Stuttgart, 10. Januar 2017. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, hat in einer Ad-hoc-Mitteilung bestätigt, dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem US-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) sowie der US-amerikanischen Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) befindet. Ziel der Gespräche sei der Abschluss von Vergleichsvereinbarungen über die Beilegung bestimmter strafrechtlicher Untersuchungen und bestimmter zivilrechtlicher Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Dieselthematik in den USA.

Aufgrund der Kapitalbeteiligung der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), an der Volkswagen AG in Höhe von derzeit 30,8 Prozent werden sich die finanziellen Folgen dieser voraussichtlichen Einigung auch ergebnisbelastend auf das Konzernergebnis der Porsche SE für das Geschäftsjahr 2016 auswirken.

Die konkreten Auswirkungen auf die Ertragslage des Porsche SE Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 können erst dann belastbar abgeschätzt werden, wenn der Volkswagen Konzern die aus der Einigung resultierenden finanziellen Belastungen seinerseits abschließend bewertet hat. Eine Unterschreitung des bisher kommunizierten Ergebniskorridors für das Porsche SE Konzernergebnis nach Steuern zwischen 1,4 Mrd. Euro und 2,4 Mrd. Euro kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

10.01.2017

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Porsche Automobil Holding SE veröffentlichte diesen Inhalt am 10 January 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 10 January 2017 20:19:07 UTC.

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