KARLSRUHE/MÜNCHEN/BONN (dpa-AFX) - Unter welchen Voraussetzungen darf bei Mehrfamilienhäusern Gemeinschaftseigentum so verändert werden, dass es barrierefrei wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt an diesem Freitag (9.00 Uhr) über die Zulässigkeit solcher baulichen Veränderungen. Die Karlsruher Richter haben zwei Streitfälle unter die Lupe genommen. Im ersten Fall geht es um einen Außenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in München, im zweiten Fall um eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

Der BGH hat die Fälle vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Nicht gestattet sind aber Veränderungen, die eine Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer benachteiligen.

Die Reform wollte Älteren oder Menschen mit Behinderung bauliche Veränderungen im Sinne der Barrierefreiheit erleichtern. Doch wann hat der Anspruch des Einzelnen Vorrang, und was kann eine Eigentümergemeinschaft beschließen? Über diese und andere komplizierte Rechtsfragen muss das höchste deutsche Zivilgericht nun entscheiden./skf/DP/jha