02.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: CECONOMY AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung   
CECONOMY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.02.2020 
in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG        
                                                                               
19.12.2019 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
CECONOMY AG Düsseldorf WKN Stammaktie 725 750                                  
WKN Vorzugsaktie 725 753                                                       
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3                                               
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre
zur                                                                            
ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG ein, die am Mittwoch, 12. Februar
2020, um 10.00 Uhr MEZ                                                         
im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle,                                 
Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf, stattfindet. TAGESORDNUNG
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/19 mit dem zusammengefassten     
Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem                  
nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des         
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
Die genannten Unterlagen, die auch den erläuternden Bericht zu den Angaben     
nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) enthalten,    
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der    
CECONOMY AG unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und vom    
Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrats                         
- vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und        
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist                            
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu    
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung                               
vorgesehen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte                  
Jahresabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2019 weist                   
einen Bilanzverlust aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen       
Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine Beschlussfassung                  
der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19           
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der    
Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.     
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19           
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische           
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 1.      
Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20                                         
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die    
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und       
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie zum                 
Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses      
und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2019/20     
zu wählen.                                                                     
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der              
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen    
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung    
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine           
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers     
(Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.          
                                                                               
5. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Herr Peter Küpfer hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner     
mit Wirkung zum 30. April 2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 6./7. Mai       
2019 hat das Amtsgericht Düsseldorf Herrn Christoph Vilanek als                
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner bestellt. Die gerichtliche             
Bestellung erfolgte auf der Grundlage des § 104 AktG und wurde am 10. Mai      
2019 wirksam. Sie ist befristet bis zum Ende der ordentlichen                  
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats     
für das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt.                                      
                                                                               
Die Amtszeit von Herrn Christoph Vilanek als Aufsichtsratsmitglied der         
Anteilseigner endet daher mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher ist    
eine Neuwahl erforderlich. Herr Christoph Vilanek steht für eine weitere       
Amtszeit zur Verfügung.                                                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1     
Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 MitbestG und § 7 Abs. 1    
der Satzung der CECONOMY AG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von     
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus    
Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern        
(also mindestens sechs) zusammen. Da der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2      
Satz 3 AktG widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von der Seite der       
Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den     
zehn Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei     
mit Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt sein.                       
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem              
Aufsichtsrat insgesamt neun weibliche Mitglieder an, davon fünf auf            
Anteilseignerseite. Weiterhin gehören dem Aufsichtsrat elf männliche           
Mitglieder an, davon fünf auf Anteilseignerseite. Auf Grundlage der            
Getrennterfüllung ist das Mindestanteilsgebot damit auf Anteilseignerseite     
erfüllt und wäre nach der Wahl in jedem Fall auch weiterhin erfüllt.           
                                                                               
Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des                   
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.                                     
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Christoph Vilanek,                                                     
Hamburg, Deutschland,                                                          
Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf, Deutschland,                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur     
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung                       
für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das      
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird                               
dabei nicht mitgerechnet.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats wurde auf der Grundlage der                
Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und                     
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung          
benannten Ziele abgegeben.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten versichert,       
dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand                             
erbringen kann.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Christoph Vilanek ist seit dem 10. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats    
der CECONOMY AG. Im Hauptberuf ist er Vorsitzender                             
des Vorstands (CEO) der freenet AG, die an der CECONOMY AG als Aktionärin      
beteiligt ist. Zwischen Konzernunternehmen der freenet                         
AG und der Media-Saturn Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der         
CECONOMY AG, bestehen langjährige Kooperationsverträge                         
zur Vermittlung von Mobilfunkverträgen an Endkunden. Darüber hinaus bestehen   
nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für                                  
die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden          
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen                          
Herrn Christoph Vilanek einerseits und der CECONOMY AG, deren                  
Konzernunternehmen, den Organen der CECONOMY AG oder einem direkt              
oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der      
CECONOMY AG beteiligten Aktionär andererseits.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat, Herr Christoph Vilanek, ist in den       
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied                               
eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines                 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von                      
Wirtschaftsunternehmen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln, jeweils Vorsitzender    
des Aufsichtsrats                                                              
                                                                               
