Bern (awp) - Der Bundesrat hat eine Statutenänderung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid genehmigt und damit den Weg zu einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage von Anlagen freigemacht. Wie in den vier Jahren zuvor übernimmt die Swissgrid Anlagen des Übertragungsnetzes von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen.

Diese sind gesetzlich verpflichtet ihre Anlagen auf die Swissgrid zu übertragen. Dabei wird erneut dem Muster der Vorjahre gefolgt. Die Einlage erfolgt mittels Sacheinlage, wobei die Einlegerin für 30% des Wertes der Sacheinlage Aktien der Swissgrid erhält und für 70% eine Darlehensforderung, welche zur Hälfte als Pflichtwandeldarlehen ausgestaltet ist.

Die Aktionäre des Stromnetzbetreibers hatten der Kapitalerhöhung Anfang Dezember zugestimmt. Der provisorische Gesamtwert der Anlagen, die per 3. Januar übernommen werden sollen, beträgt den Beschlüssen der GV zufolge 2,3 Mio CHF. Im Herbst 2018 werde eine Bewertungsanpassung vorgenommen, um die Differenz zwischen den Buchwerten und den im Laufe des Jahres 2018 von der Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom verfügten Anlagenwerten auszugleichen.

Für die Kapitalerhöhung werden neue Swissgrid-Aktien (zur Hälfte Namenaktien A und Namenaktien B) im Nominalwert von 0,2 Mio CHF neu geschaffen; das nominale Aktienkapital steigt dadurch auf 318,1 Mio.

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