KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt an diesem Freitag (9.00 Uhr) darüber, wie bei Erhaltungsmaßnahmen in Eigentümergemeinschaften die Kosten verteilt werden. Nach dem Gesetz muss jeder Wohnungseigentümer für notwendige Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum anteilig zahlen. Das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht erlaubt es der Gemeinschaft aber, für einzelne Maßnahmen eine andere Kostenverteilung zu beschließen. Das sorgt in vielen Fällen für Streit. Zwei Verfahren aus Niedersachsen und Hessen hat der BGH nun exemplarisch unter die Lupe genommen.

Im ersten Fall (V ZR 81/23) geht es um Doppelparkplätze mit einer Hebeanlage in einer Tiefgarage. 2021 beschlossen die Wohnungseigentümer, dass die Kosten für deren Sanierung nur noch von den Teileigentümern der 20 Doppelparker getragen werden. Mit seiner Anfechtungsklage gegen diesen Beschluss blieb ein Teileigentümer vor dem Landgericht Lüneburg erfolglos.

Im zweiten Fall (V ZR 87/23) geht es um defekte Dachflächenfenster. Die Eigentümer eines Hauses in Darmstadt beschlossen, die zum Gemeinschaftseigentum zählenden Fenster des Klägers auszutauschen - die Kosten sollte aber der Eigentümer der Dachgeschosswohnung alleine tragen. Seine dagegen gerichtete Klage vor dem Landgericht Frankfurt war erfolglos./skf/DP/nas