Bericht des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 war der Vorstand u.a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Mai 2025 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 53a

AktG) eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Im Rahmen dieser Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 hat die

Gesellschaft im Rahmen ihres laufenden Rückkaufprogramms seit dem 26. Oktober 2023 bisher insgesamt 4.426.917 eigene Aktien über die Börse zurückerworben. Durch den Erwerb über die Börse wurde dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre Rechnung getragen. Entsprechend den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 berichtet die Gesellschaft fortlaufend über die durchgeführten

Rückkäufe.

Berlin, im März 2024

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