vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen
DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Gutachter passt vorläufige
Entscheidung an: Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die
Spektrumsauktion 2015 lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen
08.10.2020 / 21:26
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München, 8. Oktober 2020
Unabhängiger Gutachter passt vorläufige Entscheidung an: Beteiligung von 1&1
Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015 lediglich für den
Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen
In einem Schiedsgutachterverfahren zwischen der Telefónica Deutschland und der
1&1 Drillisch bezüglich einer Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für
die Frequenznutzungsrechte aus der Spektrumsauktion 2015 hat der unabhängige
Gutachter heute in einer vorläufigen Entscheidung seinen bisherigen Entwurf vom
27. Mai 2020 angepasst.
Eine Beteiligung von 1&1 Drillisch an den Kosten für die Spektrumsauktion 2015
wurde lediglich für den Zeitraum 2016-2020 zurückgewiesen. Über den Anspruch in
Folgejahren wurde im Rahmen des Gutachtens nicht entschieden. Der unabhängige
Gutachter hat festgestellt, dass Telefónica Deutschland ab 2021 berechtigt ist,
entsprechende Überprüfungen einer Kostenbeteiligung auf Basis des Gutachtens zu
beantragen.
Telefónica Deutschland wird das vorläufige Gutachten im Detail analysieren und
kommentieren. Darüber hinaus betrachtet Telefónica Deutschland die von 1&1
Drillisch initiierten Price Reviews 2, 5 und 6 sowie die erhobene Schiedsklage
gegen die Price Review 1 Entscheidung weiterhin für unberechtigt.
Weitere Informationen:
Telefónica Deutschland
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 50
D-80992 München
t +49 (0)89 2442-1010
f +49 (0)89 2442-2000
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