EQS Group-Ad-hoc: Polyphor AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss Übernahmekommission bestätigt fehlende Verpflichtung zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit EnBiotix 2021-10-15 / 07:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Allschwil, Schweiz, 15. Oktober, 2021 Übernahmekommission bestätigt fehlende Verpflichtung zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit EnBiotix Polyphor AG (SIX: POLN) gab heute bekannt, dass im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss mit EnBiotix, Inc. ("EnBiotix") im Namen von EnBiotix am 1. Oktober 2021 bei der Übernahmekommission ein Gesuch um Bestätigung des Nichtbestehens einer Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots eingereicht wurde. Der Verwaltungsrat von Polyphor unterstützte dieses Gesuch mit seiner Stellungnahme vom 5. Oktober 2021 (verfügbar auf der Website von Polyphor unter www.polyphor.com/investor-relations/corporate-governance/). In ihrer Verfügung vom 13. Oktober 2021 bestätigte die Übernahmekommission das Nichtbestehen einer Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots. Die vollständige Verfügung mit Informationen zu den Hintergründen findet sich unter www.takeover.ch.

Verfügung der Übernahmekommission In ihrer Verfügung vom 13. Oktober 2021 (publiziert unter www.takeover.ch) hat die Übernahmekommission Folgendes verfügt:

1. Es wird festgestellt, dass die geplante Transaktion gemäss den vorliegenden Akten für EnBiotix, Inc., Wired Holding Investment Corp., Apeiron Holdings Limited, Polyphor AG, James J. Collins, Trustees of Boston University, Jeffrey D. Wagner, NAEJA Pharmaceutical, Inc., YPOP II LLC und Sanford Biosciences, LLC keine Angebotspflicht i.S.v. Art. 135 Abs.1 Satz 1 FinfraG auslöst.

2. Polyphor AG wird verpflichtet, die Stellungnahme ihres Verwaltungsrates samt Dispositiv der vorliegenden Verfügung und Hinweis auf das Einspracherecht gemäss Art. 58 UEV zu veröffentlichen.

3. Diese Verfügung wird nach der erfolgten Publikation durch die Polyphor AG gemäss Dispositivziffer 2 auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.

4. Die Gebühr zu Lasten von EnBiotix, Inc. beträgt CHF 20'000. Einspache Ein qualifizierter Aktionär kann gegen die Verfügung der Übernahmekommission Einsprache erheben. Die Einsprache ist innerhalb von fünf Börsentagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Verfügung der Übernahmekommission bei der Übernahmekommission (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich; Fax: +41 44 283 17 40) einzureichen. Der erste Börsentag nach der Publikation der Verfügung auf der Website der Übernahmekommission ist der erste Tag der Einsprachefrist. Die Einsprache muss ein formelles Gesuch, eine summarische Begründung und den Nachweis der qualifizierten Beteiligung enthalten.

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Für Investoren:         Für Medien: 
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Chief Financial Officer Feldhaus & Partner 
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+41 61 567 16 00        feldhaus@feldhaus-partner.ch 
IR@polyphor.com 

Über Polyphor Polyphor ist ein forschungsorientiertes Schweizer biopharmazeutisches Unternehmen mit einer weltweit führenden Makrozyklen-Peptidtechnologieplattform. Polyphor hat seinen Sitz in Allschwil bei Basel und ist an der SIX Swiss Exchange (SIX: POLN) kotiert. Weitere Informationen unter www.polyphor.com. Über EnBiotix Enbiotix ist ein privates Unternehmen für seltene Krankheiten mit einem anfänglichen Schwerpunkt auf chronischen Atemwegserkrankungen. Der Hauptsitz von EnBiotix befindet sich in Boston, Massachussets, USA, die Tochtergesellschaft EnBiotix GmbH hat ihren Sitz in Leipzig, Deutschland. www.enbiotix.com Disclaimer Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen des Polyphor-Managements beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen wesentlich von der tatsächlichen Entwicklung, insbesondere den Ergebnissen, der Finanzlage und der Performance von Polyphor, abweichen. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die sich nur auf das Datum dieser Mitteilung beziehen. Polyphor lehnt jegliche Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung und Überarbeitung zukunftsgerichteter Aussagen ab, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Sprache:       Deutsch 
Unternehmen:   Polyphor AG 
               Hegenheimermattweg 125 
               4123 Allschwil 
               Schweiz 
Telefon:       +41 61 567 1600 
Fax:           +41 61 567 1601 
E-Mail:        info@polyphor.com 
Internet:      www.polyphor.com 
ISIN:          CH0106213793 
Valorennummer: POLN 
Börsen:        SIX Swiss Exchange 
EQS News ID:   1240950 
 
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service 
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1240950 2021-10-15 CET/CEST

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(END) Dow Jones Newswires

October 15, 2021 01:31 ET (05:31 GMT)