EINLADUNG

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG AM 29. MAI 2024

O R D E N T L I C H E H AU PT V E R SA M M LU N G 2 0 2 4

Ordentliche Hauptversammlung 2024

M I T T E I LU N G G E M ÄS S § 1 2 5 A K T I E N G E S E T Z I N V E R B I N D U N G M I T TA B E LLE 3 DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1212

  1. INHALT DER MITTEILUNG

A.1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses

2657f87e82dfee11b53000505696f23c

A.2.

Art der Mitteilung

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

[Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM]

  1. ANGABEN ZUM EMITTENTEN

B.1.

ISIN

DE0007664005 Stammaktien

DE0007664039 Vorzugsaktien

B.2.

Name des Emittenten

Volkswagen Aktiengesellschaft

  1. ANGABEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

C.1.

Datum der Hauptversammlung

29. Mai 2024

[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240529]

C.2.

Uhrzeit der Hauptversammlung

10:00 Uhr (MESZ)

[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC]

C.3.

Art der Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-

vertreter) am Ort der Hauptversammlung

[Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET]

C.4.

Ort der Hauptversammlung

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:

Werksgelände der Volkswagen Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2,

38440 Wolfsburg, Deutschland.

Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.

URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Haupt-

versammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte

als virtueller Veranstaltungsort:

www.volkswagen-group.com/hv-portal.

[Formale Angabe gemäß EU-DVO:

www.volkswagen-group.com/hv-portal]

C.5.

Aufzeichnungsdatum

7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss

des 22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) zu be-

ziehen. Der Nachweisstichtag wurde aufgrund einer aktiengesetz-

lichen Regelung gegenüber dem Vorjahr angepasst (vgl. hierzu auch

Tagesordnungspunkt 6).

[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240507, 22:00 Uhr UTC]

C.6. Uniform Resource Locator (URL)

https://www.volkswagen-group.com/hv

https://www.volkswagen-group.com/agm

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B R I E F A N U N S E R E A K T I O N Ä R E

Brief an unsere Aktionärinnen und Aktionäre

nachhaltig wertschaffendes Wachstum: Das ist das Ziel der Volkswagen Group. Für unsere Investoren, für unsere Kunden, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - und für unsere Gesellschaft im Ganzen.

In einem anspruchsvollen Umfeld haben wir im Geschäftsjahr 2023 robuste Ergebnisse geliefert. Unsere Aus- lieferungen haben wir um 12 Prozent auf 9,24 Millionen Fahrzeuge gesteigert. Alle Regionen leisteten einen Beitrag zu diesem Wachstum. In China, dem größten Einzelmarkt des Konzerns, legten wir trotz eines sehr herausfordern- den Marktumfelds um 1,6 Prozent zu. Gleichzeitig setzte die Volkswagen Group ihre Transformation erfolgreich fort und lieferte 771.100 vollelektrische Fahrzeuge aus. Das entspricht einer Steigerung um 34,7 Prozent gegen- über dem Vorjahr. In Europa konnten wir unsere starke Marktposition in diesem Segment erneut festigen.

Dass unsere Produkte bei unseren Kunden gut ankommen, spiegelt sich auch in unseren robusten finanziellen Ergeb- nissen wider. Mit Umsatzerlösen von 322,3 Milliarden Euro, einem Operativen Ergebnis von 22,6 Milliarden Euro und damit einer operativen Umsatzrendite von 7 Prozent haben wir die Resilienz unseres Geschäftsmodells unter Beweis gestellt. Trotz erheblichen Gegenwinds aus der Bewertung von Rohstoffderivaten, die sich im Vorjahr für uns noch positiv auf das Operative Ergebnis ausgewirkt hatten. Erfolgreich war unsere Arbeit zudem beim Erreichen eines überzeugenden Netto-Cashflow im Konzernbereich Automobile mit einem Ergebnis von 10,7 Milliarden Euro. Und mit einer Nettoliquidität im Konzernbereich Automobile von 40,3 Milliarden Euro zum Jahresende 2023 sind wir weiter auf einem robusten Niveau.

Die Volkswagen Group liefert. Wieder und wieder. Verlässlich. Auch in einem durch Unsicherheit geprägten Markt- umfeld. Wir sind stolz auf starke Ergebnisse. Uns ist wichtig, dass an diesem Ergebnis auch unsere Aktionäre teilhaben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 9,00 Euro je Stammaktie und 9,06 Euro je Vorzugsaktie vor.

