(In der Überschrift und im Leadsatz wurde klargestellt, dass das Gericht die Fahrverbote nicht direkt angeordnet, sondern nahegelegt hat. Angeordnet wurde eine entsprechende Überarbeitung des Luftreinhalteplans.)

MANNHEIM (dpa-AFX) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Fahrverbote für Dieselfahrer in Ludwigsburg nahegelegt. Damit hat das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Barockstadt stattgegeben. Der 10. Senat, der auch schon Reutlingen zu Fahrverboten für Dieselfahrer verdonnert hatte, sieht nach einer Mitteilung vom Donnerstag die Maßnahmen von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht folgen. Der Luftreinhalteplan für die Kommune müsse ergänzt werden.

Der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße hatte bei 51 Mikrogramm gelegen (Az.: 10 S 2741/18). Das Land lässt das VGH-Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen./jug/DP/jha