Konsolidierter

Corporate Governance

Bericht 2023

gem. § 267b UGB

Inhalt

Corporate Governance - Rahmen

3

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

3

Entsprechenserklärung

3

Evaluierung

3

Umfang der Berichterstattung

3

Abweichungen

4

Vorstand

5

Zusammensetzung des Vorstands

5

Arbeitsweise und Geschäftsverteilung

6

Aufsichtsrat

7

Persönliche Angaben, Vorsitz und andere Organfunktionen

7

Unabhängigkeit

10

Sitzungen des Aufsichtsrats

10

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

11

Zustimmungspflichtige Verträge - Interessenkollisionen

15

Hauptversammlung

16

Diversitätskonzept zur Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

17

Aufsichtsrat

17

Vorstand

18

Maßnahmen zur Förderung von Frauen (§ 243c Abs. 2 Z. 2 UGB)

19

2

Konsolidierter

Corporate Governance Bericht

gem. § 267b UGB

Corporate Governance - Rahmen

Die VERBUND AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich. Der Gestaltungs- rahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen und europäischen Recht, insbesondere aus dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, der Gesellschaftssatzung und den Geschäftsord- nungen für die Organe der Gesellschaft sowie schließlich aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung

VERBUND bekennt sich vorbehaltlos zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Vor- stand und Aufsichtsrat sehen es als vorrangige Aufgabe, allen Regeln des Kodex bestmöglich zu entspre- chen und die hohen unternehmensinternen Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Der Kodex wurde im Geschäftsjahr 2023 in seiner Fassung vom Jänner 2023 angewandt und nach Maßgabe der in diesem Bericht angeführten Erläuterungen eingehalten. Die aktive Umsetzung der Anforderungen des Kodex soll eine verantwortungsvolle, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete Lei- tung und Kontrolle des Unternehmens sicherstellen und ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder schaffen. Auch im Geschäftsjahr 2024 wird VERBUND die Einhaltung des Kodex in seiner aktuel- len Fassung aktiv fortsetzen. Die möglichst lückenlose Umsetzung des Kodex bildet einen wesentlichen Baustein zur Stärkung des Vertrauens der Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:in- nen sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen.

Evaluierung

In Entsprechung der C-Regel 62 des ÖCGK werden die Einhaltung des Kodex und die Richtigkeit der da- mit verbundenen Berichterstattung regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer extern evaluiert. Die letzte derartige Evaluierung wurde für das Jahr 2022 durchgeführt und resultierte in einem positiven Bericht. Die nächste Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant.

Umfang der Berichterstattung

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wird ein konsolidierter Corporate Governance Bericht vorgelegt, der als kombinierter Bericht auch den Bericht gemäß § 243c UGB mitumfasst und in wesentli- chen Berichtspunkten über die börsennotierte Muttergesellschaft hinaus auch den gesamten Konzern miteinbezieht. Dabei wurde hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen der Stellungnahme 22 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gefolgt.

Der vorliegende konsolidierte Corporate Governance Bericht enthält nicht nur die gesetzlich vor- geschriebenen Angaben, sondern auch die vom Corporate Governance Kodex zusätzlich vorgesehenen Inhalte. Darüber hinaus sind weitere Informationen zu den einschlägigen Indikatoren der Global

3

Der Österreichische Corporate Governance Kodex liegt in der aktuellen Fassung vor und ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate- governance.at abrufbar

Reporting Initiative (GRI), des internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, ange- führt.

Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse finden sich in den Kapiteln "Vorstand" und "Aufsichtsrat".

Informationen über die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind dem gesonderten Ver- gütungsbericht zu entnehmen, der der Hauptversammlung vorzulegen ist und auf der Website veröffent- licht wird.

Für weitergehende Informationen zu den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung so- wie zu ihrem Zusammenwirken siehe im Dokument "Disclosures on Management Approach" (DMA) auf www.verbund.com > Investor Relations > Finanzpublikationen.

