Winterthur (awp) - Zwei Mitarbeitende des Kompressorenherstellers Burckhardt Compression sind vom Bundesstrafgericht vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen worden. Das Unternehmen nehme den Entscheid zur Kenntnis, teilte Burckhardt Compression am Mittwoch mit.

Im Februar 2023 war bekannt geworden, dass die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage gegen zwei Mitarbeitende von Burckhardt Compression erhoben hatte. Ihnen wurde vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, als sie im Mai 2020 im Auftrag der BCAG Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm des Unternehmens kauften.

Burckhardt Compression hatte bereits im Februar die Auffassung vertreten, dass die Mitarbeitenden korrekt gehandelt hätten. Nun habe das Bundesstrafgericht die Angeklagten laut der Mitteilung von allen Vorwürfen freigesprochen, schreibt das Unternehmen am Mittwoch. "Burckhardt Compression weiss die Bemühungen aller Beteiligten in dieser Angelegenheit zu schätzen und verpflichtet sich weiterhin, die höchsten Standards für Geschäftspraktiken einzuhalten."

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