Für Exporte in den Iran müssen etwa die Vorgaben des deutschen Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle, wozu insbesondere Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter gehören, beachtet werden. Zudem muss ein Exporteur sicherstellen, dass er nicht gegen das weiterhin bestehende Waffenembargo oder Nuklear-Sanktionen verstößt. Ferner bleiben die Exportbeschränkungen und Genehmigungspflichten in Kraft, die keinen unmittelbaren Bezug zum Atomprogramm des Iran hatten. Das betrifft insbesondere die so genannte Iran-Menschenrechtsverordnung, die Verbote im Hinblick auf Güter der internen Repression enthält. Und auch einige personenbezogene Beschränkungen bleiben aktuell, so dass bei entsprechend gelisteten Unternehmen weiterhin Vorsicht geboten ist.

Verpflichtende ISIRI-Zertifizierung

Weitere Auflagen ergeben sich aus dem seit 2001 gültigen Zertifizierungsprogramm der iranischen Standardisierungsbehörde (Institute of Standards & Industrial Research of Iran, ISIRI). Demnach müssen bestimmte Waren, die in den Iran importiert werden sollen, vorab hinsichtlich ihrer Qualität, Quantität und Sicherheit geprüft und zertifiziert werden. 'Fehlt bei zertifizierungspflichtigen Waren das so genannte Certificate of Conformity (CoC), dürfen die Güter nicht in den Iran eingeführt werden', sagt SGS-Business Manager Siebert.

Der notwendige Nachweis darüber, dass die Produkte den iranischen Bestimmungen entsprechen, wird von speziell benannten Prüfgesellschaften ausgestellt. Die SGS ist von der ISIRI akkreditiert, die geforderten Bescheinigungen vorzunehmen. Aufgrund ihres globalen Netzwerks ist die SGS in der Lage sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch im Ausland die erforderlichen Warenprüfung und Konformitätsbewertungen (Verification of Conformity, VoC) durchzuführen und entsprechende Inspektionszertifikate (Certificate of Inspection, CoI) auszustellen.

Neben dem ISIRI-Programm gibt es eine Reihe weiterer Anforderungen für den Import, die es je nach Art des Produktes zu beachten gilt. So sind mitunter bei Herstellern von Lebensmitteln und Hygieneerzeugnissen unabhängige Auditierungen vorgeschrieben. Weitere Zertifizierungs- und Prüfanforderungen können sich darüber hinaus auch aus dem Vertrag mit dem iranischen Käufer oder auf Verlangen der iranischen Zentralbank ergeben.

SGS stellt Exportzertifikate aus

Als weltweit führende Prüfgesellschaft ist die SGS kompetenter Ansprechpartner für den grenzüberschreitenden Warenverkehr und unterstützt Exporteure bei der Klärung aller Fragen rund um die Einfuhrbestimmungen in den Iran. Die SGS nimmt die notwendigen Inspektionen, Produkttests, Laboranalysen und Audits vor und steht Handelspartnern auch für Vorverschiffungskontrollen (Pre-Shipment-Inspection, PSI) zur Verfügung. Neben Importen in den Iran führt die SGS auch die TR-Zertifizierung für Warenlieferungen nach Russland durch oder stellt die benötigten Konformitätszertifikate (Product Conformity Assessment, PCA) für Exporte nach Kenia, Nigeria, Tansania, Uganda, Kuwait und Saudi-Arabien aus.

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SGS SA veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Januar 2016 10:04:12 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.sgsgroup.de/de-DE/Local/Germany/News-and-Press-Releases/2016/01/Exporte-Iran-ISIRI-Zertifikat.aspx