Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

Der vorliegende Vergütungsbericht der HelloFresh SE (auch die "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr 2023 folgt den Bestimmungen des § 162 AktG. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Mai 2021 hat das vom Aufsichtsrat erarbeitete und vorgeschlagene Vergütungssystem des Aufsichtsrats, das die Vergütung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 regelt, verabschiedet (siehe näher dazu Abschnitt b)). Ferner hat der Aufsichtsrat im Vorfeld der ordentlichen Hauptversammlung 2022 ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ("Vergütungssystem 2022") beschlossen, das u.a. folgende wesentliche

Änderungen enthielt:

  • Einführung finanzieller Erfolgsziele für die kurzfristige variable Vergütung in Form von Restricted Stock Units ("RSUs");

  • Streichung des Ermessens des Aufsichtsrats zur Herabsetzung der Erfolgsziele für die kurzfristige variable Vergütung oder für die langfristige variable Vergütung in Form von

    Virtual Stock Options ("Virtuelle Optionen");

  • Beschränkung der Möglichkeit, sonstige Leistungen zu gewähren, sowie Ausschluss der Gewährung von Sondervergütungen für außerordentliche Leistungen; und

  • Einführung ausdrücklicher Höchstgrenzen für die kurzfristige variable Vergütung und für die langfristige variable Vergütung zusätzlich zu der auf die Gesamtvergütung bezogenen

    Begrenzung (Maximalvergütung).

Das Vergütungssystem 2022 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2022 mit 94,66 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Seit der Gründung der Gesellschaft setzt sich die Vergütung des Vorstands aus einer variablen und einer fixen Vergütungskomponente zusammen. Dabei wurden bei der konkreten Ausgestaltung der

Vergütungsstruktur und -elemente die verschiedenen Wachstumsstadien der Gesellschaft berücksichtigt. In der Phase nach der Unternehmensgründung wurden den Mitgliedern des Vorstands (damals

Geschäftsführern) Call-Optionen gewährt, deren Ausübungspreis im Wesentlichen dem Preis der zu den damaligen Zeitpunkten durchgeführten privaten Finanzierungsrunden der Gesellschaft entsprach. Mit dem weiteren Unternehmenswachstum wurden die beiden allgemeinen Beteiligungsprogramme der Gesellschaft, das Virtuelle Aktienoptionsprogramm (Virtual Stock Option Program) und das Restricted

Stock Unit Program eingeführt und bilden seitdem die Grundlage für die variable Vergütungskomponente des Vorstands (zu den einzelnen Programmen (VSOP 2016, VSOP 2018, VSOP 2019 und RSUP 2019), vgl. die Ausführungen in den Abschnitten a)bb)(2)und a)cc)(3)).

Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Vorstand Dominik Richter, Thomas Griesel, Christian Gärtner und

Edward Boyes an. Ihre Vorstandsanstellungsverträge vom 17. Mai 2021 mit Laufzeit bis zum 30. April 2026 sowie die Änderungsverträge vom 11. Juli 2022 bleiben nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 1 EGAktG von dem Vergütungssystem 2022 unberührt. Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte undgeschuldete Vergütung des Vorstands richtete sich somit nicht nach dem Vergütungssystem 2022. Dies gilt bis zum Abschluss neuer Vorstandsanstellungsverträge auch für etwaige zukünftige Vergütungssysteme.

Bei der Erstellung dieses Vergütungsberichts wurde berücksichtigt, dass die in den letzten beiden Jahren nach § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung vorgelegten Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 nicht gebilligt wurden. Die dabei von Stimmrechtsberatern und Investoren vorgebrachte

Kritik bezog sich vor allem auf die im Geschäftsjahr 2021 und 2022 angewandte Vergütungspraxis und in geringerem Maße auf die Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung in den

Vergütungsberichten selbst. In Umsetzung dessen wurde die Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung in gewissem Umfang angepasst, der grundsätzliche Aufbau des Vergütungsberichts aber beibehalten. Insbesondere wurden auf die beschriebene Kritik hin bereits im letzten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzliche Schaubilder sowie Erläuterungen zu Veränderungen der Vergütung im

Jahresvergleich aufgenommen, die auch in diesem Vergütungsbericht beibehalten wurden.

a)

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2023

Grundsätzliche Merkmale der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor allem an zwei wichtigen Zielen: (1) einer starken Gewichtung der

Gesamtvergütung in Richtung einer langfristigen leistungs- und aktienkursabhängigen

Vergütungskomponente, deren Ziel es ist, eine größtmögliche Interessensübereinstimmung zwischen langfristiger Unternehmenswertsteigerung und Vorstandsvergütung herzustellen, sowie (2) einem klaren "Co-ownership"-Ansatz, wonach sämtliche Vorstandsmitglieder verpflichtet sind, in signifikantem Umfang in Aktien der Gesellschaft zu investieren.