* eXaring AG, München, (Mehrheitsbeteiligung der freenet AG), Vorsitzender     
des                                                                            
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
* VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Mitglied des                
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des               
Verwaltungsrats                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Christoph Vilanek,        
sowie eine Übersicht über dessen wesentliche Tätigkeiten                       
neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend sowie auf der             
Internetseite unserer Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Christoph Vilanek                                                              
                                                                               
Hamburg, Deutschland                                                           
                                                                               
Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf, Deutschland                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsdatum: 31. Januar 1968                                                  
                                                                               
Geburtsort: Innsbruck, Österreich                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausbildung                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Innsbruck mit          
Abschluss Magister BWL                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1991 - 1995 Verschiedene Stationen bei Time-Life International GmbH, München   
                                                                               
und London                                                                     
                                                                               
1995 - 1997 Leiter Electronic Publishing, Gräfe und Unzer Verlag, München      
                                                                               
1997 - 1998 Marketing Director, Meister Verlag, München                        
                                                                               
1999 - 2000 Geschäftsführer, boo.com GmbH, München und London                  
                                                                               
2000 - 2001 Geschäftsführer, Ravensburger Interactive Media GmbH, Ravensburg   
                                                                               
                                                                               
2001 - 2004 Consultant bei McKinsey & Company, München und Zagreb              
                                                                               
2004 - 2005 Interim Geschäftsführer iPUBLISH GmbH, München                     
                                                                               
2005 - 2009 Vice President Customer Management, debitel AG, Stuttgart          
                                                                               
Seit 2009 Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln, jeweils Vorsitzender    
des Aufsichtsrats                                                              
                                                                               
* eXaring AG, München, (Mehrheitsbeteiligung der freenet AG), Vorsitzender     
des                                                                            
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
* VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Mitglied des                
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von   
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, Mitglied des               
Verwaltungsrats                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Neben dem Aufsichtsratsmandat, das Herr Christoph Vilanek aktuell ausübt,      
ist Herr Christoph Vilanek als Vorstandsvorsitzender                           
der freenet AG, Büdelsdorf, Deutschland, tätig.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)                     
                                                                               
Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur      
Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis werden durch das Gesetz      
zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei    
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123    
Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder    
die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem      
neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der      
Satzung der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden   
Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung     
und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder         
englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das           
depotführende Institut erforderlich.                                           
                                                                               
Das ARUG II wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Änderungen des §      
123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab dem   
3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach      
dem 3. September 2020 einberufen werden.                                       
                                                                               
Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen der Regelungen zu diesem        
Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der   
Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits      
jetzt die Anpassung der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch    
entsprechende Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen, dass die            
Satzungsänderung erst ab dem 3. September 2020 wirksam wird.                   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
§ 16 Abs. 2 der Satzung, der zur Zeit wie folgt lautet,                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung   
                                                                               
des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform und in           
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes      
durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des                
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor        
der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in        
der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der     
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der            
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft       
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des            
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis form- und fristgerecht          
erbracht hat.'                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
wird wie folgt neugefasst:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur           
Ausübung                                                                       
des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein Nachweis des                 
Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3      
AktG erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den           
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der         
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse         
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des      
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im           
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung     
oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis       
erbracht hat.'                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3.        
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister                              
anzumelden.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE                                                   
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE                                          
                                                                               
Das Grundkapital der CECONOMY AG ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt  
in 359.421.084 Stückaktien. Davon sind 356.743.118                             
Stück Stammaktien sowie 2.677.966 Stück Vorzugsaktien.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 356.743.118 Stück         
Stammaktien 356.743.118 Stimmrechte bestehen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aufgrund des Ausfalls der Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 ist das      
Stimmrecht der Vorzugsaktien wieder aufgelebt, und                             
die Vorzugsaktionäre sind ebenfalls stimmberechtigt.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jede Vorzugsaktie gewährt eine Stimme, so dass für die 2.677.966 Stück         
Vorzugsaktien 2.677.966 Stimmrechte bestehen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung      
359.421.084.                                                                   
                                                                               
                                                                               
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG                                              
                                                                               
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS                                                   
                                                                               
                                                                               
Aufgrund des Ausfalls der Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 sind auch die
Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Aktionäre                                    
(Stamm- und Vorzugsaktionäre) sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und   
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn                                  
sie sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung muss in Textform und in deutscher oder englischer Sprache        
spätestens am Mittwoch, 5. Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ, der CECONOMY AG unter  
der Adresse                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 (0)69 12012-86045                                  
                                                                               
