Konsolidierter
Corporate Governance
Bericht 2023
gem. § 267b UGB
Inhalt | |
Corporate Governance - Rahmen | 3 |
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex | 3 |
Entsprechenserklärung | 3 |
Evaluierung | 3 |
Umfang der Berichterstattung | 3 |
Abweichungen | 4 |
Vorstand | 5 |
Zusammensetzung des Vorstands | 5 |
Arbeitsweise und Geschäftsverteilung | 6 |
Aufsichtsrat | 7 |
Persönliche Angaben, Vorsitz und andere Organfunktionen | 7 |
Unabhängigkeit | 10 |
Sitzungen des Aufsichtsrats | 10 |
Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse | 11 |
Zustimmungspflichtige Verträge - Interessenkollisionen | 15 |
Hauptversammlung | 16 |
Diversitätskonzept zur Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat | 17 |
Aufsichtsrat | 17 |
Vorstand | 18 |
Maßnahmen zur Förderung von Frauen (§ 243c Abs. 2 Z. 2 UGB) | 19 |
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Konsolidierter
Corporate Governance Bericht
gem. § 267b UGB
Corporate Governance - Rahmen
Die VERBUND AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich. Der Gestaltungs- rahmen für die Corporate Governance ergibt sich aus dem österreichischen und europäischen Recht, insbesondere aus dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, dem Unternehmensgesetzbuch und den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, der Gesellschaftssatzung und den Geschäftsord- nungen für die Organe der Gesellschaft sowie schließlich aus dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK).
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung
VERBUND bekennt sich vorbehaltlos zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Vor- stand und Aufsichtsrat sehen es als vorrangige Aufgabe, allen Regeln des Kodex bestmöglich zu entspre- chen und die hohen unternehmensinternen Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Der Kodex wurde im Geschäftsjahr 2023 in seiner Fassung vom Jänner 2023 angewandt und nach Maßgabe der in diesem Bericht angeführten Erläuterungen eingehalten. Die aktive Umsetzung der Anforderungen des Kodex soll eine verantwortungsvolle, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete Lei- tung und Kontrolle des Unternehmens sicherstellen und ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder schaffen. Auch im Geschäftsjahr 2024 wird VERBUND die Einhaltung des Kodex in seiner aktuel- len Fassung aktiv fortsetzen. Die möglichst lückenlose Umsetzung des Kodex bildet einen wesentlichen Baustein zur Stärkung des Vertrauens der Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:in- nen sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen.
Evaluierung
In Entsprechung der C-Regel 62 des ÖCGK werden die Einhaltung des Kodex und die Richtigkeit der da- mit verbundenen Berichterstattung regelmäßig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer extern evaluiert. Die letzte derartige Evaluierung wurde für das Jahr 2022 durchgeführt und resultierte in einem positiven Bericht. Die nächste Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant.
Umfang der Berichterstattung
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wird ein konsolidierter Corporate Governance Bericht vorgelegt, der als kombinierter Bericht auch den Bericht gemäß § 243c UGB mitumfasst und in wesentli- chen Berichtspunkten über die börsennotierte Muttergesellschaft hinaus auch den gesamten Konzern miteinbezieht. Dabei wurde hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen der Stellungnahme 22 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) gefolgt.
Der vorliegende konsolidierte Corporate Governance Bericht enthält nicht nur die gesetzlich vor- geschriebenen Angaben, sondern auch die vom Corporate Governance Kodex zusätzlich vorgesehenen Inhalte. Darüber hinaus sind weitere Informationen zu den einschlägigen Indikatoren der Global
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Der Österreichische Corporate Governance Kodex liegt in der aktuellen Fassung vor und ist auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate- governance.at abrufbar
Reporting Initiative (GRI), des internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, ange- führt.
Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse finden sich in den Kapiteln "Vorstand" und "Aufsichtsrat".
Informationen über die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind dem gesonderten Ver- gütungsbericht zu entnehmen, der der Hauptversammlung vorzulegen ist und auf der Website veröffent- licht wird.
Für weitergehende Informationen zu den Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung so- wie zu ihrem Zusammenwirken siehe im Dokument "Disclosures on Management Approach" (DMA) auf www.verbund.com > Investor Relations > Finanzpublikationen.
