Virtuelle Hauptversammlung von A-Z

A

Abstimmung

Sie sind zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie am Tag der Hauptversammlung im Lufthansa Aktienregistereingetragen sind und uns Ihre Anmeldung zur Hauptversammlungbis spätestens am 30. April 2024 (24.00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache zugeht. Eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung ist in diesem Jahr nicht möglich. Ihr Stimmrechtkönnen Sie über Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausüben.

Wenn Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Sie über den Online-Serviceoder per E-Mail an hv-service.dlh@adeus.denoch bis zum vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt per Briefwahl abstimmen oder Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) erteilen. Außerdem ist bis zu diesem Zeitpunkt auch noch eine Änderung bereits abgegebener Briefwahlstimmen oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater möglich.

Adressänderung

Die Änderung Ihrer Adresse ist über den Online-Servicemöglich. Wenn Sie die Einladung zur Hauptversammlung per Post erhalten, können Sie auch das mit der Einladung versendete Formular verwenden und an die angegebene Adresse zurücksenden. Weitere Informationen zum Online-Servicefür Aktionärinnen und Aktionäre finden Sie auf unserer Internetseite www.lufthansagroup.com/hv-service.

Bitte beachten Sie, dass Namensänderungen grundsätzlich nur über Ihre Depotbank im Aktienregister umgesetzt werden können.

Aktionärsnummer

Sie finden Ihre Aktionärsnummer in der Korrespondenz, mit der wir Sie zur Hauptversammlung eingeladen haben (E-Mail oder postalisch). Um die Kommunikation auch unabhängig von der Hauptversammlung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die Aktionärsnummer bei Ihren Depotunterlagen aufzubewahren.

Anmeldung zur Hauptversammlung

Sie können sich auf verschiedenen Wegen zur Hauptversammlung anmelden.

  • Für die Anmeldung per Internet nutzen Sie bitte unserenOnline-Service,auf den Sie über unsere Internetseite www.lufthansagroup.com/hv-servicezugreifen können. Wenn Sie dort Ihre Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) angeben, führt das System Sie durch den Anmeldedialog. Wenn Sie noch kein persönliches Zugangspasswort vergeben haben, erhalten Sie ein temporäres Passwort mit der postalischen Einladung oder können dies über "Zugangspasswort vergessen" anfordern.
  • Wenn Sie die Einladung per Post erhalten haben, können Sie zur schriftlichen Anmeldung auch das der postalischen Einladung beigefügte Formular und den beigefügten portofreien Rücksendeumschlag nutzen.

Die Unterlagen zur Anmeldung zur Hauptversammlung werden wir an die bis zum 15. April 2024 (24.00 Uhr) im Aktienregisterder Lufthansa eingetragenen Versandadressen übermitteln. Auch wenn Sie nach dem 15. April 2024 (24.00 Uhr) bis einschließlich 30. April 2024 (24.00 Uhr) in das Aktienregister eingetragen werden, können Sie sich unter Nennung Ihrer Aktionärsnummer, Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums anmelden:

per Post an:

Hauptversammlung Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH

20797 Hamburg

per E-Mail:

hv-service.dlh@adeus.de

  • per Internet:www.lufthansagroup.com/hv-service

Der Anmeldeschluss zur Hauptversammlung ist am 30. April 2024, 24.00 Uhr (Zugang bei der Deutsche Lufthansa AG).

B

Beginn der Veranstaltung

Die Hauptversammlung beginnt am 7. Mai 2024 um 10.00 Uhr (MESZ).

Briefwahl

Sie können Ihre Stimmen per Briefwahl (online oder postalisch) abgeben. Dazu können Sie unseren Online- Servicenutzen oder den postalisch übersandten Anmeldebogen, wenn Sie der Einladung zur Hauptversammlung per Post erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass uns per Post übermittelte Briefwahlstimmen bis zum 6. Mai 2024 (24.00 Uhr) zugehen müssen. Zur Abgabe der Briefwahlstimmen mit dem postalisch übersandten Anmeldebogen können Sie den beigefügten Freiumschlag verwenden.

