Jiangsu Recbio Technology Co., Ltd. gab bekannt, dass Herr Gu Zhongcai (Herr Gu) und Frau Wang Hongyang (Frau Wang) aufgrund beruflicher Veränderungen ihren Rücktritt als Aufsichtsräte der ersten Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft (der Aufsichtsrat) zum 30. Juni 2022 eingereicht haben. Der Rücktritt von Frau Wang wird zum 30. Juni 2022 wirksam, während der Rücktritt von Herrn Gu mit dem Abschluss der Satzungsänderungen des Unternehmens wirksam wird. Bis dahin wird Herr Gu weiterhin seine Aufgaben als Aufseher wahrnehmen.

Herr Gu und Frau Wang haben bestätigt, dass sie keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Unternehmen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat haben und dass es keine weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrem Rücktritt gibt, die der Hongkonger Börse und den Aktionären zur Kenntnis gebracht werden müssen. Frau Liu Ping, 43 Jahre alt, war von Januar 2002 bis August 2010 QA-Direktorin von Gan & Lee Pharmaceutical Co., Ltd. (dem Vorgängerunternehmen von Gan & Lee Pharmaceutical Holdings Ltd.), von September 2010 bis April 2011 Direktorin der Qualitätsabteilung von Beijing Mabworks Biotech Co., Ltd., von Mai 2011 bis Oktober 2019 Leiterin der Qualitätsabteilung von Beijing ABZYMO Biosciences Co., Ltd. und ist seit November 2019 stellvertretende Leiterin der umfassenden Managementabteilung des Unternehmens. Frau Liu machte 2001 ihren Abschluss an der Shenyang Pharmaceutical University und 2015 an der Network School of Medical Education der Peking University, beide mit dem Schwerpunkt Pharmazie.

Frau Liu bildet gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der ersten Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die erste Sitzung des Aufsichtsrats. Ihre Amtszeit beginnt am 30. Juni 2022 und endet mit dem Ablauf der Amtszeit der ersten Sitzung des Aufsichtsrats, und sie kann nach Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Die Gesellschaft wird mit Frau Liu einen Dienstvertrag als Aufsichtsrätin abschließen. Während ihrer Amtszeit wird Frau Liu, sofern in der Vergütungsregelung für Aufsichtsräte der Gesellschaft nichts anderes vorgesehen ist, keine Vergütung als Aufsichtsrätin von der Gesellschaft erhalten, sondern weiterhin eine Vergütung als Angestellte.