Unser Fokus liegt auf der Elektrifizierung. Zugleich sehen wir: Der Hochlauf der Elektromobilität geschieht in einigen Regionen - wie Nordamerika und Europa - weniger schnell als zuvor angenommen. Andere Länder, wie China, zeigen weiterhin ein beeindruckendes Transformationstempo. Die Volkswagen Group setzt deshalb auf Flexibilität bei Antrieben und finanzielle Robustheit. Unser einzigartiges Produktportfolio bietet das passende Angebot für Kundinnen und Kunden. Während wir umfangreich in den Hochlauf der Elektromobilität investieren, bieten wir weiterhin hoch kompetitive, effiziente und attraktive Modelle mit Verbrennermotoren an. Gemeinsam mit ihnen und unseren Hybrid- und Elektrofahrzeugen gewährleisten wir maximale Flexibilität. Dabei behalten wir das Ziel im Auge: Der Wandel zur Elektromobilität hat für uns Priorität.

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B R I E F A N U N S E R E A K T I O N Ä R E

Das TOP 10 Programm war auch im vergangenen Jahr die erfolgreiche operative und strategische Leitlinie unseres Handelns. Wir setzen Prioritäten. Wir folgen dabei einer klaren und transparenten Logik: konkrete Meilensteine, eindeutige Verantwortlichkeiten und regelmäßige Fortschrittsanalysen. Einer der zentralen Punkte im Programm besteht in der Orientierung unseres Unternehmens am Kapitalmarkt. Die Erarbeitung von virtuellen Equity Stories für alle Marken der Volkswagen Group war dabei ein wichtiges Element. Investoren sind für uns mehr als wichtige Impulsgeber. Sie sind Anteilseigner und Teil unseres Unternehmens. Mehrwert für sie zu generieren - gemeinsam mit allen anderen Stakeholdern: Das ist zentraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses als Unternehmens- führung. Auch deshalb suchte der Konzernvorstand den intensiven Austausch mit dem Kapitalmarkt - im persön- lichen Gespräch auf Investorenkonferenzen an den wichtigsten Finanzplätzen der Welt oder auf unserem Kapital- markttag im Juni 2023 am Hockenheimring.

2023 war ein Jahr der inhaltlichen Neuausrichtung der Volkswagen Group, ein Jahr des Restrukturierens. An vielen Stellen sind wir schneller vorangekommen als ursprünglich geplant und erwartet. Etliche Aufräumarbeiten sind abgeschlossen. Anderen widmen wir uns weiter mit vollem Elan. Wir wandeln uns. Das Feld ist bestellt: Wir werden von Sanierern zu Architekten und Bauherren gleichermaßen. Wir haben einen Plan, einen klaren Blick auf die Stärken und Potenziale der Volkswagen Group. Wir wissen, wohin wir wollen. Wir kennen den Weg. Unser Fokus liegt dabei auf der Umsetzung. Wir machen Meter um Meter. Tag für Tag. Sichtbar. Messbar.

Die Stärke des Konzerns ist die Stärke der Marken. Kein anderes Unternehmen überzeugt mit einem so starken und einzigartigen Produktportfolio. Wir können die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden in allen Segmenten über alle Fahrzeugkategorien hinweg bedienen. Der Anspruch an Qualität und Design unserer Fahrzeuge ist hoch. In der Vergangenheit sind wir diesem Anspruch - unserem eigenen und dem unserer Kundinnen und Kunden - nicht immer vollumfänglich gerecht geworden. Im vergangenen Jahr haben wir ambitionierte Qualitäts- und Design-Programme über alle Marken hinweg etabliert. Dabei setzen wir auf Synergien und Lernerfolge aller Teamspieler in der Mannschaft Volkswagen Group. Und wir sehen: Erste Ergebnisse geben uns auf diesem Weg recht. 2024 wird ein Rekordjahr der Modellneuheiten. Der Marktstart unserer ersten Fahrzeuge auf der vollelek- trischen Premiumplattform PPE, der Audi Q6 e-tron und Porsche Macan, sind ein wichtiger Meilenstein. Mit ihnen etablieren wir eine neue Generation leistungsstarker, attraktiver Modelle.

