DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 17. Dezember 2018 bis einschließlich 20. Dezember 2018 wurden insgesamt Stück 213.969 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 23. November 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. November 2018 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/ investor-relations). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 26. November 2018 bis einschließlich 20. Dezember 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 881.693 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). München, 21. Dezember 2018 Siemens Healthineers AG Der Vorstand
21.12.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Siemens Healthineers AG |
Henkestr. 127 | |
91052 Erlangen | |
Deutschland | |
Internet: | https://www.corporate.siemens-healthineers.com |
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