BERLIN (dpa-AFX) - Der Vertrag zwischen dem Bund und den Braunkohle-Unternehmen über den Kohleausstieg soll den Erhalt des umkämpften Hambacher Forsts in Nordrhein-Westfalen sichern. "Durch die Einhaltung des Stilllegungspfads kann sichergestellt werden, dass der Hambacher Forst (...) in seinem derzeitigen Erscheinungsbild (...) erhalten bleibt", heißt es in der Vorlage für das Kabinett an diesem Mittwoch, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "RWE Power wird den Hambacher Forst entgegen der bisherigen Unternehmensplanung und entgegen der bestehenden Planfeststellungen/Genehmigungen nicht für den Tagebau in Anspruch nehmen."

Der Hambacher Forst hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem Symbol des Widerstands gegen die klimaschädliche Stromgewinnung aus Kohle entwickelt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Braunkohle-Ausstieg enthält Vereinbarungen zur Stilllegung aller Kraftwerke bis spätestens 2038 und über insgesamt 4,35 Milliarden Euro, die RWE und die Leag dafür erhalten. RWE soll noch in diesem Jahr das erste Kraftwerk vom Netz nehmen. Über den Ausstiegspfad und die Entschädigungen sind Bund und Unternehmen schon seit Januar einig.

Der Vertrag enthält aber weitere Regelungen - er sieht etwa vor, "dass die Entschädigung dafür genutzt wird, die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken". In Kraft treten kann er erst, wenn das Gesetz zum Kohleausstieg von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Das soll möglichst kommende Woche passieren - zusammen mit dem Gesetz über Milliarden-Hilfen für den Strukturwandel in den Kohleregionen./ted/DP/fba