Abweichungen
VERBUND befolgt die Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex einschließlich der R-Regeln annähernd lückenlos. Die Abweichungen im Geschäftsjahr 2023 sind gegenüber dem Vorjahr gleich geblieben. Lediglich bei zwei C-Regeln des Kodex gab es eine etwas abweichende Handhabung, die zum Teil aus gesetzlichen Gegebenheiten resultiert und im Folgenden im Sinne des Grundsatzes "Comply or Explain" erläutert und begründet wird:
C-Regel 2:
Das Prinzip "one share - one vote" wird bei der VERBUND-Aktie grundsätzlich eingehalten. Eine Ausnahme besteht lediglich in einer Stimmrechtsbeschränkung, die im "Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden", und in der darauf basierenden Satzungsbestimmung verankert ist. Diese lautet: "Mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit min- destens 51% beteiligt sind, ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5% des Grundkapitals beschränkt."
C-Regel 45:
Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen in Wettbewerb stehen, wurde mit zwei Ausnahmen von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten.
Die zwei betreffenden Aufsichtsratsmitglieder üben jeweils leitende Organfunktionen in Unternehmen aus, die Aktionäre der VERBUND AG sind. Sollte bei ihnen in einem konkreten Anlassfall ein Interessen- konflikt bestehen, werden vom Vorsitzenden entsprechende Maßnahmen verfügt (wie z. B. Vorenthal- tung bestimmter Unterlagen oder Informationen, Nichtteilnahme an Abstimmungen oder Verlassen der Sitzung). Dies war im Berichtsjahr einmal bei einem einzelnen Tagesordnungspunkt erforderlich.
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Vorstand
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2023 aus drei Mitgliedern zusammen.
Da die Funktionsperiode sämtlicher Vorstandsmitglieder am 31. Dezember 2023 endete, beschloss der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. März 2023 die Wiederbestellung von Mag. Dr. Michael Strugl MBA als Vorsitzender, Dr. Peter F. Kollmann als Vorsitzender-Stellvertreter und Mag. Dr. Achim Kaspar.
Gleichzeitig bestellte der Aufsichtsrat Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 zum Mitglied des Vorstands.
Der Vorstand
Name | Geburtsjahr | Datum der | Ende der laufenden | |||
Erstbestellung | Funktionsperiode | |||||
Generaldirektor Mag. Dr. Michael Strugl MBA | 1963 | 1.1.2019 | 31.12.2028 | |||
Vorsitzender | ||||||
Vorstandsdirektor Dr. Peter F. Kollmann | 1962 | 1.1.2014 | 31.12.2027 | |||
Vorsitzender-Stellvertreter | ||||||
Vorstandsdirektor Mag. Dr. Achim Kaspar | 1965 | 1.1.2019 | 31.12.2026 |
Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern
Name | Konzerngesellschaft | Funktion | ||||
Mag. Dr. Michael | VERBUND Energy4Business GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | |||
Strugl MBA | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
Austrian Power Grid AG | Aufsichtsrat | Mitglied | ||||
VERBUND Hydro Power GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | ||||
Generalversammlung | Vorsitzender | |||||
VERBUND Green Power GmbH | Generalversammlung | Vorsitzender-Stv. | ||||
VERBUND Energy4Customers GmbH | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
VERBUND Thermal Power GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | ||||
Generalversammlung | Vorsitzender | |||||
Ennskraftwerke AG | Aufsichtsrat | 1.Vorsitzender-Stv. | ||||
Gas Connect Austria GmbH | Aufsichtsrat | 1.Vorsitzender-Stv. | ||||
VERBUND Ventures GmbH | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
VERBUND Green Hydrogen GmbH | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
VERBUND Green Hydrogen Sales | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
GmbH | ||||||
Dr. Peter F. | Austrian Power Grid AG | Aufsichtsrat | Vorsitzender | |||
Kollmann | VERBUND Hydro Power GmbH | Aufsichtsrat | Mitglied | |||
VERBUND Services GmbH | Generalversammlung | Vorsitzender | ||||
VERBUND Energy4Business GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender-Stv. | ||||
VERBUND Green Power GmbH | Generalversammlung | Mitglied | ||||
Gas Connect Austria GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | ||||
VERBUND Ventures GmbH | Generalversammlung | Mitglied |
GRI 2-9 GRI 405-1
GRI 2-15
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Konzerninterne Organfunktionen von Vorstandsmitgliedern
Name
Mag. Dr. Achim Kaspar
Konzerngesellschaft
Ennskraftwerke AG
VERBUND Hydro Power GmbH
VERBUND Innkraftwerke GmbH
Grenzkraftwerke GmbH
Innwerk AG
Donaukraftwerk Jochenstein AG Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG VERBUND Thermal Power GmbH
VERBUND Green Power GmbH
VERBUND Services GmbH
VERBUND Ventures GmbH
Funktion
AufsichtsratMitglied
Aufsichtsrat Vorsitzender-Stv.
