Zug (awp) - Das Industrieunternehmen Medmix hat eine seit 2021 laufende Patentverletzungsklage für sich entschieden können. Das deutsche Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut einer Mitteilung vom Montag entschieden, dass das Dental-Mischsystem der Kettenbach GmbH & Co. KG und der Xinial Systems GmbH & Co. ein Patent von Medmix verletzt.

Beim patentverletzenden Kettenbach/Xinial Dental-Mischsystem handelt es sich den Angaben nach um Kartuschen mit montierter Mischspitze. Nun habe das Oberlandesgericht Düsseldorf am 1. Februar 2024 in einem Berufungsurteil bekannt gegeben, dass das Mischsystem den deutschen Teil des europäischen Patents EP2485852B1 von Medmix verletze.

Das Urteil sei ein "Meilenstein" im Patentstreit, der nach der Markteinführung des Kettenbach/Xinial-Dentalmischsystem im Jahr 2021 begonnen habe, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Urteil sei nun "vorläufig vollstreckbar" und siehe eine "sofortige" Unterlassungsverfügung vor. Diese untersage es Kettenbach und Xinial das Mischsystem in Deutschland weiter herzustellen, anzubieten oder zu verkaufen.

Darüber hinaus habe das Gericht Kettenbach/Xinial zur Zahlung von Schadensersatz für diese Rechtsverletzungen verurteilt und keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Einzig eine Berufung mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde könnte noch ausstehen, heisst es weiter.

Zudem laufe auch eine Klage gegen das Kettenbach/Xinial-Dentalmischsystem in New York. Dort werde der Fall voraussichtlich Anfang 2025 vor Gericht gehen.

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