Laut einer Klage, die bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde, beauftragte die mexikanische Regierung die klagende SAT Aero Holdings im vergangenen Jahr mit der Erbringung einer Reihe von Dienstleistungen für Mexicana, einschließlich der Beschaffung von Flugzeugen und der dazugehörigen Versicherungen sowie der Rekrutierung und Ausbildung von Piloten und Besatzungen.

SAT behauptete, Mexicana sei seinen Verpflichtungen fast von Anfang an nicht nachgekommen, u.a. durch Nichtzahlung von Leasingkautionen für Flugzeuge in Höhe von 5,5 Millionen Dollar, Verweigerung der Unterzeichnung von Dokumenten, Abwerbung von Piloten und Besatzungen und das Versäumnis, die erforderlichen Lizenzen für die Einfuhr von Flugzeugen nach Mexiko und deren Betrieb zu erhalten.

Mexicanas "wesentliche Verstöße und seine mangelnde Bereitschaft, mit SAT an der Lösung der verursachten Probleme zu arbeiten" ließen SAT "keine andere Wahl" als zu klagen, so die Klage.

Das mexikanische Verteidigungsministerium, das Mexicana betreibt, sagte, dass ihm keine Informationen über den Fall vorlägen.

SAT, mit Sitz in San Antonio, fordert 838,5 Millionen Dollar Schadensersatz, was dem "vollen Betrag" des Vertrages entspricht, plus "out-of-pocket" Kosten, die bisher 2,4 Millionen Dollar übersteigen.

Der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador hat Mexicana im vergangenen Jahr aus der Taufe gehoben, indem er die Marke einer bankrotten Fluggesellschaft wiederbelebt hat.

Die Regierung hat Mexicana als kostengünstigere Alternative für Reisende zu den größten Fluggesellschaften des Landes wie Aeromexico vermarktet, mit denen Lopez Obrador oft aneinandergeraten ist.

Mexicana hatte jedoch anfangs Schwierigkeiten, Flugzeuge zu beschaffen und begann den Betrieb mit drei Boeing-Maschinen des Militärs und zwei geleasten Embraer-Flugzeugen.

Lopez Obrador sagte diesen Monat, dass Mexicana bis Oktober 20 Flugzeuge kaufen werde.

SAT erklärte, dass sie mit Mexicana vereinbart habe, dass Vertragsstreitigkeiten vor den Gerichten des Bundesstaates New York verhandelt werden könnten.

Der Fall lautet SAT Aero Holdings Inc gegen Aerolinea del Estado Mexicano SA de CV, U.S. District Court, Southern District of New York, No. 24-02300.