Manning Ventures Inc. gab bekannt, dass das Unternehmen eine Optionsvereinbarung mit Claremont Mines Nevada, LLC (der Optionsgeber) abgeschlossen hat, der rechtmäßiger und wirtschaftlicher Eigentümer von 66 nicht patentierten Erzmineralien-Claims im Bundesstaat Nevada (das "Projekt Copper Hill") ist. Der Optionsgeber hat dem Unternehmen das Recht eingeräumt, eine 100%ige Beteiligung am Projekt Copper Hill zu erwerben, das im Walker Lane Trend in Nevada, USA, liegt. Copper Hill beherbergt Kupfer-Gold-Molybdän-Mineralisierungen in Porphyr- und Skarn-Lagerstätten im Mineral County, Nevada. Das Grundstück besteht aus 66 Mineralien-Claims, die sich über eine Fläche von 2,3 Meilen erstrecken.

Die Liegenschaft befindet sich 22 Meilen nördlich von Hawthorne, Nevada und ist über gut ausgebaute County Roads erreichbar. Das Projekt konzentriert sich auf einen Quarz-Monzonit-Porphyr aus dem Jura, der in den Luning-Kalkstein aus dem Trias eindringt. Die Claims erstrecken sich über 2,3 Quadratmeilen und liegen 33 Meilen östlich des Yerington Copper District, in dem sich die Yerington Copper Mine (Anaconda 1952-1978), die Ann Mason Lagerstätte, die Bear Lagerstätte, die MacArthur Lagerstätte und die Pumpkin Hollow Mine befinden.

Gemäß den Bedingungen der Optionsvereinbarung vom 27. Februar 2024 und um eine 100%ige Beteiligung am Kupferhügelprojekt zu erwerben, muss das Unternehmen dem Optionsgeber am oder vor dem dreizehnten Jahrestag nach Unterzeichnung der Optionsvereinbarung insgesamt 1.500.000 USD in bar zahlen. Während der Optionslaufzeit zahlt das Unternehmen dem Optionsgeber jährliche Mindestzahlungen, die jeweils eine Teilzahlung des Ausübungspreises darstellen, zu oder vor den folgenden Terminen: I) USD 15.000 am Tag des Inkrafttretens der Optionsvereinbarung; ii) USD 25.000 am oder vor dem ersten Jahrestag des Inkrafttretens; iii) USD 50.000 am oder vor dem zweiten Jahrestag des Inkrafttretens; iv) USD 60.000 am oder vor dem dritten Jahrestag des Inkrafttretens; v) USD 80.000 am oder vor dem vierten Jahrestag des Datums des Inkrafttretens; vi) USD 100.000 am oder vor dem fünften Jahrestag des Datums des Inkrafttretens; und vii) nach dem fünften Jahrestag des Datums des Inkrafttretens, USD 100.000 an oder vor jedem weiteren Jahrestag des Datums des Inkrafttretens.