Hasel, 30. März 2017. EnBW und Energiedienst legen keine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg ein, nach der eine nahe dem Mettlenhof geplante Windkraftanlage bis auf weiteres nicht gebaut werden darf. Die Frist dazu war am 29. März abgelaufen. Grundsätzlich halten beide jedoch an dem Standort fest. Die Vorbereitungen zur Errichtung der verbleibenden Anlagen bei Hasel gehen planmäßig weiter.

Genau genommen wurde durch den Beschluss der Sofortvollzug der Genehmigung zum Bau von einer der auf dem Glaserkopf geplanten Windkraftanlagen ausgesetzt. Dagegen hätte die EnBW eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen können. Aus dem Beschluss des VG geht für EnBW Projektleiter Michael Volz hervor, dass die Einwände 'triftig sein könnten'. Das heiße aber keineswegs, dass die Anlage damit 'vom Tisch' sei. 'Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass der Standort bei genauer Betrachtung der näheren Umstände vertretbar ist'. Zu so einer vertieften Einzelfallbetrachtung könnte es zur Frage der möglicherweise 'optisch bedrängenden Wirkung' der geplanten Anlage in einem Hauptsacheverfahren vor dem VG Freiburg kommen. Nach dem Eilrechtsschutzverfahren steht zunächst jedoch das Widerspruchsverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Regierungspräsidium an.

Den Bau von insgesamt fünf Windkraftanlagen auf dem zur Gemeinde Hasel gehörenden Glaserkopf hatte das Konsortium aus EnBW und Energiedienst jahrelang geplant und vorbereitet. Ende 2016 erteilte das Landratsamt Lörrach die erforderlichen Genehmigungen für deren Bau. Zufrieden zeigte sich Volz, dass der Richterspruch die Vorbehalte gegenüber den Genehmigungen für die anderen Anlagen 'eindeutig zurückgewiesen' hatte.

Zu Jahresbeginn hatten sich die beiden Partner darauf verständigt, auf den westlichsten der Standorte vorläufig zu verzichten. Mit vier Anlagen erwarten sie immer noch deutlich über 30 Millionen Kilowattstunden CO2-freie 'Stromernte' pro Jahr, nach dem Freiburger Beschluss immer noch rund 25 Millionen. Seit Februar werden die Standorte vorbereitet. Bis Anfang Mai sollen außerdem die unterschiedlichen Wege für die komplizierte Anlieferung der Bauteile hergerichtet sein. Parallel arbeiten EnBW und Energiedienst an Modellen zur Bürgerbeteiligung, die in Bälde öffentlich vorgestellt werden sollen.

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Unternehmensinformation
Die Energiedienst-Gruppe ist eine regional und ökologisch ausgerichtete deutsch-schweizerische Aktiengesellschaft. Das Energieunternehmen erzeugt Ökostrom aus Wasserkraft und vertreibt Strom sowie Gas. Eigene Netzgesellschaften versorgen die Kunden mit Strom. Zudem realisiert Energiedienst Wärme- und Energielösungen und wächst in neuen Geschäftsfeldern. Für die Energiewende ihrer Kunden bietet die Unternehmensgruppe intelligent vernetzte Produkte und Dienstleistungen, darunter Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Stromspeichersysteme und Elektromobilität. Die Energiedienst-Gruppe beliefert über 270.000 Kunden mit Strom. Sie beschäftigt rund 845 Mitarbeiter, davon sind etwa 40 Auszubildende. Zur Gruppe gehören die Energiedienst Holding AG, die Energiedienst AG, die ED Netze GmbH, die EnAlpin AG im Wallis sowie die Tritec AG. Die Energiedienst Holding AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe.

Energiedienst Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 März 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 März 2017 12:44:17 UTC.

Originaldokumenthttp://www.energiedienst.de/presse-detail/news/1096-nach-eilentscheidung-aus-freiburg-zur-windkraftanlage-nahe-dem-mettlenhof-enbw-und-energiedien/

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