DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: QIAGEN N.V. / Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Aktienrückkauf - Zwischenmeldung Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2018 hat die QIAGEN N.V. den gleichtägigen Beginn einer dritten Tranche über bis zu 70 Mio. US-Dollar des am 31. Januar 2018 angekündigten Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 mitgeteilt. Die Zahl der im Rahmen dieser Tranche des Aktienrückkaufprogramms über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) im Zeitraum vom 21. Januar 2019 bis einschließlich 01. Februar 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf 124.264 Aktien. Folgende Stückzahlen wurden jeweils zurückgekauft:
Die getätigten Einzelgeschäfte sind auf der Internetseite der QIAGEN N.V. veröffentlicht (http://corporate.qiagen.com/investor-relations/shareinformation /share-buyback). Die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis einschließlich 01. Februar 2019 bereits erworbenen Aktien beläuft sich auf 765.140 Stück. Der Erwerb der Aktien der QIAGEN N.V. erfolgte durch ein von der QIAGEN N.V. beauftragtes Finanzinstitut. Venlo, den 05. Februar 2019 Managing Board ### Kontakte: QIAGEN Public Relations
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772545 05.02.2019