E

Einladungsversand

Die Unterlagen zur Anmeldung werden an die bis zum 15. April 2024 (24.00 Uhr) im Lufthansa Aktienregistereingetragenen Versandadressen übermittelt. Sollten Sie in diesem Jahr eine postalische Einladung erhalten, aber zukünftig auf Einladungsunterlagen in Papierform verzichten wollen, dann erteilen Sie uns bitte im Online-Serviceper "Registrierung für den E-Mail-Versand" die Erlaubnis, Ihnen zukünftig Ihre Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere wichtige Aktionärsinformationen per E-Mail zu senden.

Eintragung ins Aktienregister

Die Depotbanken übermitteln die Handelsdaten über das Wertpapier-Handelssystem der Deutschen Börse AG elektronisch an das Lufthansa Aktienregister. Gemeldet werden Name, Anschrift, Nationalität, Geburtsdatum und die Anzahl der Aktien. Das Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) stellt erhöhte Anforderungen an die Qualität der Einträge. Weitere Hinweise zur Eintragung ins Aktienregister finden Sie auf unserer Internetseite.

F

Fragen

Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben das Recht, Fragen zu stellen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Dies setzt voraus, dass Sie ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind. Ihre Fragen sind in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation an den Vorstand zu richten. Die Fragen sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungseiter ausschließlich über den Online-Serviceunter www.lufthansagroup.com/hv-serviceanzumelden (s. "Redebeiträge"). Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. Ihre Fragen haben sich dabei auf Angelegenheiten der Deutsche Lufthansa AG, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu einem verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Lufthansa-Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu beziehen.

Außerdem haben elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre das Recht, Nachfragen zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten zu stellen.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlung.

Die Gesellschaft behält sich vor, Redebeiträge mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache zu unterbrechen.

G

Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge

Bis 22. April 2024, 24.00 Uhr, bei uns eingehende Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge von

Aktionärinnen und Aktionären veröffentlichen wir auf unserer Internetseite www.lufthansagroup.com/hauptversammlung,sofern diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen zugänglich zu machen sind. Sie gelten dann als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.lufthansagroup.com/hauptversammlung.Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats der Deutsche Lufthansa AG zu gestellten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2023 steht ausschließlich im Internet zur Verfügung unter: https://investor- relations.lufthansagroup.com/de/publikationen/finanzberichte.html

H

Hotline

Bei Fragen zur Hauptversammlung steht Ihnen unsere Hotline unter +49 (0)69 696 28008 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

O

Online-Service für Aktionärinnen und Aktionäre

Über den Online-Servicefür Aktionärinnen und Aktionäre auf unserer Internetseite www.lufthansagroup.com/hv-servicebieten wir Ihnen u.a. die Möglichkeit, per Online-Briefwahl abzustimmen, eine Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen zu erteilen oder Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater zu bevollmächtigen und Weisungen zu erteilen (s. "Abstimmung"). Unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres Zugangspassworts können Sie hier die Hauptversammlung in voller Länge online verfolgen. Dort erhalten Sie auch die Möglichkeit, ebenfalls unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres Zugangspassworts, während der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation Ihre Fragen an den Vorstand zu richten (s. "Fragen").

R

Redebeiträge

Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über den Online-Serviceanzumelden. Anträge und Wahlvorschläge sowie Fragen dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein (s. "Fragen").

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlung.

Die Gesellschaft behält sich vor, Redebeiträge mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache zu unterbrechen.

S

Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können vor der Hauptversammlung bis zum 1. Mai 2024 (24.00 Uhr) Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer

Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen bedürfen der Textform und sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: hv-service@dlh.de.Die Stellungnahmen sollten im Umfang auf ein angemessenes Maß begrenzt sein, um den anderen Aktionärinnen und Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung zu ermöglichen.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Einreichenden, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreter bis spätestens 2. Mai 2024 (24.00 Uhr) im Online-Serviceveröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Online-Serviceveröffentlicht. In einer Stellungnahme enthaltene Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in der Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder zu erklären (s. "Fragen ","Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge"und unten unter "Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschlüsse").

Die Gesellschaft behält sich vor, insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem, diskriminierendem oder strafrechtlich relevantem oder offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung oder in anderer als deutscher Sprache nicht zu veröffentlichen.

Stimmrecht

Für die Ausübung des Stimmrechts ist der am 7. Mai 2024 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Das Stimmrecht kann jedoch nur ausgeübt werden, wenn die Anmeldung zur Hauptversammlung rechtzeitig, d. h. spätestens bis 30. April 2024, 24.00 Uhr, erfolgt ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Teilnahmeberechtigung", "Abstimmung"und "Anmeldung zur Hauptversammlung".

