Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 25. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.

Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 AktG entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von §§ 124 Absatz 3 Satz 4, 125 Absatz 1 Satz 5 AktG (Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) enthalten.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 des COVID-19-Gesetzes gelten die nach den vorstehenden Vorschriften ordnungsgemäß unterbreiteten Gegenanträge oder Wahlvorschläge als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. So unterbreitete Gegenanträge oder Wahlvorschläge müssen in der virtuellen Hauptversammlung nicht nochmals gestellt werden. Das Recht des Versammlungsleiters im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

Fragerecht der Aktionäre nach § 131 Absatz 1 AktG iVm Art 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz

Gemäß Art. 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat den zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Der Vorstand wird die Fragen beantworten, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Absatz 1 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Der Vorstand kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Es ist beabsichtigt, einen Entwurf der Reden des Vorstands am Samstag, dem 5. Juni 2021, vorab im Internet unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zu veröffentlichen, sodass die Aktionäre auch hierzu Fragen einreichen können.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor Beginn der Versammlung, d.h. bis spätestens 8. Juni 2021, 11:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das in Ziff. V. 2 genannten Aktionärsportal in deutscher Sprache einzureichen sind. Nach Ablauf der vorgenannten Frist bzw. während der virtuellen Hauptversammlung selbst können keine Fragen gestellt werden.

Fragen können nur von angemeldeten Aktionären (siehe dazu Ziff. V. 2.) gestellt werden. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt während der virtuellen Hauptversammlung. Der Vorstand behält es sich jedoch vor, Fragen auch vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Fragenbeantwortung der Vorstand den Namen des übermittelnden Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten nur dann verliest, wenn der Fragensteller seine Namensnennung bei seiner Fragenübermittlung ausdrücklich gewünscht hat.

Widerspruch gegen einen Hauptversammlungsbeschluss

Ein Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Hauptversammlungsbeschluss kann von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG gemäß Artikel 2, § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 an den protokollierenden Notar in deutscher Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal gemäß Ziff. V. 2 erklärt werden.

5. Weitergehende Erläuterungen und Veröffentlichung von Unterlagen

Weitergehende Erläuterungen zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Stimmrechtsausübung sowie den weiteren Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG und Artikel 2, § 1 des COVID-19-Gesetzes sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

abrufbar. Dort werden auch die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich gemacht.

Die Abstimmungsergebnisse stehen nach der virtuellen Hauptversammlung ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zur Verfügung. Jena, im April 2021 JENOPTIK Aktiengesellschaft Der Vorstand

Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/ 1212


 
A. Inhalt der 
Mitteilung 
 
1. Eindeutige      558e0fbfc03eeb118116005056888925 
Kennung des 
Ereignisses:       Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der JENOPTIK Aktiengesellschaft 2021 
 
2. Art der         Einberufung der Hauptversammlung 
Mitteilung: 
 
B. Angaben zum 
Emittenten 
 
1. ISIN:           DE000A2NB601 
 
2. Name des        JENOPTIK Aktiengesellschaft 
Emittenten: 
 
C. Angaben zur 
Hauptversammlung 
 
1. Datum der       9. Juni 2021 [20210609] 
Hauptversammlung: 
 
2. Uhrzeit der     11:00 Uhr (MESZ/CEST) 
Hauptversammlung   [entspricht 9:00 Uhr UTC] 
(Beginn): 
 
3. Art der         Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
Hauptversammlung:  oder ihrer Bevollmächtigten [GMET] 
 
                   URL zum Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie 
                   zur Ausübung der Aktionärsrechte: 
4. Ort der         www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
Hauptversammlung: 
                   Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: 
                   Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena, Deutschland 
 
5.                 2. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ/CEST) [20210602, 22:00 Uhr UTC]. 
Aufzeichnungsdatum 
(Technisch         Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Aktienbestand am 
maßgeblicher       Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach 
Bestandsstichtag,  dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 3. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ/CEST), bis 
sog. Technical     einschließlich 9. Juni 2021 zugehen, werden erst mit Wirkung nach dem Tag der Hauptversammlung am 9. 
Record Date):      Juni 2021 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Technical 
                   Record Date) ist daher der 2. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ/CEST). 
 
6. Internetseite 
zur 
Hauptversammlung / www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 
Uniform 
Resource Locator: 
 

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden: www.jenoptik.de /investoren/hauptversammlung

Datenschutzrechtliche Hinweise:

Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters und zur Kommunikation mit Ihnen (z.B. bei der Einberufung der Hauptversammlung) verarbeitet. Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, eine Vollmacht erteilen, einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen oder von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, erhebt die Gesellschaft ebenfalls personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die JENOPTIK AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  JENOPTIK Aktiengesellschaft 
              Carl-Zeiß-Straße 1 
              07743 Jena 
              Deutschland 
E-Mail:       sabine.barnekow@jenoptik.com 
Internet:     https://www.jenoptik.de/ 
ISIN:         DE000A2NB601 
WKN:          A2NB60 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)