Abweichungen

VERBUND befolgt die Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex einschließlich der R-Regeln annähernd lückenlos. Die Abweichungen im Geschäftsjahr 2023 sind gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben. Lediglich bei zwei C-Regeln des Kodex gab es eine etwas abweichende Handhabung, die zum Teil aus gesetzlichen Gegebenheiten resultiert und im Folgenden im Sinne des Grundsatzes "Comply or Explain" erläutert und begründet wird:

C-Regel 2:

Das Prinzip "one share - one vote" wird bei der VERBUND-Aktie grundsätzlich eingehalten. Eine Ausnahme besteht lediglich in einer Stimmrechtsbeschränkung, die im "Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden", und in der darauf basierenden Satzungsbestimmung verankert ist. Diese lautet: "Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit min- destens 51% beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5% des Grundkapitals beschränkt."

C-Regel 45:

Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen in Wettbewerb stehen, wurde mit zwei Ausnahmen von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten.

Die zwei betreffenden Aufsichtsratsmitglieder üben jeweils leitende Organfunktionen in Unternehmen aus, die Aktionäre der VERBUND AG sind. Sollte bei ihnen in einem konkreten Anlassfall ein Interessen- konflikt bestehen, werden vom Vorsitzenden entsprechende Maßnahmen verfügt (wie z. B. Vorenthal- tung bestimmter Unterlagen oder Informationen, Nichtteilnahme an Abstimmungen oder Verlassen der Sitzung). Dies war im Berichtsjahr einmal bei einem einzelnen Tagesordnungspunkt erforderlich.

4

Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 aus drei Mitgliedern zusammen.

Da die Funktionsperiode sämtlicher Vorstandsmitglieder am 31. Dezember 2023 endete, beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. März 2023 die Wiederbestellung von Mag. Dr. Michael Strugl MBA als Vorsitzender, Dr. Peter F. Kollmann als Vorsitzender-Stellvertreter und Mag. Dr. Achim Kaspar.

Gleichzeitig bestellte der Aufsichtsrat Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 zum Mitglied des Vorstands.

Der Vorstand

Name

Geburtsjahr

Datum der

Ende der laufenden

Erstbestellung

Funktionsperiode

Generaldirektor Mag. Dr. Michael Strugl MBA

1963

1.1.2019

31.12.2028

Vorsitzender

Vorstandsdirektor Dr. Peter F. Kollmann

1962

1.1.2014

31.12.2027

Vorsitzender-Stellvertreter

Vorstandsdirektor Mag. Dr. Achim Kaspar

1965

1.1.2019

31.12.2026

Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern

Name

Konzerngesellschaft

Funktion

Mag. Dr. Michael

VERBUND Energy4Business GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Strugl MBA

Generalversammlung

Vorsitzender

Austrian Power Grid AG

Aufsichtsrat

Mitglied

VERBUND Hydro Power GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Generalversammlung

Vorsitzender

VERBUND Green Power GmbH

Generalversammlung

Vorsitzender-Stv.

VERBUND Energy4Customers GmbH

Generalversammlung

Vorsitzender

VERBUND Thermal Power GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Generalversammlung

Vorsitzender

Ennskraftwerke AG

Aufsichtsrat

1.Vorsitzender-Stv.

Gas Connect Austria GmbH

Aufsichtsrat

1.Vorsitzender-Stv.

VERBUND Ventures GmbH

Generalversammlung

Vorsitzender

VERBUND Green Hydrogen GmbH

Generalversammlung

Vorsitzender

VERBUND Green Hydrogen Sales

Generalversammlung

Vorsitzender

GmbH

Dr. Peter F.

Austrian Power Grid AG

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Kollmann

VERBUND Hydro Power GmbH

Aufsichtsrat

Mitglied

VERBUND Services GmbH

Generalversammlung

Vorsitzender

VERBUND Energy4Business GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender-Stv.

