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Zürich, 4. März 2022

Die Schweizerische Nationalbank regelt den Zugang für DLT- Handelssysteme zum Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing

Mit dem Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register wurde per 1. August 2021 die Bewilligungskategorie «DLT- Handelssysteme» im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) geschaffen. Als DLT- Handelssysteme (Distributed-Ledger-Technologie-Handelssysteme) werden Finanzmarkt- infrastrukturen für den multilateralen Handel mit DLT-Effekten bezeichnet. Zusätzlich müssen DLT-HandelssystemeDLT-Effekten verwahren oder diese abrechnen und abwickeln oder nebst Finanzintermediären auch weitere Firmen und Personen zum Handel zulassen.

Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Als Auftraggeberin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) gewährt sie jenen Gesuchstellern Zugang, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Nationalbank leisten, ohne erhebliche Risiken einzubringen. Deshalb gewährt die SNB neu von der FINMA bewilligten DLT-Handelssystemen den Zugang zum SIC-System, sofern sie ein Effektenabwicklungssystem betreiben und Zahlungen in Schweizer Franken über das SIC-System abwickeln.

Weitere Informationen

Merkblatt über den Zugang zum SIC-System und zu Girokonten

Information der FINMA zur Bewilligung als DLT-Handelssystem

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SNB - Swiss National Bank published this content on 04 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 March 2022 08:05:09 UTC.