DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
LANXESS Aktiengesellschaft - ISIN DE0005470405 - Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Geschäfte im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf / 6. Zwischenmeldung Die LANXESS AG hat im Zeitraum vom 18. Februar 2019 bis zum 22. Februar 2019 insgesamt 224.063 Aktien im Rahmen des am 10. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Rückkauf-VO') bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufs seit dem 14. Januar 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf 1.309.393 Aktien. Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der LANXESS AG beauftragte Bank ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs sind gemäß Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO auch auf der Internetseite der LANXESS AG unter www.lanxess.com im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht. Köln, 25. Februar 2019 Der Vorstand
25.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | LANXESS Aktiengesellschaft |
Kennedyplatz 1 | |
50569 Köln | |
Deutschland | |
Internet: | www.lanxess.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
780757 25.02.2019