Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an ITA Airways
EQS-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb einer
Minderheitsbeteiligung an ITA Airways
25.05.2023 / 17:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
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Die Lufthansa Group hat eine Einigung mit dem italienischen Wirtschafts- und
Finanzministerium (MEF) über den Erwerb einer Beteiligung von 41% an ITA
Airways erzielt. Die vertragliche Finalisierung der Einigung soll in Kürze
abgeschlossen werden. Der Konzern erweitert mit der geplanten Transaktion
seinen Zugang zum drittgrößten Airline-Markt in Europa, der bereits heute eine
große strategische Bedeutung für den Konzern hat.
Die Lufthansa Group wird im Wege einer Kapitalerhöhung 41% an ITA Airways
erwerben. Die investierten Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro fließen ITA
Airways direkt zu. Sie werden aus liquiden Mitteln aufgebracht. Das MEF
verpflichtet sich, weitere 250 Millionen Euro in das Unternehmen einzubringen.
Die Transaktion sieht vor, dass die Lufthansa Group nach Abschluss der
Transaktion die gemeinsame operative Führung von ITA Airways übernimmt. Sie
wird den CEO und ein weiteres von insgesamt fünf Verwaltungsratsmitgliedern
stellen.
Die Vereinbarung sieht verschiedene Optionen zum Aufstocken der Anteilshöhe
beziehungsweise zum vollständigen Erwerb der ITA Airways durch die Lufthansa
Group vor. Für wesentliche Optionen ist die Höhe des Kaufpreises abhängig von
dem Erreichen der gemeinsam mit dem MEF vereinbarten Ziele für die Entwicklung
der Nettokreditverschuldung und des EBITDA von ITA Airways. Das MEF kann seine
verbliebenen Anteile mittelfristig an die Lufthansa Group verkaufen, wenn die
dafür vereinbarten Finanzziele für die Nettokreditverschuldung und das EBITDA
erreicht werden.
Mit dem Optionsmechanismus werden negative Effekte auf die Kapitalstruktur der
Lufthansa Group auch bei einer vollständigen Übernahme weitestmöglich
reduziert. Die Vereinbarung regelt außerdem den Umgang mit eventuellen
finanziellen Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten, welche Alitalia betreffen.
Der Vollzug der Transaktion steht nach einem Vertragsschluss vor allem unter
dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen, insbesondere der europäischen
Wettbewerbsbehörde.
Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, +49 69 69628000
Ende der Insiderinformation
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