Die indische Versicherungsaufsichtsbehörde hat Einwände gegen den Vorschlag der zur Hinduja-Gruppe gehörenden International IndusInd Holdings Ltd. (IIHL) erhoben, Geld durch die Verpfändung von Aktien der von Anil Ambani geförderten Reliance General Insurance Co. und Reliance Nippon Life Insurance Co. zu beschaffen, um die bankrotte Reliance Capital Limited (NSEI:RELCAPITAL) zu erwerben, so Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind.

Als Reaktion darauf haben die Kreditgeber die Hinduja-Gruppe aufgefordert, einen überarbeiteten Vorschlag zu unterbreiten, der keine Hebelwirkung auf die Aktien der Versicherungsgesellschaften für die Übernahme von Reliance Capital vorsieht, so die oben zitierten Personen. Die Hinduja-Gruppe befindet sich in Gesprächen mit Offshore-Kreditgebern, um 800 Millionen Dollar (umgerechnet 66.600 Millionen INR) aufzubringen, um die Finanzgesellschaft im Rahmen des Insolvenz- und Konkursrechts zu erwerben, so die Personen. Die Kreditgeber haben einem von IIHL im Juni angebotenen Plan in Höhe von 96.600 Millionen INR einstimmig zugestimmt.

IIHL und die Insurance Regulatory and Development Authority of India (IRDAI) haben auf die Bitte von ET um Stellungnahme nicht reagiert. Reliance General Insurance gehört zu 100% zu Reliance Capital und ist eine der wertvollsten Anlagen. Reliance Nippon Life Insurance ist zu 51% im Besitz von Reliance Capital und zu 49% im Besitz von Nippon Life Insurance.

IIHL hatte bei der IRDAI einen Antrag auf Genehmigung eines 'Kontrollwechsels' bei den beiden Versicherungsgesellschaften gestellt. Die IRDAI hat angedeutet, dass der Antrag von IIHL auf einen 'Kontrollwechsel' nicht 'wohlwollend' geprüft würde, wenn die Quelle der Mittel für den Erwerb die Schaffung eines Pfandrechts an den Aktien der Versicherungsgesellschaften ist, so die oben zitierten Personen. Diese Frage wurde im Gläubigerausschuss diskutiert, woraufhin der Verwalter IIHL anwies, ein überarbeitetes Angebot vorzulegen.

"Wir haben IIHL aufgefordert, einen Plan vorzulegen, der Einzelheiten über die Herkunft der Mittel enthält und der keine Verpfändung von Aktien von Versicherungsgesellschaften vorsieht", sagte eine der oben genannten Personen.