2020 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung     
innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.03.2020 in
Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                
                                                                               
23.01.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
innogy SE Essen International Securities Identification Number (ISIN):         
DE000A2AADD2 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung                  
                                                                               
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,                                       
                                                                               
am Mittwoch, dem 4. März 2020, 10.00 Uhr MEZ, findet in der Philharmonie Essen 
in 45128 Essen, Huyssenallee 53, unsere außerordentliche Hauptversammlung      
statt, zu der wir Sie einladen.                                                
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON   
Verwaltungs SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen          
Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG                
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)                                        
                                                                               
  Gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des   
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)   
('SE-Verordnung') i. V. m. § 62 Absatz 5 des Umwandlungsgesetzes und §§ 327a   
ff. des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung einer übertragenden SE im     
Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf eine übernehmende SE, der Aktien in   
Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden          
Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der    
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär      
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen                    
('verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out').                                     
                                                                               
  Von dieser Möglichkeit möchte die E.ON Verwaltungs SE mit Sitz in Essen      
Gebrauch machen.                                                               
                                                                               
  Am 22. Januar 2020 haben die innogy SE und die E.ON Verwaltungs SE einen     
Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die innogy SE (nachfolgend auch     
'Gesellschaft') als übertragender Rechtsträger ihr Vermögen als Ganzes mit     
allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach Artikel 9     
Absatz 1 lit. c) ii) der SE-Verordnung i. V. m. §§ 2 Nr. 1, 60 ff. des         
Umwandlungsgesetzes auf die E.ON Verwaltungs SE als übernehmender              
Rechtsträger überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach §    
62 Absatz 5 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes, dass im Zusammenhang mit der       
Verschmelzung der Gesellschaft auf die E.ON Verwaltungs SE die                 
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die Wirksamkeit   
des Verschmelzungsvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der  
nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss der                  
Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 62 Absatz 5 Satz 1 des                
Umwandlungsgesetzes i. V. m. § 327a Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes über    
die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die   
E.ON Verwaltungs SE als Hauptaktionärin mit dem Vermerk nach § 62 Absatz 5     
Satz 7 des Umwandlungsgesetzes, dass dieser Übertragungsbeschluss erst         
gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der   
E.ON Verwaltungs SE wirksam wird, eingetragen wird. Die Verschmelzung ist als  
Konzernverschmelzung ohne Gegenleistung vorgesehen.                            
                                                                               
  Der E.ON Verwaltungs SE gehören unmittelbar 499.999.500 Stück Aktien der     
innogy SE und damit mindestens neun Zehntel des Grundkapitals. Ihren           
Aktienbesitz hat die E.ON Verwaltungs SE durch eine Depotbestätigung der       
Deutsche Bank AG und der BNP Paribas Securities Services S.C.A.,               
Zweigniederlassung Frankfurt am Main, nachgewiesen. Mit Schreiben vom 4.       
September 2019 an den Vorstand der Gesellschaft hat die E.ON Verwaltungs SE    
ihre Absicht mitgeteilt, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der         
Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen. Mit         
weiterem Schreiben vom 16. Januar 2020 hat die E.ON Verwaltungs SE an den      
Vorstand der innogy SE das Verlangen gerichtet, dass die Hauptversammlung der  
innogy SE innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des                        
Verschmelzungsvertrags vom 22. Januar 2020 über die Übertragung der Aktien     
der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen       
Gewährung einer angemessenen Barabfindung Beschluss fasst. Die E.ON            
Verwaltungs SE hat dem Vorstand der innogy SE außerdem eine Erklärung der BNP  
Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, übermittelt, in der diese unbedingt   
und unwiderruflich die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der  
E.ON Verwaltungs SE übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des   
Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich   
die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.          
                                                                               
  Die angemessene Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung
für die Übertragung ihrer Aktien auf die E.ON Verwaltungs SE zu zahlen ist,    
hat die E.ON Verwaltungs SE auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der   
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vom 16. Januar 2020          
ermittelt und am gleichen Tag auf Euro 42,82 festgesetzt.                      
                                                                               
  In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die E.ON          
Verwaltungs SE die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der          
Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung       
erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die   
Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                           
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, als die vom Landgericht Dortmund      
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.                 
                                                                               
