Am 16. August 2023 schlossen 1stdibs.com, Inc. (das ?Unternehmen?) und Intuit Inc. (der ?Untermieter?) einen Untermietvertrag (der ?Untermietvertrag?) ab, gemäß dem der Untermieter die Büroräume des Unternehmens untervermieten wird.51 Astor Place, 3rd Floor, New York, New York (die ?Räumlichkeiten? oder ?Unterräume?) untervermietet, die das Unternehmen im Rahmen des am 8. Oktober 2013 zwischen dem Unternehmen und JSM Associates I LLC (dem ?Vermieter?) geschlossenen Mietvertrags (der ?Mietvertrag?) gemietet hat. Die Laufzeit des Untermietvertrags beginnt spätestens am 1. Oktober 2023, dem Datum, an dem die schriftliche Zustimmung des Vermieters zusammen mit allen gemäß dem Mietvertrag erforderlichen Zustimmungen zum Untermietvertrag eingeholt wird, oder an dem Datum, an dem das Unternehmen gemäß den Bedingungen des Untermietvertrags die gesamten Untergrundstücke, die 33.145 mietbare Quadratmeter umfassen (die ?Phase I Subpremises?) und dem verbleibenden Teil der Räumlichkeiten, bestehend aus 9.087 mietbaren Quadratfuß (die ?Phase II Subpremises?), und wird sich bis zum 30. Dezember 2029 erstrecken, sofern er nicht früher in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Untermietvertrags beendet wird.

Der Untermietvertrag enthält auch eine fünfmonatige Mietminderungsregelung mit einer zusätzlichen Minderung der Festmiete für den sechsten Kalendermonat der Laufzeit des Untermietvertrags in Höhe von 220.966,66 $. Darüber hinaus ist der Untermieter für seinen anteiligen Anteil an den Betriebskosten des Gebäudes, einschließlich Steuern, Strom, Heizung, Lüftung und Klimatisierung (?Proportionaler Anteil des Untermieters?), verantwortlich. Der Anteil des Untermieters beträgt 78,48% vom Beginn des Untermietverhältnisses bis zum Beginn der Phase II, der voraussichtlich am 15. Januar 2024 sein wird (der ?Beginn der Phase II?).

Der anteilige Anteil des Untermieters beträgt dann ab dem Beginn der Phase II 100%. Darüber hinaus zahlt der Untermieter an das Unternehmen ab dem Beginn der Laufzeit des Untermietvertrags eine zusätzliche Miete für alle Gebühren, Abgaben und sonstigen Beträge, die gegebenenfalls gemäß den Bedingungen des Mietvertrags erforderlich sind, einschließlich und ohne Einschränkung aller üblichen sonstigen Gebühren zum dann geltenden Satz (einschließlich Gebühren für Gebäudezugangskarten), die an den Vermieter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen (bei denen eine Pflicht zum Handeln besteht) des Untermieters zu zahlen sind, sowie alle anderen Beträge, die nach Beginn der Laufzeit des Untermietvertrags anfallen und die an den Vermieter aufgrund der Unterräume zu zahlen sind.