VERBUND Green Power GmbH

Generalversammlung

Mitglied

Gas Connect Austria GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

VERBUND Ventures GmbH

Generalversammlung

Mitglied

GRI 2-9 GRI 405-1

GRI 2-15

5

Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern

Name

Mag. Dr. Achim Kaspar

Konzerngesellschaft

Ennskraftwerke AG

VERBUND Hydro Power GmbH

VERBUND Innkraftwerke GmbH

Grenzkraftwerke GmbH

Innwerk AG

Donaukraftwerk Jochenstein AG Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG VERBUND Thermal Power GmbH

VERBUND Green Power GmbH

VERBUND Services GmbH

VERBUND Ventures GmbH

Funktion

AufsichtsratMitglied

Aufsichtsrat Vorsitzender-Stv.

Aufsichtsrat Vorsitzender

Gesellschafterversammlung Vorsitzender

Aufsichtsrat Vorsitzender

Generalversammlung Vorsitzender

Aufsichtsrat Vorsitzender

Aufsichtsrat Vorsitzender

Aufsichtsrat Vorsitzender

Aufsichtsrat Vorsitzender-Stv.

Generalversammlung Vorsitzender-Stv.

Generalversammlung Vorsitzender

Generalversammlung Vorsitzender-Stv.

GeneralversammlungMitglied

Konzernexterne Aufsichtsratsmandate von Vorstandsmitgliedern

Name

Gesellschaft

Funktion

Dr. Peter F. Kollmann

Telekom Austria AG

Mitglied

Mag. Dr. Achim Kaspar

KELAG-Kärntner Elektrizitäts-

Mitglied

Aktiengesellschaft1

1 VERBUND war per 31. Dezember 2023 mit 35,17 % an der KELAG beteiligt.

Arbeitsweise und Geschäftsverteilung

Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen.

In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Dazu zählen auch we- sentliche Geschäftsfälle der wichtigsten Tochtergesellschaften.

Die Geschäftsverteilung des Vorstands bildet einen Bestandteil der Geschäftsordnung und legt die Auf- gabenbereiche der Vorstandsmitglieder unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands fest. Sie wurde mit der Bestellung eines vierten Vorstandsmitglieds per 1. Jänner 2024 adaptiert.

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Geschäftsverteilung 2023

Mag. Dr. Michael Strugl MBA

Vorsitzender; Corporate Development (inkl. Mergers & Acquisitions),

Corporate Office (inkl. Legal Affairs, Corporate Affairs, Compliance &

Audit), Strategisches Personalmanagement, Corporate Innovation & New

Business, Kommunikation, Geschäftsfeld Green Hydrogen,

Business, Customers, Ventures

Dr. Peter F. Kollmann

Finanzmanagement und Investor Relations, Controlling,

Unternehmensrechnung und Risikomanagement

Services, Netz Strom und Netz Gas

Mag. Dr. Achim Kaspar

Digitalisierung, Informationssicherheit und IT, Corporate Responsibility

Erneuerbare Erzeugung Wasserkraft, Neue Erneuerbare Erzeugung,

Thermische Erzeugung, Tourismus

Aufsichtsrat

Auch der Aufsichtsrat hat sich ausdrücklich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex ver- pflichtet. Damit ist der Kodex neben dem österreichischen Aktiengesetz und dem Unternehmensge- setzbuch, dem Arbeitsverfassungsgesetz, der Gesellschaftssatzung sowie den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat zur Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats geworden.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass sich der Aufsichtsrat aus den von der Hauptversamm- lung gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und aus den von der Arbeitnehmervertretung entsendeten Mitgliedern zusammensetzt.

Persönliche Angaben, Vorsitz und andere Organfunktionen

Der Aufsichtsrat wird von dem:der Vorsitzenden geleitet. Der:die Vorsitzende und seine:ihre zwei Stell- vertreter:innen werden vom Aufsichtsrat alljährlich aus seiner Mitte gewählt.

