SAARBRÜCKEN/BERLIN (dpa-AFX) - Erneut sind Forderungen laut geworden, dass künftig für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Drucker oder Handys "Mindestnutzungszeiten" gelten sollen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) berichtet, machen sich Verbraucherpolitiker des Bundestages dafür stark. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion liege dem Parlament vor. Vorbild ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln.

Hintergrund ist, dass die Lebensdauer von Elektrogeräten immer kürzer wird und Verbraucher gezwungen werden, Neukäufe zu tätigen. Laut Antrag sollen für Kühlgeräte und Waschmaschinen sowie für Pkw mit Ausnahme von Verschleißteilen fünf Jahre gelten. Küchenmaschinen, Unterhaltungselektronik sowie IT-Geräte und Handys sollen mindestens drei Jahre funktionieren.

Laut einer im Februar vorgelegten Studie des Öko-Instituts und der Universität Bonn im Auftrag des Umweltbundesamtes werden viele Elektrogeräte immer kürzer genutzt - etwa Waschmaschinen, Trockner oder Kühlschränke. Dass Hersteller die Lebensdauer der Produkte gezielt mittels eingebauter Mängel erzeugen, konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden, wie das Umweltbundesamt mitgeteilt hatte. Auch das Umweltbundesamt hatte sich bereits für eine Mindesthaltbarkeit für Elektrogeräte ausgesprochen./hoe/DP/zb

Unternehmen im Artikel: PHILIPS, Electrolux AB