Rocket Internet SE

DGAP-WpÜG: Rocket Internet SE / Angebot zum Erwerb                             
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Rocket Internet SE; Bieter: Rocket      
Internet SE                                                                    
                                                                               
01.09.2020 / 08:04 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service   
der EQS Group AG.                                                              
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.                   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER     
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN    
BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.                                   
                                                                               
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen                
Delisting-Rückerwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und     
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des        
Börsengesetzes (BörsG)                                                         
                                                                               
Bieterin:                                                                      
Rocket Internet SE                                                             
Charlottenstraße 4                                                             
10969 Berlin, Deutschland                                                      
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB
165662 B                                                                       
ISIN: DE000A12UKK6                                                             
                                                                               
Zielgesellschaft:                                                              
Rocket Internet SE                                                             
Charlottenstraße 4                                                             
10969 Berlin, Deutschland                                                      
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB
165662 B                                                                       
ISIN: DE000A12UKK6                                                             
                                                                               
Die Rocket Internet SE ("Rocket Internet") hat am 1. September 2020            
entschieden, den Aktionären der Rocket Internet anzubieten, sämtliche auf den  
Inhaber lautende Stückaktien der Rocket Internet mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Rocket Internet von je EUR 1,00 (die "Rocket                  
Internet-Aktien"), die nicht bereits unmittelbar von Rocket Internet als eigene
Aktien gehalten werden, im Wege eines öffentlichen                             
Delisting-Rückerwerbsangebots (das "Angebot") zu erwerben. Rocket Internet soll
damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Sie hält im 
Zeitpunkt dieser Mitteilung keine eigenen Aktien.                              
                                                                               
Die Angebotsgegenleistung in bar (ohne Erwerbsnebenleistung) wurde gemäß dem   
volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Rocket       
Internet-Aktien während der letzten sechs Monate vor Bekanntgabe des Angebots  
(der "6-Monats-Durchschnittskurs") berechnet und entspricht insofern dem       
gesetzlichen Mindestpreis. Diesen hat Rocket Internet aufgrund öffentlich      
verfügbarer Informationen auf EUR 18,57 je Rocket Internet-Aktie festgesetzt,  
es sei denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") 
teilt Rocket Internet aufgrund ihrer Ermittlung des                            
Sechs-Monats-Durchschnittskurses einen höheren gesetzlichen Mindestpreis mit.  
In diesem Fall wird der Preis unter dem Angebot dem von der BaFin ermittelten  
Sechs-Monats-Durchschnittskurs als gesetzlichem Mindestpreis entsprechen.      
Das Angebot soll keine Vollzugsbedingungen enthalten und als                   
Delisting-Rückerwerbsangebot nur durchgeführt werden, wenn vor Veröffentlichung
der Angebotsunterlage die Hauptversammlung von Rocket Internet einen Beschluss 
zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Rocket Internet-Aktien 
nach den §§ 237 ff. AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Angebots fasst. Rocket
Internet wird zu diesem Zweck am heutigen Tag für den 24. September 2020 eine  
außerordentliche Hauptversammlung einberufen.                                  
                                                                               
Rocket Internet hat mit der Global Founders GmbH, die 61.210.467 Rocket        
Internet-Aktien (ca. 45,11 % des Grundkapitals) hält, und mit Herrn Oliver     
Samwer in seiner Eigenschaft als Aktionär, der 6.148.683 Rocket Internet-Aktien
(ca. 4,53 % des Grundkapitals) hält, jeweils eine qualifizierte                
Nichtandienungsvereinbarung (begleitet jeweils von einer Depotsperrvereinbarung
mit dem depotführenden Finanzinstitut) abgeschlossen, so dass die von der      
Global Founders GmbH und Herrn Oliver Samwer gehaltenen Rocket Internet-Aktien 
im Zuge des Angebots nicht erworben werden.                                    
                                                                               
Rocket Internet beabsichtigt, das Angebot als ein für ein Delisting der Rocket 
Internet-Aktien vom Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
erforderliches Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) durchzuführen und      
vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände sowie im Rahmen der gesetzlichen     
Pflichten, mit Wirkung frühestens zum Ablauf der Annahmefrist des Angebots den 
Widerruf der Zulassung der Rocket Internet-Aktien zum Handel im regulierten    
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten     
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß §§ 39 Abs. 
2 BörsG, 46 Abs. 1 Nr. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse 
zu beantragen. Zudem soll an der Luxemburger Wertpapierbörse in diesem         
Zusammenhang ein Delisting der Rocket Internet-Aktien stattfinden, für welches 
kein Delisting-Erwerbsangebot erforderlich ist, so dass danach keine Zulassung 
zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland oder einem organisierten  
Markt im Ausland i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 2 BörsG mehr bestünde.                 
                                                                               
Das Angebot soll zu den in der Angebotsunterlage dargestellten Konditionen     
durchgeführt werden. Rocket Internet behält sich vor, in den endgültigen       
Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.                                                          
                                                                               
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet  
unter http://www.rocket-internet.com/investors/share veröffentlicht.           
                                                                               
Wichtiger Hinweis                                                              
                                                                               
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder 
eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der   
Rocket Internet SE ("Rocket Internet") dar. Die endgültigen Bedingungen und    
weitere das öffentliche Delisting-Rückerwerbsangebot betreffende Bestimmungen  
werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, nachdem deren               
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht     
gestattet worden ist. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Rocket      
Internet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebot stehenden       
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie    
wichtige Informationen enthalten werden.                                       
                                                                               
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des     
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes    
(WpÜG) und des Börsengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende        
Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder   
gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben,          
anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von     
Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben     
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend    
wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für 
das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst   
oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Rocket Internet      
können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner 
anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten  
Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der  
in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den  
jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder   
mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen         
unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale 
Recht darstellen würde.                                                        
                                                                               
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit     
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Rocket Internet oder für sie tätige      
Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots vor, während   
oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar      
Aktien der Rocket Internet erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen          
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein       
unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien
der Rocket Internet gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu           
Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach  
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen      
Rechtsordnung erforderlich ist.                                                
                                                                               
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,   
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",           
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon        
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen        
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Rocket     
Internet zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf     
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Rocket Internet nach   
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige 
Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und               
Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im
Einflussbereich der Rocket Internet liegen. Diese Erwartungen und in die       
Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die    
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten    
Aussagen abweichen. Rocket Internet übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft
gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, 
Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.          
                                                                               
Berlin, den 1. September 2020                                                  
                                                                               
Rocket Internet SE                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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01.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache: Deutsch                                                               

Börsen:  Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in       
         Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; 
         Börse Luxemburg                                                       







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1125715  01.09.2020 CET/CEST