Aufsichtsrat Vorsitzender
Gesellschafterversammlung Vorsitzender
Aufsichtsrat Vorsitzender
Generalversammlung Vorsitzender
Aufsichtsrat Vorsitzender
Aufsichtsrat Vorsitzender
Aufsichtsrat Vorsitzender
Aufsichtsrat Vorsitzender-Stv.
Generalversammlung Vorsitzender-Stv.
Generalversammlung Vorsitzender
Generalversammlung Vorsitzender-Stv.
GeneralversammlungMitglied
Konzernexterne Aufsichtsratsmandate von Vorstandsmitgliedern
Name | Gesellschaft | Funktion | ||
Dr. Peter F. Kollmann | Telekom Austria AG | Mitglied | ||
Mag. Dr. Achim Kaspar | KELAG-Kärntner Elektrizitäts- | Mitglied | ||
Aktiengesellschaft1 |
1 VERBUND war per 31. Dezember 2023 mit 35,17 % an der KELAG beteiligt.
Arbeitsweise und Geschäftsverteilung
Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen.
In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Dazu zählen auch we- sentliche Geschäftsfälle der wichtigsten Tochtergesellschaften.
Die Geschäftsverteilung des Vorstands bildet einen Bestandteil der Geschäftsordnung und legt die Auf- gabenbereiche der Vorstandsmitglieder unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands fest. Sie wurde mit der Bestellung eines vierten Vorstandsmitglieds per 1. Jänner 2024 adaptiert.
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Geschäftsverteilung 2023
Mag. Dr. Michael Strugl MBA | Vorsitzender; Corporate Development (inkl. Mergers & Acquisitions), | |
Corporate Office (inkl. Legal Affairs, Corporate Affairs, Compliance & | ||
Audit), Strategisches Personalmanagement, Corporate Innovation & New | ||
Business, Kommunikation, Geschäftsfeld Green Hydrogen, | ||
Business, Customers, Ventures | ||
Dr. Peter F. Kollmann | Finanzmanagement und Investor Relations, Controlling, | |
Unternehmensrechnung und Risikomanagement | ||
Services, Netz Strom und Netz Gas | ||
Mag. Dr. Achim Kaspar | Digitalisierung, Informationssicherheit und IT, Corporate Responsibility | |
Erneuerbare Erzeugung Wasserkraft, Neue Erneuerbare Erzeugung, | ||
Thermische Erzeugung, Tourismus |
Aufsichtsrat
Auch der Aufsichtsrat hat sich ausdrücklich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex ver- pflichtet. Damit ist der Kodex neben dem österreichischen Aktiengesetz und dem Unternehmensge- setzbuch, dem Arbeitsverfassungsgesetz, der Gesellschaftssatzung sowie den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat zur Grundlage für das Handeln des Aufsichtsrats geworden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass sich der Aufsichtsrat aus den von der Hauptversamm- lung gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und aus den von der Arbeitnehmervertretung entsendeten Mitgliedern zusammensetzt.
Persönliche Angaben, Vorsitz und andere Organfunktionen
Der Aufsichtsrat wird von dem:der Vorsitzenden geleitet. Der:die Vorsitzende und seine:ihre zwei Stell- vertreter:innen werden vom Aufsichtsrat alljährlich aus seiner Mitte gewählt.
Der Aufsichtsrat besteht per 31. Dezember 2023 aus insgesamt 15 Mitgliedern - zehn von der Hauptver- sammlung gewählten Kapitalvertreter:innen und fünf vom Betriebsrat entsendeten Arbeitnehmervertre- ter:innen.
Mit 25. April 2023 wurden Mag. Jürgen Roth, Mag. Christa Schlager, Mag. Stefan Szyszkowitz und Dipl.- Ing. Peter Weinelt wieder in den Aufsichtsrat gewählt. In der der Wahl folgenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde wiederum Dr. Hlawati zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Mag. Dr. Christine Catasta zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt. Anstelle von Doris Dangl wurde von der Belegschaftsvertretung Hans Peter Schweighofer in den Aufsichtsrat entsandt. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats.