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ferner ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur      
Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist                             
ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis   
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut                           
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des    
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung                               
('Nachweisstichtag') - also Mittwoch, 22. Januar 2020, 0.00 Uhr MEZ - beziehen 
und spätestens am Mittwoch, 5. Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ, der CECONOMY AG    
unter der Adresse                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 (0)69 12012-86045                                  
                                                                               
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung  
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär                                  
nur, wer den Nachweis erbracht hat.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des      
Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz                               
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre 
für die Verfügung über die Aktien; diese können                                
insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden.    
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen                                 
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz                         
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von     
Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht                             
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus.     
Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem                                 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien         
innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in                             
der Hauptversammlung am 12. Februar 2020 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, 
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen                           
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
STIMMRECHTSVERTRETUNG                                                          
                                                                               
Aufgrund des Ausfalls der Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 sind auch die
Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Die folgenden                                
Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung gelten deshalb sowohl für              
Stammaktionäre als auch für Vorzugsaktionäre.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung eines Dritten                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten - zum        
Beispiel ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater,                         
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten - ausüben lassen. Auch  
im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte                         
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis   
des Anteilsbesitzes des Aktionärs nach den vorstehenden                        
Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES         
STIMMRECHTS) erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,                        
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft  
bedürfen der Textform, sofern keine Vollmacht                                  
nach § 135 AktG erteilt wird.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Formulare zur Bevollmächtigung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Die Vollmachtsformulare können darüber hinaus auch unter der    
Adresse                                                                        
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
Group Corporate Legal                                                          
                                                                               
Kaistraße 3                                                                    
                                                                               
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 (0)211 5408-7005                                   
                                                                               
oder per E-Mail unter: hv2020@ceconomy.de                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angefordert werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz zulässigen Wegs zur           
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines                          
Bevollmächtigten kann der Nachweis elektronisch an die E-Mail-Adresse der      
Gesellschaft hv2020@ceconomy.de übermittelt werden.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Kreditinstitute oder andere Intermediäre,                                   
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde)      
erteilt, gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften                       
des § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmachtserklärung vom  
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist.                                 
Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen Textformerfordernis gelten. Wir
bitten daher Aktionäre, sich in diesen Fällen                                  
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur   
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch                               
in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur             
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes           
des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER       
HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS) erforderlich.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht  
nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger                                    
Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der        
Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung                            
wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der         
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                 
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine                                   
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine            
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich                        
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen     
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die                                
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu   
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen                                 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegen. Sie stehen nur für die Abstimmung                                    
über solche Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur 
Verfügung, die mit dieser Einberufung oder                                     
später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden sind.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auch                     
über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erteilt werden. Sie  
können                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- bis Dienstag, 11. Februar 2020, 12.00 Uhr MEZ, unter der Adresse             
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
Group Corporate Legal                                                          
Kaistraße 3                                                                    
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- bis Mittwoch, 12. Februar 2020, 12.00 Uhr MEZ,                               
                                                                               
per Telefax unter: +49 (0)211 5408-7005,                                       
per E-Mail unter: hv2020@ceconomy.de                                           
oder über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem unter           
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei
der Gesellschaft.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter der vorgenannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse können auch   
die entsprechenden Vordrucke angefordert werden.                               
Die Vordrucke können auch im Internet unter                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für den Zugang zum internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystem wird die  
Eintrittskartennummer benötigt. Einzelheiten                                   
zur Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen über das internetgestützte    
Vollmachts- und Weisungssystem sind im Internet                                
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu finden.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen darüber hinaus an
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                        
bis zum Ende der Generaldebatte an der Zu- bzw. Abgangskontrolle erteilt,      
geändert oder widerrufen werden.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die  
persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch                                 
einen Vertreter, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                            
selbstverständlich nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung 
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                  
und zur Hauptversammlung finden sich ebenfalls auf der Internetseite der       
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127, 131 ABS. 1 AKTG      
                                                                               
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals oder den         
anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind mindestens                        
195.583 Stückaktien, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die     
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.                               
Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (das
heißt mit qualifizierter elektronischer Signatur)                              
an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft          
spätestens am Sonntag, 12. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ, zugehen. Entsprechende  
Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand der CECONOMY AG                                                       
                                                                               
