London (Reuters) - Siemens hat keinen Anspruch auf Schadenersatz nach der Niederlage im Ringen um ein Hochgeschwindigkeits-Zugprojekt in Großbritannien.

Der Londoner High Court wies eine Klage der Zugsparte von Siemens gegen die Betreibergesellschaft HS2 ab, die den zwei Milliarden Pfund schweren Auftrag zum Bau von 54 Zügen für die Hochgeschwindigkeits-Strecke von London nach Birmingham an die Siemens-Konkurrenten Bombardier (jetzt Alstom) und Hitachi vergeben hatte. Teil des Auftrags ist auch ein zwölfjähriger Wartungsvertrag. Siemens habe nicht beweisen können, dass der Zuschlag rechtswidrig erteilt worden sei, entschied Richterin Finola O'Farrell am Montag im schriftlichen Verfahren.

Siemens hatte Zweifel daran geäußert, dass Bombardier und Hitachi die technischen Anforderungen für das Projekt erfüllen könnten. Sie hätten sich nicht an die Ausschreibungsbedingungen gehalten und nur deshalb das günstigste Angebot abgeben können. Ein Sprecher von Siemens Mobility äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung. Ein HS2-Sprecher betonte, gegen die Vergabe von Aufträgen über mehr als 20 Milliarden Pfund für das Projekt habe es bisher keine erfolgreiche Anfechtung gegeben. Alstom wollte sich zunächst nicht äußern, Hitachi war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die 54 Züge sollen mit Geschwindigkeiten von bis zu 225 Meilen (360 Kilometer) pro Stunde von London nach Birmingham, die zweitgrößte Stadt des Landes, fahren. Hitachi und Alstom wollen sie in drei Werken in Großbritannien bauen. Eigentlich sollte die Hochgechwindigkeits-Strecke bis 2026 fertig sein und weiter in den Norden Englands nach Leeds und Manchester führen. Premierminister Rishi Sunak hatte den zweiten Teil der Strecke über Birmingham hinaus aber im Oktober gestrichen.

(Bericht von Alexander Hübner, redigiert von Hans Seidenstücker. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)