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GRI 2-9 GRI 2-11
GRI 2-10
Name | Datum der | Ende der | ||||
laufenden | ||||||
Geburtsjahr | Erstbestellung | Funktionsperiode | ||||
Mag. Martin Ohneberg | ||||||
Vorsitzender | ||||||
Geschäftsführender Gesellschafter der HENN Industrial Group | ||||||
GmbH & Co KG, Verwaltungsrat der Aluflexpack AG, Schweiz | ||||||
(Präsident) und Aufsichtsrat der VARTA AG, Deutschland und | ||||||
der Getzner Werkstoffe Holding GmbH, Österreich | 1971 | 30.4.2019 | o. HV 2024 | |||
Dr. Edith Hlawati | ||||||
1. Vorsitzender-Stellvertreterin | ||||||
Vorstand der Österreichische Beteiligungs AG | ||||||
Aufsichtsrat der Telekom Austria AG (Vorsitzende), der OMV | ||||||
AG (Stv. Vorsitzende) und der EuroTeleSites AG (Mitglied) | 1957 | 25.4.2022 | o. HV 2026 | |||
Mag. Dr. Christine Catasta | ||||||
2. Vorsitzender-Stellvertreterin | ||||||
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | ||||||
Aufsichtsrat der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen | ||||||
AG und der Erste Group Bank AG (Mitglied), der BCR Banca | ||||||
Comercialia Romana (Mitglied), der | ||||||
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (Vorsitzende), der | ||||||
Austrian Airlines AG (Mitglied) und der ÖLH Österreichische | ||||||
Luftverkehrs-Holding-GmbH (Mitglied) | 1958 | 16.6.2020 | o. HV 2024 | |||
Prof. Dr. Barbara Praetorius | ||||||
Professorin Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) | ||||||
Berlin | ||||||
Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) AöR (Mitglied) | 1964 | 16.6.2020 | o. HV 2024 | |||
Mag. Jürgen Roth | ||||||
Geschäftsführender Gesellschafter der Tank Roth GmbH | ||||||
Aufsichtsrat der ICS Internationalisierungscenter Steiermark | ||||||
GmbH (Vorsitzender) und der ELG (Erdöl-Lagergesellschaft | ||||||
m.b.H.); | ||||||
Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss | 1973 | 22.4.2015 | o. HV 2026 | |||
Dipl.-Ing. Eckhardt Rümmler | ||||||
Aufsichtsrat und Unternehmensberater | ||||||
Aufsichtsrat der PreussenElektra GmbH, Deutschland | ||||||
(Mitglied), | ||||||
Board of Directors Northland Power Inc, Toronto (Mitglied) | 1960 | 16.6.2020 | o. HV 2024 | |||
Mag. Christa Schlager | ||||||
Leitung Abteilung Wirtschaftspolitik AK Wien | ||||||
Aufsichtsrat der Forschungsförderungsgesellschaft mbH | ||||||
(Mitglied) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH | ||||||
(aws) (Mitglied) | 1969 | 16.6.2020 | o. HV 2026 | |||
Dipl. Ing. Robert Stajic MBA | ||||||
Executive Director der Österreichische Beteiligungs AG | ||||||
Aufsichtsrat der OMV AG (Mitglied) | 1979 | 25.4.2022 | o. HV 2025 |
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Name | Datum der | Ende der | ||||
laufenden | ||||||
Geburtsjahr | Erstbestellung | Funktionsperiode | ||||
Mag. Stefan Szyszkowitz | ||||||
Sprecher des Vorstands der EVN AG | ||||||
Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft | ||||||
(Vorsitzender), der EVN Macedonia AD (Vorsitzender), der RAG- | ||||||
Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Vorsitzender), der RAG Austria | ||||||
AG (Vorsitzender), der Burgenland Energie AG (Stv. | ||||||
Vorsitzender), der Netz Niederösterreich GmbH (Stv. | ||||||
Vorsitzender) und der Wiener Börse AG (Mitglied) | 1964 | 23.4.2018 | o. HV 2026 | |||
Dipl.-Ing. Peter Weinelt | ||||||
Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH und der Wiener | ||||||
Stadtwerke Planvermögen GmbH | ||||||
Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH (Vorsitzender), der Wiener | ||||||
Netze GmbH (Vorsitzender), der Bestattung und Friedhöfe Wien | ||||||
GmbH (Vorsitzender), der WienIT GmbH (Vorsitzender), der | ||||||
EVN AG (Mitglied), der Burgenland Holding Aktiengesellschaft | ||||||
(Mitglied) und des Wiener Gesundheitsverbund (Mitglied); | ||||||
Obmann des | ||||||
Fachverbandes Gas Wärme der WKÖ | 1966 | 5.4.2017 | o. HV 2026 |
Hinsichtlich der (Neben-)Funktionen sind Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in börsennotierten Gesellschaften und in anderen wesentlichen Gesellschaften angeführt. Soweit zutreffend, sind hauptberufliche Funktionen angegeben.