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Die Aktien der übrigen Aktionäre der innogy SE (Minderheitsaktionäre)        
werden                                                                         
gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des     
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)   
('SE-Verordnung') i. V. m. § 62 Absatz 5 des Umwandlungsgesetzes und §§ 327a   
ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der E.ON Verwaltungs SE mit   
Sitz in Essen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in      
Höhe von Euro 42,82 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der innogy SE auf   
die Hauptaktionärin übertragen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in          
555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die ebenso viele                           
Stimmrechte gewähren.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben  
wollen, müssen sich spätestens bis zum 26. Februar                             
2020, 24.00 Uhr MEZ, unter der nachstehenden Adresse                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
c/o Deutsche Bank AG                                                           
Securities Production                                                          
General Meetings                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
60605 Frankfurt am Main                                                        
(Telefax: +49 69 12012 86045)                                                  
                                                                               
  oder per E-Mail an:                                                          
wp.hv@db-is.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung  
zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur                                 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises
des Anteilsbesitzes durch das depotführende                                    
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 12. Februar 
2020 (d. h. 0.00 Uhr MEZ) ('Nachweisstichtag')                                 
Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des  
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten                        
Adresse spätestens am 26. Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ, zugehen. Die Anmeldung  
und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen                                  
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder  
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die  
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des                                  
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum        
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine                          
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der    
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des                                  
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz                               
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien  
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen                             
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.         
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien                       
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden,                                      
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht      
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen                            
lassen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der        
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten                           
angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen.         
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in                           
diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung eines Dritten                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender  
Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten,                          
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen        
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem                              
Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich                              
der Textform. Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und     
andere der in Artikel 53 der SE-Verordnung i. V.                               
m. § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen können für ihre 
eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen                                 
für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in     
diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten                                
erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachterklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit                                   
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher     
Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu                               
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden       
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular                              
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf  
der Rückseite der Eintrittskarte ('Vollmacht                                   
an Dritte', gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine      
Eintrittskarte angefordert hat, zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte    
Vollmachtformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der            
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen    
zu lassen. Alternativ können die Vollmacht, ihr Widerruf bzw. der Nachweis der 
Bevollmächtigung der Gesellschaft bis spätestens                               
zum Ablauf des 3. März 2020 (Eingang maßgeblich) an die folgende Adresse bzw.  
auf den folgenden Kommunikationswegen übersandt                                
werden:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
Telefax: +49 89 30903 74675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
- Herrn Tobias Ressing und Herrn Dr. Tobias Rösner - bei der Abstimmung        
vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen                          
eine Vollmacht und Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß                          
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                    
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen 
Formulars ('Vollmacht an von der innogy SE                                     
benannte Stimmrechtsvertreter', gekennzeichnet mit B) erteilt werden. Die      
Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtformular B bis 
spätestens zum Ablauf                                                          
des 3. März 2020 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
Telefax: +49 89 30903 74675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung     
teilnehmen, können sich bei der Abstimmung durch                               
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem
sie diesen an den als 'Stimmrechtsvertretung'                                  
gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisung 
erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären                               
unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder
weiter an ihr teilnehmen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des
Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes                                     
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50   
Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz                             
2, 126 Absatz 1, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des           
SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen    
Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,                            
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder                                     
eine Beschlussvorlage beiliegen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der                                    
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der           
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher                 
Zugangstermin ist also Sonntag, der 2. Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ. Später     
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
- Vorstand -                                                                   
z. Hd. Legal & Compliance                                                      
Opernplatz 1                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
  oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per   
E-Mail an:                                                                     
aoHV2020.Ergaenzungsantraege@innogy.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anträge von Aktionären (Artikel 53 SE-Verordnung i. V. m. § 126 Absatz 1 des   
Aktiengesetzes)                                                                
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit    
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder                          
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.            
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend                       
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des  
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht                                 
mitzurechnen sind, also bis spätestens Dienstag, den 18. Februar 2020, 24.00   
Uhr MEZ, zugegangen sind, werden einschließlich                                
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der  
Verwaltung über die Internetseite                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
iam.innogy.com                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Außerordentliche Hauptversammlung 2020') zugänglich gemacht (vgl. § 126      
Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren        
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht                          
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
iam.innogy.com                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Außerordentliche Hauptversammlung 2020') beschrieben.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse 
maßgeblich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
Legal & Compliance                                                             
Opernplatz 1                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
  oder per Telefax: +49 201 12 15283                                           
                                                                               