Wir leben unsere Verantwortung seit Generationen, für Generationen. Unsere Marken und unsere Produkte müssen zukunftsfähig sein. Dafür gilt es, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Das müssen wir uns verdienen. Aus diesem Grund haben wir mit allen Marken klare Ziele vereinbart und wirksame Performance Programme aufgelegt. Die Programme sind dabei keine einfachen Sparprogramme. Sie sind eine einmalige Chance, zu gestalten. Wir wollen die Marken auch mit neuen Ertragsquellen fit machen für die Zukunft. Es geht um die nachhaltige Steigerung unserer Profitabilität.

Verantwortung leben, das heißt für uns auch: Wir denken Nachhaltigkeit ganzheitlich: im Sinne der Natur, der Menschen, der Gesellschaft und des wertschaffenden Unternehmertums. In der Volkswagen Group und in allen Marken haben wir ambitionierte und strukturierte Programme aufgesetzt. Es ist in der persönlichen Verantwortung der Führungskräfte, die darin gesteckten Ziele einzuhalten. Ein wesentliches Element unserer Nachhaltig- keitsstrategie ist das Bekenntnis zur Dekarbonisierung. Ein zentraler Hebel hierbei ist zum Beispiel die Produktion: Wir streben an, die produktionsbedingten CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2018 zu reduzieren. Die renommierte Science Based Targets Initiative (SBTi) hat bestätigt, dass unser Unternehmen mit dieser Zielsetzung für die Produktionsphase, sogenannte Scope 1 und 2, die Voraussetzungen erfüllt, mit dazu beizutragen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Ziel, die CO2-Emissionen in der Nutzungsphase, Scope 3, um 30 Prozent reduzieren, ist durch SBTi als konform mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad bestätigt worden. Dieses Zeugnis ist ein Ansporn.

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B R I E F A N U N S E R E A K T I O N Ä R E

Das Team der Volkswagen Group steht für eine neue Führungsmentalität. Gemeinsam haben wir uns einer klaren Haltung verschrieben: eine Haltung des Unternehmertums und der Eigenverantwortung, eine Haltung des Gewin- nens. Volkswagen - das ist unser gemeinsamer Konzern. Das sind unsere Aufgaben. Und es liegt an uns, sie zu lösen.

2023 haben wir uns auf eine unserer zentralen Kompetenzen besonnen: Technologieführerschaft - sie ist Bestand- teil der Volkswagen DNA. Von einer intelligenten Plattformstrategie profitieren die Kundinnen und Kunden unserer starken und faszinierenden Marken. Zeitgleich ist sie Schlüssel zu mehr Effizienz, Synergie-Nutzung und wirt- schaftlicher Resilienz in herausfordernden und wettbewerbsintensiven Zeiten. Wir denken dabei vom Kunden

  • und können attraktive Fahrzeuge mit attraktiven Lösungen zu einem attraktiven Preis anbieten. Mit der Neu- ordnung unserer Architekturen, dem Etablieren von Technologie-Profilen, Fortschritten in der Umsetzung der Batteriestrategie und dem Ausbau von Hochleistungs-Ladenetzwerken haben wir wichtige Etappenziele hinter uns. Auch die Neuausrichtung unserer Software-Aktivitäten ist ein starker Hebel in der Überarbeitung unserer Technologie-Strategie. Wir konzentrieren uns auf unsere Kernkompetenzen - und arbeiten auch mit einem starken Netz aus leistungsstarken Partnern zusammen.

Die Volkswagen Group denkt global und handelt lokal. In Europa und China wollen wir stark bleiben. In Nord- amerika unsere Wachstumschancen nutzen. Und das mit Produkten, die maßgeschneidert sind für die unter- schiedlichen Ansprüche unserer Kunden in verschiedenen Regionen. Unsere Strategie für den größten Einzelmarkt trägt den Titel: "In China für China". Diesen Worten haben wir Taten folgen lassen. Im vergangenen Jahr haben wir in Hefei die Volkswagen China Technology Company gegründet. Heute arbeiten hier bereits mehr als 2.000 Technologie-Experten an der Zukunft des chinesischen Automobilbaus. Wir streben an, die Entwicklungszeit für neue Produkte und Technologie in "China-Geschwindigkeit" zu verkürzen - um rund 30 Prozent im Vergleich zum heutigen Status quo. Auch unsere Produktsubstanz in China richten wir lokaler aus. Unsere Kooperationen mit starken Partnern wie XPeng, Thundersoft oder Horizon Robotics machen es mit möglich: Wir werden weiter an der Entwicklung vollständig auf die Bedürfnisse chinesischer Kundinnen und Kunden ausgerichteter Fahrzeuge arbeiten. In der Region Nordamerika haben wir mit strategischen Grundsatzentscheidungen, wie einer immer stärker lokalisierten Produktion, dem Bau eines Batteriezellwerks im kanadischen Ontario sowie dem Wieder- aufleben und der Elektrifizierung der Traditionsmarke Scout wichtige Weichen gestellt. Hier werden wir verstärkt auf Produkt-Synergien setzen, um mit lokaler Produktion unser Wachstumspotential auszuschöpfen. Und auch über die Märkte China, Nordamerika und Europa hinaus setzen wir auf regionale Strategien in den Wachstums- märkten Südamerika und Indien.

