lediglich mit dem Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ermittelt.

Soweit bei der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach §246 Abs. 2 Satz 2 HGB die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht aufgrund eines aktiven Marktes bestimmt werden kann, erfolgt die Ermittlung anhand eines Unternehmensbewertungsmodells unter Zugrunde- legung von Cashflow-Planungen, die auf den vom Management der Gesellschaft genehmigten und zum Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung gültigen Mittel- und Langfristplanungen basieren. Die Planungen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf Einschätzungen über die künftige Marktentwicklung. Wesentliche Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, umfassen die Prognose über künftige Strompreise, Gaspreise, Rohstoffpreise, unternehmensbezogene Investitionstätigkeiten, regulatorische Rahmenbedingungen sowie über Wachstums- und Diskontierungszinssätze.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Eigene Anteile werden mit dem Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden überwiegend von Kund*innen für Investitionen im Fernwärmebereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Auflösungs- zeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Kapitalzuschüsse wurden für bestimmte Investitionen zweck- gebunden durch den Antragsteller bezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Kapitalzuschüsse erfolgt linear und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Auflösungs-zeitraum orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof.

Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundes- bank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I Seite 396 geändert) verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem 7- beziehungsweise 10-Jahres-Durchschnittszins unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.

Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):

2023

2022

Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends

2,9 %

3,1 %

Inflationsraten

2,3 %

2,6 %

Rentensteigerungen

2,2 %

2,4 %

Fluktuation

2,0 %

2,0 %

Zur Absicherung von Ansprüchen aus Pensionszusagen wurden Beteiligungen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder (EnBW Trust e. V.) übertragen. Gemäß §246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unter-schiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchstabe E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Finanzergebnisses verrechnet. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen

Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundes- bank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitszeitkonten dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des §246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Sofern sich aus der Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag ergab, wurde dieser unter dem Posten "Aktiver Unter- schiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die Aufstockungsbeträge bei den Altersteilzeitrückstellungen besitzen Abfindungscharakter und werden entsprechend im Zeitpunkt der Entstehung sofort in voller Höhe aufwandswirksam passiviert und unter den sonstigen betrieb-lichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Rückstellungen im Kernenergiebereich beinhalten Verpflichtungen für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Konditionierung und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle. Die Rückstellungsansätze für Entsorgung und Stilllegung im Kernenergiebereich werden auf der Basis externer Fachgutachten, anhand vertraglicher Regelungen und eigener Erwartungen ermittelt. Für die Abzinsung wurden durchschnittliche Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank in Abhängigkeit der angenommenen Restlaufzeiten verwendet, die zum Bilanzstichtag zwischen 0,99 % und 1,80 % (Vorjahr: zwischen 0,43 % und 1,54 %) lagen. Des Weiteren wurde eine Preis- steigerungsrate von 3,0 % für 2024 und 2,4 % für die Folgejahre (Vorjahr: 6,5 % für 2023 und Folge-jahre konstant 2,4 %) berücksichtigt. Die Ermittlung der Stilllegungskosten basiert weiterhin auf dem Szenario der unmittelbaren Beseitigung.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassakurs zum Zugangszeitpunkt oder dem jeweils niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Stichtags-kurs bewertet.

Zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken werden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. Dabei kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung:

Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die Einfrierungsmethode, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die Durchbuchungs- methode, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden kann, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bei der Erstellung des EnBW-Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die im Lage-bericht dargestellten Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel und die Ziele unserer Strategie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz einschließlich der Klimaneutralität, zugrunde gelegt.

Die Entwicklung des Anlage- vermögens ist in der Anlage 1 enthalten.

Wesentliche und vorhersehbare Einflüsse mit Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie gegebenenfalls erforderliche Angaben im Anhang wurden im Abschluss berücksichtigt. Beispielsweise werden physische und transitorische Klimarisiken im Rahmen der Folgebewertung von Vermögenswerten bei der Überprüfung von Nutzungsdauern und Restwerten sowie der Ermittlung des beizulegenden Werts analysiert. Auch werden sie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag und ggf. für die Angabe sonstiger finanzieller Verpflichtungen berücksichtigt.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Kundenstämme, Strom- bezugsrechte und Software.

Im Vorjahr wurden Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von 3,4 Mio. € aktiviert. Im Geschäftsjahr fielen keine Forschungs- und Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände an (Vorjahr: 0,7 Mio. €).

(2) Sachanlagen

Die Sachanlagen enthalten im Wesentlichen Erzeugungsanlagen.

(3) Finanzanlagen

Die Veränderungen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage und Abschreibungen. Die EnBW hat außerdem jeweils Minder-heitsanteile an der He Dreiht GmbH & Co. KG und der EnBW Übertragungsnetz Immobiliengesell-schaft mbH & Co. KG, die 100% der Anteile an der TransnetBW GmbH hält, veräußert.

Wesentliche Veränderungen bei den Beteiligungen betreffen Zugänge und Abgänge bei Finanz- beteiligungen.

