Der Vorstand von DS Smith Plc (LSE:SMDS) hat die jüngsten Medienspekulationen zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass er sich in Gesprächen mit International Paper Company (NYSE:IP) über einen Vorschlag zur Übernahme von DS Smith durch ein mögliches Komplettangebot (das "Angebot") befindet. Gemäß den Bedingungen des Vorschlags würden die Aktionäre von DS Smith 0,1285 Aktien von International Paper für jede Aktie von DS Smith erhalten, so dass die Aktionäre von DS Smith ungefähr 33,8% der kombinierten International Paper-DS Smith Gruppe besitzen würden. Auf der Grundlage des Aktienkurses von International Paper von 40,85 $ bei Geschäftsschluss am 25. März 2024 entsprechen die Bedingungen des Vorschlags einem Wert von 415 Pence und einem Aufschlag von 48% auf den Schlusskurs der DS Smith-Aktie von 281 Pence am 7. Februar 2024 (dem Tag vor dem Beginn der Angebotsfrist für DS Smith).

Der Vorstand erkennt die strategischen Vorteile und das Potenzial zur Wertschöpfung durch einen Zusammenschluss mit International Paper an. Dementsprechend setzt der Vorstand seine Gespräche mit International Paper bezüglich des Vorschlags fort. Es gibt keine Gewissheit darüber, ob ein Angebot von International Paper unterbreitet wird oder welche Bedingungen ein solches Angebot von International Paper haben wird.

Gemäß Regel 2.6(a) des Kodex ist International Paper verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 23. April 2024 entweder die feste Absicht bekanntzugeben, ein Angebot für DS Smith gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder anzukündigen, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot zu unterbreiten, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist kann mit der Zustimmung des Panels gemäß Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Im Anschluss an die Ankündigung vom 7. März 2024 setzt DS Smith auch die Gespräche mit Mondi plc ("Mondi") über ein mögliches Komplettangebot von Mondi für DS Smith fort.

Gemäß Regel 2.6(c) des Kodex ist Mondi verpflichtet, bis spätestens 17.00 Uhr am 4. April 2024 entweder eine feste Absicht bekannt zu geben, ein Angebot für DS Smith gemäß Regel 2.7 des Kodex zu unterbreiten, oder bekannt zu geben, dass sie nicht beabsichtigt, ein Angebot für DS Smith zu unterbreiten, in welchem Fall die Ankündigung als eine Erklärung behandelt wird, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Diese Frist kann mit Zustimmung des Gremiums in Übereinstimmung mit Regel 2.6(c) des Kodex verlängert werden. Eine weitere Ankündigung wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Diese Erklärung wird von DS Smith ohne die vorherige Zustimmung oder Genehmigung von International Paper abgegeben.