2023 haben wir ein neues Steuerungsmodell etabliert. Es bedeutet: Weniger Zentrale und mehr unternehmerische Verantwortung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Marken und ihre Entscheidungsträger. Wir setzen auf eine intelligente Kapital-Allokation und klare Leitplanken.

Sehr geehrte Damen und Herren, nachhaltig wertschaffendes Wachstum: In der Transformation schreiten wir beim Erreichen dieses Ziels konsequent voran. Etappe um Etappe. Nach einem Jahr des inhaltlichen Neuordnens, des Aufräumens und der grundsätzlichen Aufstellung der Volkswagen Group starten wir in ein Jahr des Stabilisierens und Gestaltens. Der Weg ist dabei klar. Wir arbeiten für die Vision eines nachhaltig profitablen Konzerns. Eines Konzerns mit den attraktivsten Produkten, dem besten Team und einem eindeutigen Versprechen: nachhaltige Mobilität für Generationen.

Herzlichst Ihr

Oliver Blume

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K U R Z FAS S U N G TAG E S O R D N U N G

Kurzfassung der Tagesordnung

für die ordentliche Hauptversammlung

der Volkswagen Aktiengesellschaft am 29. Mai 2024

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammen- gefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch
  2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichts- rats für das Geschäftsjahr 2023
  5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
  6. Beschlussfassung über die Anpassung von § 21 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes
  7. Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft zur Flexibilisierung der Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitgliedern
  8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat
  9. Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
  10. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte

Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.

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TA G E S O R D N U N G

Einladung zur

ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Mittwoch, 29. Mai 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird im virtuellen Format ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können sich im Wege elektronischer

Kommunikation über das Aktionärsportal unter www.volkswagen-group.com/hv-portal zuschalten und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre versammlungsbezogenen Aktionärsrechte wahrnehmen.

I. TAGESORDNUNG

1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES

ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS SOWIE DES ZUSAMMENGEFASSTEN GESONDERTEN NICHT-

FINANZIELLEN BERICHTS DES VOLKSWAGEN KONZERNS UND DER VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT ZUM 31. DEZEMBER 2023 MIT DEM BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 UND DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS DESVORSTANDS ZU DENANGABEN NACH § 289AUND § 315AHANDELSGESETZBUCH

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschluss- fassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäfts- jahr 2023 sowie weitere Unterlagen sind unter www.volkswagen-group.com/hv im Internet zugänglich.

2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE GEWINNVERWENDUNG DER VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 4.525.522.523,61 Euro jeweils einen Teilbetrag von

  1. 2.655.808.362,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 9,00 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
  2. 1.868.221.331,70 Euro zur Zahlung einer Dividende von 9,06 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie

zu verwenden sowie

  1. 1.492.829,91 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
    Der Anspruch auf die Dividende ist am 4. Juni 2024 fällig.

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TA G E S O R D N U N G

  1. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AMTIERENDEN MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.
  2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AMTIERENDEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.
  3. WAHL VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS
    Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Dr. Hessa Sultan Al Jaber, Herr Dr. Hans Michel Piëch und Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 Aktiengesetz aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Da das Land diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung bestellt.

Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach

  • 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit und wäre bei einer Wahl von Frau Dr. Al Jaber, Herrn Dr. Piëch und Herrn Dr. Porsche auch künftig der Fall.

Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am

29. Mai 2024 folgende Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

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TA G E S O R D N U N G

Frau Dr. Hessa Sultan Al Jaber Doha, Qatar (Nationalität: katarisch)

Ehemalige Ministerin für Informations- und Kommunikationstechnologie, Qatar

Vorsitzende des Board of Directors (nicht geschäftsführend) der Malomatia, Q.S.C, Doha, Qatar Vorsitzende des Board of Directors (nicht geschäftsführend) der Qatar Satellite Company (Es'hailSat), Doha, Qatar

Vorsitzende des Board of Directors (nicht geschäftsführend) der Trio Investment, Doha, Qatar Stellvertretende Vorsitzende des Board of Directors (nicht geschäftsführend) der MEEZA QSTP-LLC (Public), Doha, Qatar

Herrn Dr. jur. Hans Michel Piëch

Wien, Österreich (Nationalität: österreichisch)

Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Herrn Dr. jur. Ferdinand Oliver Porsche

Salzburg, Österreich (Nationalität: österreichisch)

Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH, Salzburg, Österreich

Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich Geschäftsführer der Neckar GmbH, Salzburg, Österreich

Der Aufsichtsrat hat nach ausführlicher Beratung entschieden, Herrn Dr. Piëch für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen, obwohl er die nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat maßgebliche Regelaltersgrenze von im Zeitpunkt der Wahl 75 Lebensjahren überschritten hat. Herr Dr. Piëch ist einer der mittelbar größten individuellen Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft und verfügt - auch aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für zahlreiche weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns - über besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf den Geschäftsfeldern der Gesellschaft, die er nach Überzeugung des Aufsichtsrats auch zukünftig im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft einbringen wird. Der Aufsichtsrat hält im Übrigen an der festgelegten Regelaltersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest. Aus Gründen juristischer Vorsicht haben Aufsichtsrat und Vorstand dennoch vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festzulegen.

Die Vorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen.

Die Lebensläufe von Frau Dr. Al Jaber, Herrn Dr. Piëch und Herrn Dr. Porsche sowie weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen sind in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 5 dargestellt, die auch im Internet unter www.volkswagen-group.com/hv zur Verfügung steht.

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TA G E S O R D N U N G

6. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ANPASSUNG VON § 21 DER SATZUNG DER VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT AUFGRUND EINER ÄNDERUNG DES AKTIENGESETZES

§ 21 Absatz 2 Satz 1 der Satzung bestimmt, dass Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, ihre Berechtigung hierzu nachweisen müssen. Dies hat nach § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung durch Vorlage eines Nachweises des Aktienbesitzes nach § 67c Absatz 3 Aktiengesetz zu erfolgen. Nach § 21 Absatz 2 Satz 3 der Satzung in seiner geltenden Fassung muss sich dieser Nachweis - im Einklang mit der bisherigen Regelung in § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz - auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.

Mit dem am 15. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) hat der Gesetzgeber § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz neu gefasst. Infolge der Neufassung hat sich der Nachweis nunmehr "auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen". Der Hintergrund der gesetzlichen Änderung liegt darin, dass der Gesetzgeber die Definition des aktiengesetzlichen Nachweisstichtags an eine europarechtliche Regelung (Artikel 1 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 5 und Tabelle 4 des Anhangs jeweils der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) angleichen wollte, um Auslegungsschwierigkeiten im praktischen Umgang mit dieser Regelung zu vermeiden.

Um dem veränderten Gesetzeswortlaut Rechnung zu tragen, soll § 21 Absatz 2 Satz 3 der Satzung an die neue aktiengesetzliche Definition angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, § 21 Absatz 2 Satz 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

"§ 21

Teilnahme

[...]

  1. […] Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist."

7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIEÄNDERUNGVON § 11 DER SATZUNG DERVOLKSWAGENAKTIENGESELLSCHAFT ZUR FLEXIBILISIERUNG DER AMTSNIEDERLEGUNG VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN

§ 11 Absatz 3 der Satzung bestimmt, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen kann. Diese Regelung soll insofern flexibler gestaltet werden, als mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden von der Einhaltung dieser Monatsfrist abgesehen werden kann. Zudem soll klargestellt werden, dass Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt aus wichtigem Grund in jedem Fall ohne Einhaltung der Monatsfrist niederlegen können.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, § 11 Absatz 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen: "§ 11

Zusammensetzung, Wahl, Ausscheiden […]

  1. Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Mit Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden kann von der Einhaltung dieser Frist abgesehen werden. Das Recht zur sofortigen Niederlegung des Amts aus wichtigem Grund bleibt unberührt."

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Volkswagen AG published this content on 15 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 14:23:01 UTC.