In den Finanzanlagen sind Anteile an Investmentvermögen enthalten, an denen eine Beteiligung von mehr als 10% besteht. Es handelt sich hierbei um Fondsvermögen mit dem Anlageschwerpunkt Euroländer, die im Wesentlichen direkt oder indirekt in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Immobilien und Private-Equity-Beteiligungen investieren, sowie eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), in dem Infrastrukturfonds gebündelt sind. Der Marktwert der Anteile zum Abschluss- stichtag beträgt 4.808,8 Mio.€, der Buchwert 3.845,0 Mio.€. Somit beträgt die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert 963,8 Mio.€. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von 36,0 Mio.€ vereinnahmt. Es besteht eine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Veräußerung gemäß § 98 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch.

Bei einzelnen Finanzanlagen wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, eine außerplanmäßige Abschreibung trotz Ausweis über ihrem beizulegenden Zeitwert zu unterlassen, da von einer nicht dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Wesentlich Gründe hierfür sind temporäre zins- induzierte Bewertungsrückgänge, im Aufbau befindliche Fonds sowie konservative Bewertungsansätze.

Die Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11 a HGB sind in der Anlage 2 enthalten.

(4) Vorräte

in Mio. €

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

449,7

515,1

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen

123,8

101,9

Fertige Erzeugnisse und Waren

1.269,0

1.721,0

Geleistete Anzahlungen

4,4

2,0

Summe

1.846,9

2.340,0

31.12.2023 31.12.2022

In den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) sind zum Bilanzstichtag Kohle in Höhe von 225,2 Mio. € (Vorjahr: 376,6 Mio.€), CO2-Zertifikate in Höhe von 162,2 Mio.€ (Vorjahr: 38,5 Mio.€), Kernbrenn- elemente in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 3,4 Mio.€) sowie sonstige RHB in Höhe von 62,2 Mio.€ (Vorjahr: 96,6 Mio.€) enthalten.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen im Wesentlichen gespeichertes Gas in Höhe von 1.269,0 Mio.€ (Vorjahr: 1.720,5 Mio.€).

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

davon Restlaufzeit

davon Restlaufzeit

in Mio. €

31.12.2023

über 1 Jahr

31.12.2022

über 1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.416,5

0,0

1.890,9

0,0

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2.484,0

0,0

2.005,8

0,0

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht

43,6

0,0

62,3

0,0

Sonstige Vermögensgegenstände

1.852,8

589,7

3.329,0

0,0

Summe

5.796,9

589,7

7.288,0

0,0

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus der Handelstätigkeit und Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen. Von den Forderungen sind erhaltene Anzahlungen abgesetzt.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus konzerninternem Verrechnungsverkehr im Rahmen des zentralen Finanz- und Liquiditäts- managements sowie aus Ansprüchen aus Ergebnisabführungsverträgen und kurzfristigen Darlehen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen geleistete Barsicherheiten in Höhe von 937,4 Mio.€ (Vorjahr: 2.679,1 Mio.€), Steuerforderungen in Höhe von 52,2 Mio.€ (Vorjahr: 155,7 Mio.€) und Zinsforderungen in Höhe von 30,7 Mio.€ (Vorjahr: 21,3 Mio.€). Wie im Vorjahr gibt es keine Steuerforderungen, die erst nach dem Abschlussstichtag.

Im Zuge des Verkaufs von Minderheitsanteilen an der EnBW Übertragungsnetz Immobiliengesell- schaft mbH & Co. KG, die 100% der Anteile an der TransnetBW GmbH hält, floss der Großteil der Verkaufserlöse in flüssigen Mitteln zu. Die restliche Zahlung erfolgt bis spätestens 2028.

(6) Wertpapiere

Bei den Wertpapieren handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere.

(7) Flüssige Mittel

Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich hauptsächlich um Guthaben bei Kreditinstituten.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind hauptsächlich Ergebnisbestandteile aus Futures in Höhe von 4.578,3 Mio.€ (Vorjahr: 6.664,5 Mio.€), Versicherungsprämien in Höhe von 7,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,2 Mio. €) sowie Disagien aus Darlehen eines verbundenen Unternehmens in Höhe von 37,1 Mio. € (Vorjahr: 27,5 Mio.€) enthalten.

Die Aufwendungen für Kernenergie aufgrund künftig anfallender Abfallmengen, die im Zuge der Regelung zum Entsorgungsfonds bereits vollständig an den Bund bezahlt worden sind, betragen 0,0 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €). Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde ratierlich bis zum Ende der Laufzeiten von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim bis zum 15. April 2023 aufgelöst. Der Auflösungsbetrag für das Geschäftsjahr 2023 betrug insgesamt 3,0 Mio. € (Vorjahr: 8,9 Mio. €).

(9) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der aktive Unterschiedsbetrag ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

in Mio. €

31.12.2023

31.12.2022

Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden

-446,9

-506,6

Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände

494,0

538,5

Saldo aus der Vermögensverrechnung

47,1

31,9

Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände

518,2

598,7

Verrechnete Aufwendungen

9,6

47,8

Verrechnete Erträge

27,3

0,8

Jahresabschluss der EnBW AG 2023

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EnBW - Energie Baden-Württemberg AG published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 March 2024 07:48:22 UTC.