13. Dezember 2023 | Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Gericht entscheidet zugunsten von zwei Burckhardt Compression Mitarbeitenden

Burckhardt Compression nimmt den jüngsten Entscheid des Schweizerischen Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, der zum Freispruch von zwei Mitarbeitenden der Burckhardt Compression AG führte.

Wie im Februar 2023 kommuniziert, hat die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen zwei Mitarbeitende der Burckhardt Compression AG (BCAG) erhoben. Ihnen wurde vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, als sie im Mai 2020 im Auftrag der BCAG Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens kauften.

Das Bundesstrafgericht hat die Angeklagten von allen Vorwürfen freigesprochen.

Die BCAG weiss die Bemühungen aller Beteiligten in dieser Angelegenheit zu schätzen und verpflichtet sich weiterhin, die höchsten Standards für Geschäftspraktiken einzuhalten.

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Burckhardt Compression Holding AG published this content on 13 December 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 December 2023 10:28:44 UTC.