  oder per E-Mail an:                                                          
aoHV2020.Antraege@innogy.com                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu  
dem Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige und                                 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht des Aktionärs (Artikel 53 SE-Verordnung i. V. m. § 131 Absatz 1 
des Aktiengesetzes)                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über                                    
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich                      
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft                                
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den      
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.                                
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten      
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.                     
Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft    
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite                             
der Gesellschaft unter der Adresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
iam.innogy.com                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Außerordentliche Hauptversammlung 2020').                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Unterlagen und weitere Informationen                                 
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der        
Gesellschaft über                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
iam.innogy.com                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Außerordentliche Hauptversammlung 2020') abrufbar.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Essen, im Januar 2020                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mit freundlichen Grüßen                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
innogy SE                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz zur innogy SE Hauptversammlung                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die innogy 
SE (im Folgenden 'die Gesellschaft'), Opernplatz                               
1, 45128 Essen, T 08009944009, F 0800 9944099, E-Mail kundenservice@innogy.com.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Um den Aktionären die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der        
Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft                         
personenbezogene Daten verarbeiten, die ihr entweder unmittelbar durch den     
Aktionär (z.B. bei der Stellung von Anträgen) oder                             
mittelbar vor allem über die Depotbanken zur Verfügung gestellt werden. Zu den 
personenbezogenen Daten zählen insbesondere                                    
Name, Wohnort und ggf. weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienzahl,         
Besitzart der Aktien und Eintrittskartennummer. Rechtsgrundlage                
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung 
in Verbindung mit nationalen Bestimmungen,                                     
insbesondere in Verbindung mit dem Aktiengesetz.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich anonymisiert oder gelöscht,   
sobald sie für den oben genannten Zweck nicht                                  
mehr benötigt werden und sofern nicht gesetzliche Nachweis- bzw.               
Aufbewahrungspflichten (insbesondere aus Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch       
und Abgabenordnung) für die weitere, in der Regel bis zu dreijährigen          
Speicherung verpflichten oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen            
für die darüber hinausgehende Speicherung bestehen. Zur Wahrung berechtigter   
Interessen der Gesellschaft kann eine Aufbewahrung                             
bis zum Ablauf des 11. Jahres nach Erhebung oder - in Einzelfällen - sogar     
darüberhinausgehend gerechtfertigt sein.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden zum Teil auch von anderen externen          
Unternehmen, die im Auftrag der Gesellschaft in die                            
Abwicklung der Hauptversammlung eingebunden sind ("Auftragsverarbeiter";       
insbesondere IT-Dienstleister und sonstige HV-Service-Dienstleister),          
verarbeitet, im Einzelfall - etwa im Fall der gesetzlich vorgeschriebenen      
Stimmrechtsmitteilungen - auch von Publikationsmedien                          
und Behörden. Schließlich können die im Teilnehmerverzeichnis nach § 129 des   
Aktiengesetzes erfassten personenbezogenen Daten                               
der teilnehmenden Aktionäre durch Mitaktionäre eingesehen werden.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hat der Aktionär in Bezug auf die   
personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft,                                
auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf        
Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit.             
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die o.g. Kontaktdaten      
geltend gemacht werden. Dem Aktionär steht außerdem                            
das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem       
Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes                    
oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Die für die Gesellschaft          
zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Informationssicherheit       
und Datenschutz Nordrhein-Westfalen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aktionär kann zudem über die E-Mail-Adresse datenschutz@innogy.com Kontakt 
mit dem Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft                               
aufnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der           
Gesellschaft über                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
iam.innogy.com                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Fußzeile: 'Datenschutz') zu finden.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stand: Januar 2020                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
23.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                 

Unternehmen: innogy SE               

             Opernplatz 1            

             45128 Essen             

             Deutschland             

E-Mail:      Gunnar.Janson@innogy.com

Internet:    https://iam.innogy.com/ 







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

960025  23.01.2020