Arbeitnehmervertreter:innen
Name
Kurt Christof
Vorsitzender der Konzernvertretung der Arbeitnehmer:innen
Aufsichtsrat der Stadtwerke Voitsberg GmbH und der Sparkasse Voitsberg/Köflach Bankaktiengesellschaft
Doris Dangl
Vorsitzende der Konzernvertretung der
Arbeitnehmer:innen
Dr. Isabella Hönlinger
Betriebsratsvorsitzende
Ing. Wolfgang Liebscher
Zentralbetriebsratsvorsitzender
Veronika Neugeboren
Betriebsratsvorsitzende
Ing. Hans Peter Schweighofer
Zentralbetriebsratsvorsitzender
Geburtsjahr | Datum der | |||
Entsendung | ||||
1964 | seit 8.3.2004 von der Arbeitnehmer- | |||
vertretung entsendet | ||||
1963 | von 5.4.2018 von der Arbeitnehmer- | |||
bis 18.4.2023 | vertretung entsendet | |||
1971 | seit 1.9.2016 von der Arbeitnehmer- | |||
vertretung entsendet | ||||
1966 | seit 1.11.2013 von der Arbeitnehmer- | |||
vertretung entsendet | ||||
1967 | seit 30.4.2019 von der Arbeitnehmer- | |||
vertretung entsendet | ||||
1970 | seit 18.4.2023 von der Arbeitnehmer- | |||
vertretung entsendet | ||||
Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter:innen durch die Konzernvertretung gilt unbefristet und kann jederzeit widerrufen werden.
13 % der Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, 87 % über 50 Jahre.
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Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG hat bereits im Jahr 2010 folgende Leitlinien für seine Unabhängigkeit (gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex) festgelegt:
- Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder lei- tende:r Angestellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner:in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen von solchen Anteilseigner:innen vertreten.
- Das Aufsichtsratsmitglied soll kein:e enge:r Familienangehörige:r (direkter Nachkomme, Ehegatt:in, Lebensgefährt:in, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Auf Basis dieser Leitlinien für die Unabhängigkeit (Anlage zum Österreichischen Corporate Governance Kodex) haben alle zehn Kapitalvertreter:innen eine schriftliche Erklärung über ihre Unabhängig- keit abgegeben. Acht davon haben sich als unabhängig erklärt, zwei Aufsichtsratsmitglieder haben sich (lediglich hinsichtlich des Kriteriums "Geschäftsverhältnisse mit nahestehenden Unternehmen") als nicht unabhängig eingestuft.
Die folgenden Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat entsprechen darüber hinaus auch dem Unabhän- gigkeitskriterium der C-Regel 54 (keine Vertretung von Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10%): Ohneberg, Catasta, Praetorius, Roth, Rümmler und Schlager. Damit werden beide in den Regeln 53 und 54 des Kodex geforderten Quoten für die Unabhängigkeit erfüllt.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Das Plenum des Aufsichtsrats hielt im Geschäftsjahr 2023 acht Sitzungen ab. Bei einzelnen Sitzungen hat ein Teil der Aufsichtsratsmitglieder über Telefon- oder Videozuschaltung teilgenommen. Dabei betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich der zugeschalteten) insgesamt 92 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen persönlich (wenn auch vir- tuell) teil.
Neben der laufenden Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens mit dem Vorstand sind als Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Berichtsjahr insbesondere Beschluss- fassungen zu folgenden Themen zu nennen:
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Verbund AG published this content on 14 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 March 2024 07:21:45 UTC.