KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht gibt am Dienstag (9.30 Uhr) bekannt, ob Städte von Übernachtungsgästen weiter eine Bettensteuer kassieren dürfen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben über vier Verfassungsbeschwerden entschieden, die Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg eingereicht hatten.

Auch andere Städte erheben die umstrittene kommunale Steuer, die offiziell zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax oder Übernachtungssteuer heißt. Oft wird dabei pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, zum Beispiel fünf Prozent. Geschäftsreisende sind ausgenommen. Die Unterkünfte haben die Aufgabe, das Geld einzuziehen und abzuführen. Die Branche sieht sich dadurch benachteiligt und hält die Bettensteuern aus verschiedenen Gründen für verfassungswidrig. Die Entscheidung wird schriftlich veröffentlicht. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)/sem/DP/stw