Um die genannten Ziele effektiv umzusetzen und sicherzustellen, dass sich die Gesamtvergütung der Vorstände im Rahmen der Vergütung vergleichbarer Unternehmen hält, hat sich der Aufsichtsrat auch im Vorfeld der Erstellung des Vergütungssystems 2022 vom Vergütungsspezialisten hkp Deutschland GmbH ("hkp") beraten lassen, der unter anderem ein Benchmarking der Vorstandsvergütung, inklusive der einzelnen

Komponenten, mit einer Gruppe von internationalen Vergleichsunternehmen ("Industry

Peer Group") vorgenommen hat. Dabei sind stichtagsbezogene Unterschiede innerhalb der

Vergleichsgruppe in Bezug auf Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung berücksichtigt worden.

Die Vergleichsgruppe bestand aus den folgenden Unternehmen aus den Bereichen E-

Commerce, Internet- und Essens- oder Lebensmittellieferdienste aus dem In- und Ausland

(Industry Peer Group):

Adyen

Deliveroo

Shopify

Auto1

Delivery Hero

Spotify

ASOS

Doordash

Stitch Fix

Boohoo

Etsy

Uber

Booking

Just Eat Takeaway

Wayfair

Carvana

Ocado Group

Zalando

Chegg

Roku

Chewy

Scout24

Daneben wurde ein sektorenübergreifender Vergleich mit den Mitgliedern der wichtigsten deutschen Aktienindizes DAX und MDAX durchgeführt. Im Hinblick auf die internationale

Ausrichtung der Gesellschaft und die USA als größtem Markt des HelloFresh-Konzerns wird als relevante Vergleichsgruppe primär die spezifische Industry Peer Group herangezogen und Vergleichsaussagen beziehen sich auf diese.

Nach dem von dem Vergütungsberater hkp erarbeiteten Benchmarking lag das Grundgehalt des Vorstandsvorsitzenden Dominik Richter in den unteren 20 % und das Grundgehalt der übrigen Vorstandsmitglieder im Mittelfeld (6. Dezil) der Industry Peer Group. Die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden lag etwa in der Mitte der Industry Peer Group, während die Gesamtvergütung der übrigen Vorstandsmitglieder etwas unterhalb der Mitte der Industry Peer Group einzuordnen war. Insgesamt lag die Vergütung sämtlicher Vorstandsmitglieder unterhalb des Rangs, den HelloFresh aufgrund seines damaligen

Umsatzes, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung relativ zu der Industry Peer Group einnahm.

Durch die Aufteilung der Vergütung in (i) eine vergleichsweise moderate Festvergütung, (ii) eine kurzfristige variable Vergütung in Form von RSUs und (iii) eine erfolgsabhängige langfristige variable Vergütung in Form von Virtuellen Optionen, die den Großteil der

Gesamtvergütung ausmacht, schafft das Vergütungssystem einen Anreiz für eine ergebnisorientierte und nachhaltige Unternehmensführung. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an der Leistung des Gesamtvorstands, der Position der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem Geschäftserfolg der Gesellschaft. Zudem hängt der

Wert der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder direkt vom Aktienkurs der

Gesellschaft bei Auszahlung ab und verknüpft hierdurch die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre. Die Integration von nichtfinanziellen Zielen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("ESG-Ziele") als

Bestandteile der Vergütungsstruktur incentiviert zudem ein ESG-fokussiertes und -zukunftsorientiertes Handeln und strebt zugleich eine Wertschaffung für die Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre sowie die Umwelt im Ganzen an.

Die nachfolgende Graphik fasst die verschiedenen Komponenten der Vorstandsvergütung zusammen, wobei ESG-Ziele als zusätzliche Leistungskriterien bei der Gewährung der langfristigen variablen Vergütung seit eines Aufsichtsratsbeschlusses vom 15. April 2021 verwendet werden:

(Stand 31.12.2023)

Vergütungsbestandteile im Detail

Die Vorstandsvergütung setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die Summe aller Vergütungsbestandteile bildet die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem Grundgehalt und

Nebenleistungen. Die kurzfristige variable Vergütung besteht aus RSUs; die langfristige variable Vergütung besteht aus Virtuellen Optionen.

(1)Feste Vergütungsbestandteile

  • a. Grundgehalt

    Jedes Vorstandsmitglied erhält ein individualvertraglich vereinbartes

    Grundgehalt, das in der Regel in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Kalendermonats ausbezahlt wird.

