Brief des Aufsichtsratsvorsitzenden

Herzogenrath, 27. März 2024

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

am 15. Mai 2024 findet die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der AIXTRON SE im Eurogress in Aachen statt. Ich möchte Ihnen vorab die Hintergründe zu einigen Punkten unserer diesjährigen Tagesordnung erläutern.

Auf der letztjährigen Hauptversammlung haben Sie mir Ihr Vertrauen ausgesprochen und mich erneut in den Aufsichtsrat gewählt. Ich hatte Ihnen zugesagt, der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Aus diesem Grund habe ich den Vorsitz des Nominierungsaus- schusses im Aufsichtsrat übernommen.

Fokus der Arbeit im Nominierungsausschuss in diesem Jahr war die Suche nach geeigneten Nachfolgern für unsere verdienten Mitglieder Frau Prof. Dr. Petra Denk und Herr Prof. Dr. Andreas Biagosch. Beide scheiden mit der Hauptversammlung 2024 turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Wir freuen uns sehr, Ihnen mit Frau Karen Florschütz und Herrn Alexander Everke zwei hervorragend geeignete Kandidaten vorschlagen zu können. Unsere geschätzten Mitglieder Frau Prof. Dr. Anna Weber und Herr Frits van Hout stellen sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.

Bei der Auswahl der neuen Kandidaten haben wir uns von einem qualifizierten externen Berater unterstützen lassen, der anhand einer ausgearbeiteten Qualifikationsmatrix erstklassige Kandidaten identifiziert hat. Frau Florschütz und Herr Everke sind Persönlichkeiten, die das Profil unseres Gremiums hervorragend ergänzen. Dies können Sie auch der Qualifikationsmatrix unseres Gremiums entnehmen, die Sie in der Einladung finden.

Unter TOP 7 schlagen wir Ihnen eine Anpassung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat vor. Die Grundvergütung des Aufsichtsrats ist seit 2017 unverändert und soll nicht erhöht werden. Jedoch soll eine Vergütung für Mitgliedschaft in Ausschüssen eingeführt und der Vorsitz in jedem Ausschuss doppelt vergütet werden. Damit tragen wir dem hohen Arbeitsaufwand in Ausschüssen und insbesondere dem Aufwand der Ausschussvorsitzenden Rechnung. Wir folgen hiermit der Empfehlung G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Eine Benchmark-Analyse mit Vergleichsunternehmen aus dem Technologiesektor und dem MDAX hat uns in der Ausgestaltung und Angemessenheit der Vergütungshöhen bestätigt.

Gleichzeitig schlagen wir Ihnen unter TOP 8 eine geringfügige Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand vor. Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2020 gebilligt, so dass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung zu treffen ist. Die Struktur des Vergütungssystems und seine einzelnen Elemente haben sich bewährt und bleiben unverändert: Leistungen und Erfolge werden durch die variable Vergütung honoriert, jedoch sorgen strikt gesetzte Begrenzungs-

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Regelungen ("caps") dafür, dass einem Anstieg Grenzen gesetzt sind, wie das Geschäftsjahr 2023 deutlich gezeigt hat. Folgende Änderungen schlagen wir der Hauptversammlung vor:

  • Die Zielparameter des STI und des LTI werden reduziert, um dem Wachstum des Unternehmens Rechnung zu tragen. Zusammen mit der höheren Steuerbelastung ab dem Geschäftsjahr 2025 (aufgrund abgetragener steuerlicher Verlustvorträge) bedeutet dies, dass das Vorsteuerergebnis zur (Wieder-)Erreichung vergleichbarer Vorstands-Boni um rund 50% steigen muss.
  • Die Maximalvergütung des Vorstands wird angehoben, um der Inflation Rechnung zu tragen.
  • Die Gewichtung der LTI-Ziele wird zugunsten von Benchmark-Orientierung und Nachhaltigkeit angepasst, so dass nunmehr der TSR 50% (vorher: 40%) und Nachhaltigkeitsziele 15% (vorher: 10%) ausmachen.
  • Dem Benchmark-Gedanken folgend, wird der AIXTRON-TSR nun an einer erweiterten Vergleichsgruppe von zwölf Halbleiteranlagenherstellern (vorher: sechs) gemessen, und zwar auf Basis einer Gleichgewichtung (vorher: Gewichtung nach Marktkapitalisierung).
  • Der Vergütungsvergleich bezieht nun drei verschiedene Gruppen ein, um die wichtigsten Referenzgruppen von AIXTRON abzubilden: zwölf Halbleiteranlagenhersteller, zehn Unternehmen aus dem PHLX Semiconductor Index (SOX) und zehn Unternehmen aus dem TecDAX werden nunmehr herangezogen.
  • Im internen Vergleich der Vergütungsdaten wird künftig auf die Mitglieder des neu geschaffenen Executive Committee und vergleichbare Führungskräfte abgestellt.

Diese Änderungen berücksichtigen die Entwicklung unserer Gesellschaft wie etwa Wachstum und die Schaffung des Executive Committee und externe Faktoren wie Inflation. Zugleich stellen sie sicher, dass unser Vergütungssystem wettbewerbsfähig und im Einklang mit unseren Unternehmenswerten bleibt.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung für unsere Vorschläge. Sollten Sie im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen haben oder mit mir in den Dialog treten wollen, wenden Sie sich bitte an unseren interimistischen Leiter Investor Relations, Herrn Carsten Werle (c.werle.sc@aixtron.com).

Wir haben uns auch in diesem Jahr für das Präsenzformat entschieden, um mit Ihnen in den direkten Dialog zu treten. Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele von Ihnen die Gelegenheit wahrnehmen, unsere Hauptversammlung vor Ort im Eurogress Aachen zu besuchen.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr Kim Schindelhauer

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Aixtron SE published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 April 2024 15:00:07 UTC.