Der Aufsichtsrat besteht per 31. Dezember 2023 aus insgesamt 15 Mitgliedern - zehn von der Hauptver- sammlung gewählten Kapitalvertreter:innen und fünf vom Betriebsrat entsendeten Arbeitnehmervertre- ter:innen.

Mit 25. April 2023 wurden Mag. Jürgen Roth, Mag. Christa Schlager, Mag. Stefan Szyszkowitz und Dipl.- Ing. Peter Weinelt wieder in den Aufsichtsrat gewählt. In der der Wahl folgenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde wiederum Dr. Hlawati zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Mag. Dr. Christine Catasta zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt. Anstelle von Doris Dangl wurde von der Belegschaftsvertretung Hans Peter Schweighofer in den Aufsichtsrat entsandt. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

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GRI 2-9 GRI 2-11

GRI 2-10

Name

Datum der

Ende der

laufenden

Geburtsjahr

Erstbestellung

Funktionsperiode

Mag. Martin Ohneberg

Vorsitzender

Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group

GmbH & Co KG, Verwaltungsrat der Aluflexpack AG, Schweiz

(Präsident) und Aufsichtsrat der VARTA AG, Deutschland und

der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Österreich

1971

30.4.2019

o. HV 2024

Dr. Edith Hlawati

1. Vorsitzender-Stellvertreterin

Vorstand der Österreichische Beteiligungs AG

Aufsichtsrat der Telekom Austria AG (Vorsitzende), der OMV

AG (Stv. Vorsitzende) und der EuroTeleSites AG (Mitglied)

1957

25.4.2022

o. HV 2026

Mag. Dr. Christine Catasta

2. Vorsitzender-Stellvertreterin

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Aufsichtsrat der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen

AG und der Erste Group Bank AG (Mitglied), der BCR Banca

Comercialia Romana (Mitglied), der

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (Vorsitzende), der

Austrian Airlines AG (Mitglied) und der ÖLH Österreichische

Luftverkehrs-Holding-GmbH (Mitglied)

1958

16.6.2020

o. HV 2024

Prof. Dr. Barbara Praetorius

Professorin Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

Berlin

Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) AöR (Mitglied)

1964

16.6.2020

o. HV 2024

Mag. Jürgen Roth

Geschäftsführender Gesellschafter der Tank Roth GmbH

Aufsichtsrat der ICS Internationalisierungscenter Steiermark

GmbH (Vorsitzender) und der ELG (Erdöl-Lagergesellschaft

m.b.H.);

Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

1973

22.4.2015

o. HV 2026

Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler

Aufsichtsrat und Unternehmensberater

Aufsichtsrat der PreussenElektra GmbH, Deutschland

(Mitglied),

Board of Directors Northland Power Inc, Toronto (Mitglied)

1960

16.6.2020

o. HV 2024

Mag. Christa Schlager

Leitung Abteilung Wirtschaftspolitik AK Wien

Aufsichtsrat der Forschungsförderungsgesellschaft mbH

(Mitglied) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH

(aws) (Mitglied)

1969

16.6.2020

o. HV 2026

Dipl. Ing. Robert Stajic MBA

Executive Director der Österreichische Beteiligungs AG

Aufsichtsrat der OMV AG (Mitglied)

1979

25.4.2022

o. HV 2025

8

Name

Datum der

Ende der

laufenden

Geburtsjahr

Erstbestellung

Funktionsperiode

Mag. Stefan Szyszkowitz

Sprecher des Vorstands der EVN AG

Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

(Vorsitzender), der EVN Macedonia AD (Vorsitzender), der RAG-

Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der RAG Austria

AG (Vorsitzender), der Burgenland Energie AG (Stv.

Vorsitzender), der Netz Niederösterreich GmbH (Stv.