  • b. Nebenleistungen

    Als Nebenleistung erhalten die Vorstandsmitglieder die Hälfte der

    monatlich erstattungsfähigen Beiträge zur deutschen Kranken- und

    Pflegeversicherung bis zur Höhe des jeweils gültigen

    Höchstbetragssatzes in der gesetzlichen Kranken- und

    Pflegeversicherung. Bei dem im Ausland lebenden Vorstandsmitglied

    Edward Boyes werden die Nebenleistungen den entsprechenden

nationalen (insbesondere regulatorischen) Besonderheiten angepasst.

Grundsätzlich zahlt die Gesellschaft bei im Ausland lebenden

Vorstandsmitgliedern nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen

Regelungen die Arbeitgeberbeiträge - sofern erforderlich - in die ausländische Kranken- und Pflegeversicherung des Vorstandsmitglieds ein, zusammen höchstens jedoch bis zur Höhe des jeweils gültigen

Höchstbetragssatzes in der deutschen gesetzlichen Kranken- und

Pflegeversicherung sowie etwaige gesetzlich zwingend vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge zur ausländischen Rentenversicherung.

Freiwillige Pensionszusagen bestehen nicht.

zugunstenderVorstandsmitgliederZudem erstattet die HelloFresh SE dem Vorstand Spesen und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner

Vorstandstätigkeit für die Gesellschaft aufzubringen sind.

c.

Sonstige Leistungen

Abgesehen von den in diesem Vergütungsbericht genannten sonstigen

Leistungen hat keines der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 sonstige Leistungen im Sinne von Nebenbezügen, wie etwa geldwerte

Vorteile aus Fahrzeugnutzung, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen oder Ähnliches, erhalten. Aufwendungsersatz, den die Gesellschaft den

Vorstandsmitgliedern aufgrund von Spesen und sonstigen

Aufwendungen gewährte, die bei den Vorstandsmitgliedern im

Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihres Vorstandsanstellungsvertrages angefallen sind, fallen nicht unter die sonstigen Leistungen in diesem Sinne.

(2)Variable Vergütungsbestandteile

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der HelloFresh SE setzt sich aus einem kurzfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den RSUs, sowie einem langfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den Virtuellen Optionen, zusammen. Der Gesamtzuteilungsbetrag für die variable Vergütung ist mit jedem

Vorstandsmitglied vertraglich vereinbart und wird grundsätzlich zu 25 % auf RSUs und zu 75 % auf Virtuelle Optionen aufgeteilt. Für die letzten beiden vollen

Geschäftsjahre eines Vorstandsanstellungsvertrags kann der Aufsichtsrat allerdings auch entscheiden, den Gesamtzuteilungsbetrag der variablen Vergütung in Höhe von bis zu 40 % auf RSUs und bis zu 60 % auf Virtuelle Optionen zu allokieren; die bestehenden Vorstandsanstellungsverträge sehen für dieGeschäftsjahre 2024 und 2025 eine Aufteilung von 40 % auf RSUs und 60 % auf

Virtuelle Optionen vor.

Die Auszahlung der langfristig orientierten variablen Vergütungsbestandteile hängt von der Erreichung finanzieller Ziele (Umsatzerlöse und AEBITDA) und nichtfinanzieller Nachhaltigkeitsziele (ESG-Ziele) ab und leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der

HelloFresh SE und des HelloFresh-Konzerns. Durch die Gewährung des weit überwiegenden Teils der Ziel-Gesamtvergütung als langfristig orientierte, variable Vergütung gewährleistet der Aufsichtsrat einen sehr weitgehenden

Interessengleichlauf zwischen den langfristigen Interessen der Aktionäre der

Gesellschaft und denjenigen des Vorstands.

Das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wirkt sich wie folgt aus: im Fall der vorzeitigen Amtsniederlegung und einer Anschlusstätigkeit bei einem direkten

Wettbewerber innerhalb von 12 Monaten oder einem Widerruf der

Vorstandsbestellung bei Vorliegen von Gründen, die eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen würden, (sogenannter bad leaver)

entfallen sämtliche RSUs und sämtliche nicht ausgeübte Virtuelle Optionen ersatzlos, unabhängig davon, ob sie bereits erdient wurden. In allen übrigen Fällen

(sogenannter good leaver) behält das Vorstandsmitglied bereits erdiente RSUs und Virtuelle Optionen unter Fortgeltung der Programmbedingungen; noch nicht erdiente RSUs und Virtuelle Optionen entfallen ersatzlos.

a.