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Sie können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter Weisungserteilung bevollmächtigen, Ihr Stimmrecht auszuüben. Hierfür können Sie den Online-Serviceoder die Übermittlung per E-Mail nutzen oder den etwaig postalisch übersandten Anmeldebogen (dort unter 2a), den Sie auch als Muster unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlungfinden. Bitte denken Sie daran, auf jeden Fall Weisungen zu erteilen, wie zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung abgestimmt werden soll (s. "Weisungen"), da die Stimmrechtsvertreter nur aufgrund gegebener Weisungen abstimmen können.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern können Sie ebenfalls sowohl den Online-Service,die Übermittlung per E-Mail als auch den etwaig postalisch übersandten Anmeldebogen (dort unter 2b), den Sie auch als Muster unter www.lufthansagroup.com/hauptversammlungfinden, nutzen.

T

Teilnahmeberechtigung

Maßgeblich für Ihre Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und die Ausübung Ihres Stimmrechts sind die rechtzeitige Anmeldungbis spätestens zum 30. April 2024 (24.00 Uhr, eingehend) und der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand. Vom 1. Mai 2024 (0.00 Uhr) bis einschließlich 7. Mai 2024 (24.00 Uhr) werden keine Umschreibungen im Lufthansa Aktienregistervorgenommen. Aus Gründen, die wir nicht beeinflussen können, kann es zu Verzögerungen von Ein- und Austrägen im Aktienregisterkommen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht

blockiert. Aktionärinnen und Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldungweiterhin frei verfügen. Sie können die Übertragung der Hauptversammlung im Online-Serviceverfolgen.

V

Vorstandsrede

Den wesentlichen Inhalt der Rede von Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Lufthansa AG, werden wir etwa eine Woche vor der Hauptversammlung auf unserer Internetseite www.lufthansagroup.com/hauptversammlungveröffentlichen.

W

Wahlvorschläge

S."Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge"

Weisungen

Sie können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unter Weisungserteilung bevollmächtigen, Ihr Stimmrecht auszuüben bzw. einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut), Aktionärsvereinigung und Stimmrechtsberater anweisen, gemäß Ihren Wünschen abzustimmen (s. "Abstimmung"und "Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte").Weisungen können auch über den Online-Serviceerteilt werden, wenn Sie die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft bzw. einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut), Aktionärsvereinigung und Stimmrechtsberater zur Ausübung der Stimmrechte bevollmächtigt haben. Sie können diese online oder per E-Mail an hv-service.dlh@adeus.denoch bis zum vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung ändern.

Widerspruch gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Vertreter können im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Ein solcher Widerspruch kann von Beginn bis Ende der Hauptversammlung über das entsprechende Feld im Online-Serviceerklärt werden.

Z

Zugangspasswort

Wenn Sie bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten Sie mit der Einladungs-E-Mail Ihre Aktionärsnummer und müssen Ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Falls Sie dieses nicht mehr kennen oder noch kein Zugangspasswort vergeben haben, fordern Sie bitte über die Startseite des Online-Serviceein temporär gültiges Zugangspasswort an. Nach Erhalt des temporär gültigen Zugangspassworts können Sie ein dauerhaft gültiges persönliches Zugangspasswort vergeben und dieses für die Nutzung des Online-Serviceverwenden.

Wenn Sie die Einladung zur Hauptversammlung erstmalig per E-Mail erhalten und noch kein persönliches Zugangspasswort vergeben haben, fordern Sie bitte über den entsprechenden Button in der Einladung zunächst ein temporär gültiges Zugangspasswort an. Damit können Sie sich anschließend ein dauerhaft gültiges persönliches Zugangspasswort vergeben und dieses für die Nutzung des Online-Serviceverwenden.

Alle übrigen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten Ihre Aktionärsnummer und ein Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor Versand der Einladungsunterlagen die Zugangsdaten zum Online- Serviceüber die Homepage http://www.lufthansagroup.com/hv-serviceanzufordern.

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Deutsche Lufthansa AG published this content on 25 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 April 2024 13:58:05 UTC.