Vorsitzender) und der Wiener Börse AG (Mitglied)

1964

23.4.2018

o. HV 2026

Dipl.-Ing. Peter Weinelt

Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH und der Wiener

Stadtwerke Planvermögen GmbH

Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH (Vorsitzender), der Wiener

Netze GmbH (Vorsitzender), der Bestattung und Friedhöfe Wien

GmbH (Vorsitzender), der WienIT GmbH (Vorsitzender), der

EVN AG (Mitglied), der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

(Mitglied) und des Wiener Gesundheitsverbund (Mitglied);

Obmann des

Fachverbandes Gas Wärme der WKÖ

1966

5.4.2017

o. HV 2026

Hinsichtlich der (Neben-)Funktionen sind Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in börsennotierten Gesellschaften und in anderen wesentlichen Gesellschaften angeführt. Soweit zutreffend, sind hauptberufliche Funktionen angegeben.

Arbeitnehmervertreter:innen

Name

Kurt Christof

Vorsitzender der Konzernvertretung der Arbeitnehmer:innen

Aufsichtsrat der Stadtwerke Voitsberg GmbH und der Sparkasse Voitsberg/Köflach Bankaktiengesellschaft

Doris Dangl

Vorsitzende der Konzernvertretung der

Arbeitnehmer:innen

Dr. Isabella Hönlinger

Betriebsratsvorsitzende

Ing. Wolfgang Liebscher

Zentralbetriebsratsvorsitzender

Veronika Neugeboren

Betriebsratsvorsitzende

Ing. Hans Peter Schweighofer

Zentralbetriebsratsvorsitzender

Geburtsjahr

Datum der

Entsendung

1964

seit 8.3.2004 von der Arbeitnehmer-

vertretung entsendet

1963

von 5.4.2018 von der Arbeitnehmer-

bis 18.4.2023

vertretung entsendet

1971

seit 1.9.2016 von der Arbeitnehmer-

vertretung entsendet

1966

seit 1.11.2013 von der Arbeitnehmer-

vertretung entsendet

1967

seit 30.4.2019 von der Arbeitnehmer-

vertretung entsendet

1970

seit 18.4.2023 von der Arbeitnehmer-

vertretung entsendet

Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen durch die Konzernvertretung gilt unbefristet und kann jederzeit widerrufen werden.

13 % der Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, 87 % über 50 Jahre.

9

Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat der VERBUND AG hat bereits im Jahr 2010 folgende Leitlinien für seine Unabhängigkeit (gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex) festgelegt:

  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder lei- tende:r Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen von solchen Anteilseigner:innen vertreten.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familienangehörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatt:in, Lebensgefährt:in, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Auf Basis dieser Leitlinien für die Unabhängigkeit (Anlage zum Österreichischen Corporate Governance Kodex) haben alle zehn Kapitalvertreter:innen eine schriftliche Erklärung über ihre Unabhängig- keit abgegeben. Acht davon haben sich als unabhängig erklärt, zwei Aufsichtsratsmitglieder haben sich (lediglich hinsichtlich des Kriteriums "Geschäftsverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen") als nicht unabhängig eingestuft.

Die folgenden Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat entsprechen darüber hinaus auch dem Unabhän- gigkeitskriterium der C-Regel 54 (keine Vertretung von Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10%): Ohneberg, Catasta, Praetorius, Roth, Rümmler und Schlager. Damit werden beide in den Regeln 53 und 54 des Kodex geforderten Quoten für die Unabhängigkeit erfüllt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Das Plenum des Aufsichtsrats hielt im Geschäftsjahr 2023 acht Sitzungen ab. Bei einzelnen Sitzungen hat ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder über Telefon- oder Videozuschaltung teilgenommen. Dabei betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der zugeschalteten) insgesamt 92 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen persönlich (wenn auch vir- tuell) teil.

Neben der laufenden Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mit dem Vorstand sind als Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Berichtsjahr insbesondere Beschluss- fassungen zu folgenden Themen zu nennen:

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Verbund AG published this content on 14 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 March 2024 07:21:45 UTC.