Kurzfristige variable Vergütung (RSUs)

Den Mitgliedern des Vorstands werden als kurzfristige variable Vergütung RSUs unter dem bei der Gesellschaft bestehenden Restricted

Stock Unit Program ("RSUP 2019") gewährt, welche grundsätzlich 25 %

der variablen Zielvergütung ausmachen.

Die Anzahl der zu gewährenden RSUs wird ermittelt, indem der Teilbetrag des Gesamtzuteilungsbetrags, der auf die RSUs entfällt, durch den Wert einer Aktie der Gesellschaft am Gewährungstag, der im jeweiligen typischerweise jährlichen Gewährungsvertrag festgelegt wird

("Gewährungstag"), geteilt und auf die nächste ganze Zahl abgerundet wird. Der Wert einer Aktie der HelloFresh SE am Gewährungstag entspricht dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der

HelloFresh SE im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Handelstagen, die dem Gewährungstag vorausgehen.

RSUs werden bisher unabhängig von spezifischen Leistungskriterien ein

Jahr nach dem Gewährungstag unverfallbar und berechtigen ohne weitereAusübung zum Erhalt einer Auszahlung; für Neuverträge oder bei

Verlängerung bestehender Verträge sieht das Vergütungssystem 2022 demgegenüber vor, dass die RSUs nur dann unverfallbar werden, wenn spezifische Leistungskriterien erfüllt werden. Dabei kann die Gesellschaft nach ihrem Ermessen statt einer Geldzahlung Aktien der

Gesellschaft übertragen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Schlusskurs der HelloFresh SE-Aktie im XETRA-

Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Handelstagen nach Veröffentlichung des nächsten auf das Erreichen der Unverfallbarkeit folgenden Finanzberichts.

Die Auszahlung der RSUs erfolgt grundsätzlich ohne weitere Ausübung im auf die Unverfallbarkeit folgenden Auszahlungsfenster.

b.

Langfristige variable Vergütung (Virtuelle Optionen)

Die langfristige variable Vergütung unter dem bei der Gesellschaft bestehenden Virtuellen Aktienoptionsprogramm (Virtual Stock Option Program 2019,"VSOP 2019") macht grundsätzlich 75 % der gesamten

variablen Zielvergütung der Vorstandsmitglieder aus. Die Struktur der im

Berichtszeitraum ausgegebenen langfristigen variablen Vergütung in

Form von Virtuellen Optionen ist in der nachfolgenden Illustration zusammengefasst, wobei ESG-Ziele als zusätzliche Leistungskriterien bei der Gewährung der langfristigen variablen Vergütung seit eines

Aufsichtsratsbeschlusses vom 15. April 2021 verwendet werden:

* Die dargestellten Erfolgsziele werden auf alle seit 15. April 2021 gewährten Tranchen Virtueller Optionen angewendet.

Die Anzahl der zu gewährenden Virtuellen Optionen wird grundsätzlich ermittelt, indem der Teilbetrag des Gesamtzuteilungsbetrags, der auf die Virtuellen Optionen entfällt, durch den Wert einer Virtuellen Option am

Gewährungstag geteilt wird. Als Ausübungspreis wird derdurchschnittliche Schlusskurs der letzten zehn Handelstage vor dem

Gewährungstag oder der Schlusskurs am Gewährungstag zugrunde gelegt. Alternativ sieht das Vergütungssystem 2022 statt der

Heranziehung des Optionswerts bzw. (durchschnittlichen) Schlusskurses der letzten zehn Handelstage vor dem bzw. am Gewährungstag die

Anwendung eines in dem jeweiligen Vorstandsanstellungsvertrag festgelegten Werts einer Virtuellen Option bzw. festen Ausübungspreises vor.

Die endgültige Anzahl ausübbarer Virtueller Optionen ist vom Erreichen bestimmter Erfolgsziele (Performance Targets) (siehe

Abschnitt a)cc)(2)) abhängig. Diese Erfolgsziele werden durch den

Aufsichtsrat im Grundsatz im vierten Quartal des dem Jahr der Zuteilung vorausgehenden Geschäftsjahres festgelegt. Im Zusammenhang mit dem deutlich stärker als erwarteten Wachstum des neuen Ready-to-Eat-

Bereichs der HelloFresh-Gruppe, das aufgrund der Natur der Fertiggerichtherstellung deutlich höhere Lebensmittelabfälle und CO2-

Emissionen als der klassische Bereich Kochboxen aufweist, hat der

Aufsichtsrat beschlossen, die ESG-Ziele für ab dem Geschäftsjahr 2023 auszugebende Virtuelle Optionen getrennt nach den Bereichen Kochboxen und alle anderen Bereiche (Other) mit einer umsatzabhängigen Gewichtung zu bewerten, um so eine bessere

Steuerbarkeit und Erfolgskontrolle zu ermöglichen.

