Die Tokuyama Corporation gab bekannt, dass ihr Vorstand beschlossen hat, eine Joint-Venture-Vereinbarung mit der OCI Company Ltd. (mit Sitz in Seoul, Südkorea und im Folgenden als "OCI" bezeichnet) für die gemeinsame Produktion von Halbfertigprodukten aus polykristallinem Silizium für die Halbleiterindustrie in Malaysia auf einer Sitzung am 13. Dezember 2023 beschlossen hat. Kurze Einzelheiten werden im Folgenden dargelegt. Zweck der Gründung des Joint Ventures: Tokuyama hat die Bemühungen um die Umgestaltung seines Geschäftsportfolios als eine Schlüsselkomponente seines mittelfristigen Managementplans 2025 identifiziert.

Auf dieser Grundlage fördert das Unternehmen das Geschäftswachstum, indem es Managementressourcen auf die Geschäftsbereiche Elektronik, Gesundheit und Umwelt konzentriert und gleichzeitig die internationale Expansion vorantreibt. Das Joint-Venture-Geschäft ist in diesem Fall ein Teil dieser Bestrebungen. Angesichts der Expansion des Halbleitermarktes und des damit verbundenen prognostizierten Anstiegs der Nachfrage nach polykristallinem Silizium plant Tokuyama die Gründung eines Joint-Venture-Unternehmens mit OCI, um Produktions- und Liefereinrichtungen für polykristallines Silizium in Halbleiterqualität unter Verwendung sauberer Energie zu errichten und eine beschleunigte Geschäftsexpansion im Elektronikbereich zu fördern und gleichzeitig den Anstieg der CO2-Emissionen zu kontrollieren.

Wie bereits festgestellt, beinhaltet dieses Joint Venture die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das sich mit der Produktion von halbverarbeiteten Produkten aus polykristallinem Silizium in Halbleiterqualität befassen wird. Das Unternehmen plant, den Betrieb mit einer jährlichen Produktionskapazität von etwa 8.000 Tonnen aufzunehmen. Die Gesamtinvestition wird sich voraussichtlich auf rund 300 Millionen USD belaufen.

Die Produktionskapazität soll in Zukunft auf etwa 10.000 Tonnen steigen. Jedes Unternehmen plant, die Vermarktung und den Verkauf der Produkte zu übernehmen, wie es derzeit der Fall ist. Die Zusammenarbeit steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden in den beteiligten Ländern.

Vor diesem Hintergrund wird Tokuyama mit der Gründung des Joint Ventures mit OCI fortfahren und dabei angemessen reagieren.