Sekur Private Data Ltd. weist darauf hin, dass im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz (KI) ein besserer Schutz der Online-Daten erforderlich ist. Große Technologieunternehmen sammeln heutzutage riesige Mengen an persönlichen Daten, oft ohne die informierte Zustimmung oder das Wissen der Nutzer, um ihre Large Language Models zu trainieren. Große KI-Modelle, die Benutzerdaten sammeln, können den Einzelnen mehreren Risiken für den Online-Datenschutz aussetzen.

Erstens können beim Sammeln von Daten ungewollt sensible Informationen wie Namen, Standorte oder Meinungen erfasst werden. Darüber hinaus können KI-Modelle auch scheinbar unzusammenhängende Datenpunkte analysieren, um daraus persönliche Merkmale abzuleiten, die möglicherweise Aspekte enthüllen, die der Benutzer für sich behalten möchte. Verzerrungen in den gesammelten Daten können zu diskriminierenden Ergebnissen führen, da KI-Modelle Entscheidungen oder Empfehlungen auf der Grundlage von Annahmen über Nutzer treffen könnten, die aus unvoreingenommenen Informationen stammen.

Schließlich besteht immer das Risiko von Datenschutzverletzungen oder Missbrauch, bei dem die gesammelten Daten kompromittiert oder für Zwecke verwendet werden könnten, denen der Nutzer nicht zugestimmt hat. Sekur unterstützt zwar Innovationen, ist aber auch der Meinung, dass Einzelpersonen und Unternehmen Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Daten durch Verschlüsselung, Datenschutz-Tools und ein vorsichtiges Online-Verhalten besser zu schützen, um die Kontrolle über private Informationen und Kommunikation, wie E-Mail und Messaging, zu behalten. SekurRelay Enterprise Email Solution ist Teil der Sekur Enterprise Lösung, die es Führungskräften und dem Management eines Unternehmens ermöglicht, die E-Mail-Domäne des Unternehmens in zwei Teile zu teilen und von der SekurSend/SekurReply-Funktion und anderen in der Schweiz gehosteten Datenschutz- und Sicherheitslösungen zu profitieren, die SekurMail bietet, ohne dass die gesamte Belegschaft des Unternehmens migriert werden muss, wodurch ein großes Hindernis für die Masseneinführung von SekurMail in großen Unternehmen und Behörden beseitigt wird.

Im Gegensatz zu den meisten anderen VPNs nutzt SekurVPN seine eigene Infrastruktur und verwendet keine Hyperscaler oder Big Tech Hosting-Anbieter. SekurVPN bietet ein in der Schweiz gehostetes VPN mit ausschließlich Schweizer IPs, das auf seiner privaten Schweizer Cloud-Infrastruktur gehostet wird. Dies garantiert, dass nur die eigenen Server und das Routing von SekurVPN verwendet werden.

Andere VPNs bieten Hunderte von Standorten an und verwenden Big Tech-Anbieter, die die Privatsphäre der Benutzer gefährden. Die Schweizer Datenschutzgesetze bezeichnen IP-Adressen als Privateigentum. Dies macht das Sammeln von Daten nach Schweizer Recht zu einer strafbaren Handlung.

SekurMessenger verfügt über eine proprietäre Funktion und Technologie namens "Chat-By-Invite". Diese Funktion ermöglicht es einem SekurMessenger-Benutzer, einen Nicht-SM-Benutzer oder eine Gruppe von Nicht-SM-Benutzern per E-Mail oder SMS zu einem völlig privaten und sicheren Chat einzuladen, ohne dass sich der Empfänger bei SekurMessenger registrieren oder die App herunterladen muss. Darüber hinaus verwendet SekurMessenger ein strenges Überprüfungssystem, das verhindert, dass nicht überprüfte Benutzer Spamming betreiben und Konten hacken, da es die Telefonnummer des Benutzers nicht erfasst und keine Daten oder Telefonkontakte von SekurMessenger-Benutzern sammelt. Die Datenschutzlösungen von Sekur werden alle in der Schweiz gehostet und schützen die Daten der Benutzer vor Anfragen von außen.

In der Schweiz ist das Recht auf Privatsphäre in Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung garantiert. Das Bundesgesetz über den Datenschutz ("DSG") vom 19. Juni 1992 (in Kraft seit 1993) hat einen strengen Schutz der Privatsphäre eingeführt, indem es praktisch jede Verarbeitung personenbezogener Daten verbietet, die nicht ausdrücklich von den betroffenen Personen genehmigt wurde. Der Schutz unterliegt der Autorität des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Nach Schweizer Bundesrecht ist es eine Straftat, Informationen zu veröffentlichen, die auf durchgesickerten "geheimen offiziellen Gesprächen" beruhen. Im Jahr 2010 stellte das Schweizer Bundesgericht fest, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und dass sie gemäß den Schweizer Datenschutzgesetzen nicht dazu verwendet werden dürfen, die Internetnutzung ohne das Wissen der betroffenen Personen zu verfolgen.