HANNOVER (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Bonuszahlungen an einen hochrangigen VW
Für beide Parteien sei die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, sagte die Sprecherin. Vergleichsgespräche seien nicht ernsthaft geführt worden. Zuvor hatten sowohl der Manager als auch Volkswagen Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig eingelegt. Der Manager war der Ansicht, seine erfolgsabhängigen Bonuszahlungen seien nicht hoch genug ausgefallen, außerdem verlangte er, Befristungen im Dienstvertrag als unwirksam festzustellen. VW beurteilte die Bonuszahlungen als zutreffend festgesetzt.
Im Berufungsverfahren (Az.: 15 Sa 318/17) hatte sich der VW-Manager gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts gewandt, seine Klage zur Feststellung der Unwirksamkeit von Befristungen abzuweisen. VW wiederum hatte der Verurteilung zur Zahlung weiterer Boni widersprochen.
Ebenfalls im Streit um Boni hatte es im vergangenen Sommer in einem anderen Fall eine Einigung zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, gegeben. Beide Seiten schlossen einen Vergleich./tst/DP/tos