Braas Monier Building Group S.A.: Einstweilige Verfügung gegen Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln

Braas Monier Building Group S.A.  / Schlagwort(e): Rechtssache

06.12.2016 00:30

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Einstweilige Verfügung gegen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Dem Verwaltungsrat (das "Board") der Braas Monier Building Group S.A.
("Braas Monier") wurde am Abend des 5. Dezember 2016 eine einstweilige
Verfügung des tribunal d'Arrondissement von Luxemburg zugestellt, welche
auf Antrag der Marsella Holdings S.à r.l., dem Bieter des laufenden
Übernahmeangebots für die Aktien von Braas Monier und Tochtergesellschaft
von Standard Industries, Inc., erlassen wurde. Die einstweilige Verfügung
setzt den Beschluss des Board vom 29. November 2016 vorläufig außer Kraft,
in welchem das Board entschieden hatte, 3.916.666 neue Aktien durch
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auszugeben, und zwar bis eine
endgültige Entscheidung des zuständigen Gerichts ergangen ist. Die
einstweilige Verfügung verbietet dem Board zudem, mit der Ausgabe von
3.916.666 neuen Aktien fortzufahren, bis eine endgültige Entscheidung des
zuständigen Gerichts ergangen ist. In der einstweiligen Verfügung hat das
Gericht Braas Monier ferner aufgegeben, den wesentlichen Inhalt der
einstweiligen Verfügung auf der Website der Braas Monier zu
veröffentlichen. Braas Monier wurde heute Abend erstmals über den Antrag
auf Erlass der Verfügung informiert und hatte bisher keine Gelegenheit, vor
Gericht hierzu Stellung zu nehmen.

Die einstweilige Verfügung verliert ihre Wirkung, wenn Marsella Holdings
S.à r.l. nicht vor dem 23. Dezember 2016 vor dem zuständigen Gericht und
dem juge des referés erhebt, so dass diese in einem kontradiktorischen
Verfahren über den Anspruch der Marsella Holdings S.à r.l. zur Annullierung
oder Suspendierung der Wirkungen des Board-Beschlusses vom 29. November
2016 entscheiden kann.

Damit die Aktionäre das Übernahmeangebot für neue Aktien aus einer
Kapitalerhöhung annehmen können, müssen die neuen Aktien vor Ende der
Annahmefrist am 23. Dezember 2016 in die Depots der Aktionäre eingebucht
sein. Dazu muss die einstweilige Verfügung so rechtzeitig aufgehoben
werden, dass die hierfür nötigen Schritte durchgeführt werden können.

Braas Monier wird alle verfügbaren rechtlichen Schritte ergreifen, um die
Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu bewirken. Braas Monier ist der
Auffassung, dass die einstweilige Verfügung ohne Grundlage ist. Standard
Industries hätte die Möglichkeit gehabt, die Unterlassung jedweder
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur aufschiebenden Bedingung des
Angebots zu erklären. Das ist nicht geschehen. Stattdessen sieht die
Angebotsunterlage vor, dass Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bis
zur Höhe von 3.916.666 neuen Aktien möglich sind, ohne dass dies den
Vollzug des Angebots verhindern kann. In diesem Rahmen hält sich die
beabsichtigte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Wenn Standard
Industries nunmehr diese Kapitalerhöhung als Begründung für die
einstweilige Verfügung anführt, setzt sie sich mit den Bedingungen des
Angebots in der Angebotsunterlage in Widerspruch.

Das Board beschloss die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, weil sie
im Interesse all ihrer Aktionäre ist und im Interesse der Gesellschaft ist;
sie ist zudem nach Gesetz und der Satzung von Braas Monier zugelassen.

Das Board empfiehlt den Aktionären weiterhin, das Angebot nicht anzunehmen.





Kontakt:
Achim Schreck 
Director Group Communications / Investor Relations
Braas Monier Building Group

Tel: +49 6171 61 28 59
E-mail: achim.schreck@monier.com
Website: www.braas-monier.com


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