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Zuteilung neuer Virtueller Optionen am 1. Februar 2023 in einer einzigen Tranche. Die Erfolgsziele für die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Virtuellen Optionen wurden vom

Aufsichtsrat im Januar 2023 vor der Gewährung an die Mitglieder des

Vorstands festgelegt und beziehen sich auf Umsatzerlös-, AEBITDA-und ESG-Ziele für 2025. Bei der Festlegung der finanziellen Ziele hat der Aufsichtsrat vor allem die zum Zeitpunkt der Festlegung vom

Vorstand kommunizierten mittelfristigen strategischen Ziele für

Umsatzerlöse und AEBITDA sowie den bestehenden Analystenkonsensus für 2025 als Benchmark berücksichtigt. Die folgende Tabelle stellt die für alle Vorstandsmitglieder geltenden finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgsziele der im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Virtuellen Optionen dar:

Erfolgsziel

Gewichtung (%)

100 % Zielerreichung

Umsatzerlöse der HelloFresh-Gruppe (in Mio. EUR)

40

10.000

AEBITDA der HelloFresh-Gruppe (in Mio. EUR)

40

900

Lebensmittelabfälle pro Euro Umsatz der HelloFresh-Gruppe (in g)

10 (Gewichtung der beiden Bereiche erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Umsatzes)

Bereich Kochboxen 0,26 g

Alle anderen Bereiche (Other)

0,90 g

CO2-Emissionen pro Euro Umsatz der HelloFresh-Gruppe

(in g)

10 (Gewichtung der beiden Bereiche erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Umsatzes)

Bereich Kochboxen 1,70 g

Alle anderen Bereiche (Other)

10,50 g

Etwa drei Jahre nach dem Gewährungstag ermittelt der Aufsichtsrat den

Gesamtzielerreichungsgrad der Erfolgsziele und die daraus resultierende Anzahl Virtueller Optionen, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied zustehen. Hierzu wird die Anzahl der ursprünglich gewährten Virtuellen

Optionen mit dem Gesamtzielerreichungsgrad, der sich maximal auf 100 % beläuft, multipliziert. Mithin ist die endgültige Zahl Virtueller Optionen auf 100 % der ursprünglich gewährten Virtuellen Optionen begrenzt (Obergrenze). Der Wert einer Virtuellen Option ist hierdurch nicht begrenzt.

Die folgende Tabelle stellt die für alle Vorstandsmitglieder geltenden finanziellen und nichtfinanziellen Erfolgsziele der im Geschäftsjahr 2021 zugeteilten Virtuellen Optionen dar, deren Zielerreichung der

Aufsichtsrat zuletzt wie folgt ermittelt hat:

Erfolgsziel

Gewichtung (%)

100 % Zielerrei chung

Zielerrei chung in %

Januar-Tranche

September -Tranche

Umsatzerlöse der HelloFresh-Gruppe

(in Mio. EUR)

50

40

5.226

100

AEBITDA der HelloFresh-Gruppe

(in Mio. EUR)

50

40

523

85,61

Lebensmittelabfäl le pro Euro Umsatz der HelloFresh-Gruppe

(in g)

0

10

0,30 g

100

CO2-Emissionen pro Euro Umsatz der HelloFresh-Gruppe

(in g)

0

10

2,57 g

100

Nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit ab dem Gewährungstag sind

Virtuelle Optionen innerhalb von sechs Jahren ausübbar. Bei Ausübung entsteht ein Zahlungsanspruch des Berechtigten in Höhe desjenigen Betrags, um den der durchschnittliche XETRA-Schlusskurs der

HelloFresh SE-Aktie an den zehn Handelstagen des

Ausübungszeitraums, in dem Virtuelle Optionen ausgeübt werden, den Ausübungspreis übersteigt. Die Erfüllung des Zahlungsanspruchs erfolgt nach Wahl der Gesellschaft durch Geldzahlung oder ganz oder teilweise durch Lieferung neuer oder eigener Aktien der Gesellschaft.

Individuelle Vergütung im Geschäftsjahr 2023

(1)Gewährte und geschuldete Vergütung

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Geschäftsjahr 2023 an die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d.

§ 162 Abs. 1 AktG. Ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurde im Berichtszeitraum keine Vergütung gewährt oder geschuldet. Als gewährt gilt diejenige Vergütung, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied faktisch zugeflossen

(Zahlungsorientierung) ist, während diejenige Vergütung als geschuldet gilt, die

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HelloFresh SE published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 March 2024 14:37:05 UTC.