Group Corporate Legal                                                          
                                                                               
Kaistraße 3                                                                    
                                                                               
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
hv2020@ceconomy.de                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht    
berücksichtigt.                                                                
                                                                               
                                                                               
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine         
Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen,                  
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens       
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis                            
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der  
Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher  
Weise wie bei der Einberufung.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand   
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der                                
Tagesordnung übersenden.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
Group Corporate Legal                                                          
                                                                               
Kaistraße 3                                                                    
                                                                               
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an: +49 (0)211 5408-7005                                      
                                                                               
oder per E-Mail an: hv2020@ceconomy.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Spätestens am Dienstag, 28. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ, unter vorstehenden     
Kontaktdaten zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung 
versehene Anträge von Aktionären                                               
werden unverzüglich unter der Internetadresse                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls  
unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich                              
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einem Zugänglichmachen eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die   
Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände                     
nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes-  
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung                           
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich      
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000                           
Zeichen beträgt.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der   
Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es                                  
wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, auch wenn sie der Gesellschaft     
vorab fristgerecht übersandt worden sind, in der                               
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der                                   
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung    
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft                           
zu stellen, bleibt unberührt.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern                             
übersenden.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
Group Corporate Legal                                                          
                                                                               
Kaistraße 3                                                                    
                                                                               
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an: +49 (0)211 5408-7005                                      
                                                                               
oder per E-Mail an: hv2020@ceconomy.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Spätestens am Dienstag, 28. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ, unter vorstehenden     
Kontaktdaten zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären      
werden unverzüglich unter der                                                  
Internetadresse                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls  
unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich                              
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,   
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 127                                
Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der        
Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen                         
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den          
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen,                            
wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der   
vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags                            
von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen       
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders                         
als Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht         
begründet zu werden.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der   
Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen.                                   
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft
vorab fristgerecht übersandt worden sind,                                      
in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich           
unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,                          
während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt  
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft                           
zu machen, bleibt unberührt.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über         
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit                             
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist     
(vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht                                 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die                              
Lage des CECONOMY-Konzerns sowie der in den Konzernabschluss der CECONOMY AG   
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen                                   
sind in der Hauptversammlung mündlich zu stellen.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel                                 
wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung   
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen                          
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Der                  
Versammlungsleiter ist berechtigt, neben dem Rederecht auch                    
das Fragerecht der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu     
beschränken, insbesondere während der Hauptversammlung                         
einen zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, den   
einzelnen Tagesordnungspunkt oder den einzelnen                                
Frage- und Redebeitrag zu setzen (vgl. § 17 Abs. 3 der Satzung der CECONOMY    
AG).                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,   
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich                                   
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT                                 
                                                                               
Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen               
Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft                   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu finden.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE                                                          
                                                                               
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden         
innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite                         
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.ceconomy.de/Hauptversammlung                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Düsseldorf, im Dezember 2019                                                   
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
DER VORSTAND                                                                   
                                                                               
DATENSCHUTZHINWEISE                                                            
                                                                               
                                                                               
Die CECONOMY AG, Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf, verarbeitet als Verantwortliche
personenbezogene Daten der Aktionäre (zum                                      
Beispiel Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,           
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und                          
Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der     
Aktionärsvertreter. Die Verarbeitung der personenbezogenen                     
Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der CECONOMY AG rechtlich  
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die                                 
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO in Verbindung mit §§ 118  
ff. AktG. Die CECONOMY AG erhält die personenbezogenen                         
Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut,
das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer                                     
Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der CECONOMY AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung    
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen                   
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der CECONOMY AG und nur, soweit
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung                        
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der CECONOMY AG und die Mitarbeiter der     
beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene                   
Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese 
Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus                                 
sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der
Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der                                     
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) 
für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter                                    
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die CECONOMY AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang   
mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere                                  
wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung    
oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die                               
Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder                
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden       
(Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit                    
Nordrhein-Westfalen) zu.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen den Datenschutzbeauftragten der     
CECONOMY AG unter:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
Datenschutzbeauftragter                                                        
                                                                               
Kaistraße 3                                                                    
                                                                               
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
E-Mail: datenschutz@ceconomy.de                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
19.12.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: CECONOMY AG            

             Kaistraße 3            

             40221 Düsseldorf       

             Deutschland            

E-Mail:      info@ceconomy.de       

Internet:    https://www.ceconomy.de







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

940449  19.12.2019